Die ukrainische Regierung und die Finanzämter waren in letzter Zeit sehr aktiv und haben mehrere Regeln und Vorschriften aktualisiert sowie Leitlinien und Erläuterungen zu bestimmten Angelegenheiten bereitgestellt, etwa zur Verantwortung der Steuerpflichtigen für die Einreichung fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen und dazu, welche Dokumente mit den Anträgen auf Mehrwertsteuer-Registrierung eingereicht werden müssen.

Im Rahmen dieser Änderungen und Aktualisierungen hat das Finanzministerium Änderungen an der Verordnung über die Registrierung von Mehrwertsteuerpflichtigen genehmigt.

Geänderte Regeln zur Mehrwertsteuer-Registrierung

Nach den neuen Regeln, die am 31. Oktober in Kraft traten, können sich steuerpflichtige Personen freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn sie die Registrierung von Änderungen im Unternehmensregister beantragen, zusätzlich zur freiwilligen Registrierung für die Mehrwertsteuer bei der Gründung und Registrierung eines Unternehmens.

Diese Aktualisierungen wurden aufgrund von Widersprüchen zwischen mehreren Gesetzen vorgenommen, darunter das Gesetz über die Besteuerung von Waren, die in internationalen Post- und Expresssendungen befördert werden, die Besteuerung von Banken und anderen Steuerpflichtigen sowie die Verbesserung der Online-Kommunikation mit Steuerpflichtigen.

Darüber hinaus wurde die Liste der Steuerpflichtigen, die zur Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind, um Postbetreiber und Expressdienstleister erweitert, wenn die Waren im Rahmen internationaler Post- und Expresssendungen in die Ukraine eingeführt werden.

Die umgesetzten Änderungen haben auch mehrere Verfahren geändert, darunter ein Verfahren zur Festlegung der Steuernummern von Mehrwertsteuerpflichtigen, ein Verfahren zur Aufhebung von Entscheidungen über die Mehrwertsteuer-Registrierung und ein Verfahren zur Erstellung und Bereitstellung von Auszügen aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen in elektronischer Form.

In diesem Prozess wurden auch mehrere Formulare aktualisiert, nämlich das Registrierungsantragsformular eines Mehrwertsteuerpflichtigen, der Antrag auf Aufhebung der Registrierung, die Entscheidung über die Aufhebung der Registrierung, der Antrag auf Erhalt eines Auszugs aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen und die Bescheinigung aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen.

Fazit

Postbetreiber und Expressdienstleister, die an internationalen und Expresssendungen importierter Waren beteiligt sind, sollten sich mit den neuen Regeln und Vorschriften vertraut machen, da sie nun auf diese Einfuhren mehrwertsteuerpflichtig sind. Neben Postbetreibern und Expressdienstleistern sollten auch andere steuerpflichtige Personen wissen, dass die neuen Formulare für die Mehrwertsteuer-Registrierung und -Abmeldung verwendet werden.

Schließlich werden diese Änderungen die Erlangung von Auszügen aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen erheblich erleichtern, da sie elektronisch bezogen werden können.

Quelle: Debit-Credit - What documents are submitted together with the registration application, Debit-Credit - Liability for violation of the procedure for filing a VAT tax return, Debit-Credit - From October 30, the updated Regulation on the registration of VAT payers is in effect