Belgien: Leitlinien für verpflichtende B2B-E-Rechnung veröffentlicht

Im Februar dieses Jahres hat das belgische Parlament das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzbuchs und des Einkommensteuergesetzbuchs verabschiedet und veröffentlicht, mit dem in Belgien ab dem 1. Januar 2026 die verpflichtende inländische Business-to-Business (B2B)-E-Rechnung eingeführt wird.

Der belgische Föderale Öffentliche Dienst Finanzen (FPBF) hat Leitlinien veröffentlicht, die im Rahmen des Umsetzungsprozesses der B2B-E-Rechnung zentrale Punkte klarstellen.

Wesentliche Details der Leitlinien

Die Leitlinien des FPBF sind in mehrere Bereiche mit folgender Struktur gegliedert:

  • Was ist eine elektronische Rechnung?
  • Verpflichtende Verwendung strukturierter elektronischer Rechnungen ab 2026
  • Internationale Rechnungsstellung (grenzüberschreitende Transaktionen)
  • Technische Regeln für eine elektronische Rechnung
  • Zusammenfassung der Rechnungsstellung innerhalb Belgiens ab dem 1. Januar 2026
  • Weitere Informationen

Diese Leitlinien liefern zentrale Details wie das Rechnungsformat, den Anwendungsbereich der E-Rechnung und die Methoden zum Austausch von E-Rechnungen.

Nach den Leitlinien müssen strukturierte E-Rechnungen der EN16391 und der Europäischen Norm entsprechen, das heißt, sie müssen im Peppol-BIS-Format erstellt werden können. Darüber hinaus sehen die Leitlinien vor, dass PDF-Rechnungen für B2B-Transaktionen bis zum 31. Dezember 2025 gültig bleiben. Für alle anderen Transaktionen, etwa B2C oder international, einschließlich grenzüberschreitender Geschäfte, bleiben Rechnungen im PDF-Format auch nach dem 1. Januar 2026 gültig.

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der E-Rechnung gilt die Pflicht für Transaktionen zwischen umsatzsteuerlich registrierten belgischen Unternehmen, mit Ausnahme der ausdrücklich befreiten. Zu diesen Befreiungen zählen insolvente Umsatzsteuerpflichtige sowie nicht in Belgien ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung.

Die Leitlinien enthalten Informationen zu grenzüberschreitenden Transaktionen. Sie weisen jedoch auch darauf hin, dass sich die Regeln je nach Ausgang der Annahme und Umsetzung des Pakets „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) ändern können.

Ein Teil der Leitlinien behandelt zudem die technischen Regeln für E-Rechnungen und erläutert, was die Begriffe Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit einer Rechnung bedeuten und dass diese stets gewährleistet sein müssen.

Der FPBF stellte zudem eine Liste bestehender E-Rechnungs-Rechtsvorschriften bereit, um Unternehmen den Übergang zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung zu erleichtern.

Fazit

Die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung steht im Einklang mit den laufenden Änderungen auf EU-Ebene im Zusammenhang mit dem ViDA-Vorschlag, der ein EU-weites E-Rechnungs-Mandat und E-Reporting-Pflichten für grenzüberschreitende Transaktionen einführen soll.

Quelle: Belgian Federal Public Service Finance, Law amending the Value Added Tax Code and the Income Tax Code