Mehr als 15.000 Fahrer im Vereinigten Königreich gewannen einen Rechtsstreit gegen die Ride-Sharing-Plattform Bolt, als das Arbeitsgericht sein Urteil veröffentlichte, in dem festgestellt wurde, dass die Fahrer keine selbstständigen Auftragnehmer sind, die ihr eigenes Unternehmen führen, sondern Arbeitnehmer von Bolt.

Neben möglichen Zahlungen von mehr als 200 Mio. GBP an die Fahrer für Krankheitszeiten und Urlaub könnten Bolt erhebliche mehrwertsteuerliche (MwSt.) Auswirkungen drohen.

Mehrwertsteuerliche (MwSt.) Auswirkungen des Urteils

Es gibt mehrere Dinge, die in Bezug auf diesen Fall und das Urteil des Arbeitsgerichts zu berücksichtigen sind. Der erste ist, dass sich die Entscheidung nur auf Fahrer bezieht, die nicht auf mehreren Plattformen tätig sind. Das bedeutet, dass diese Entscheidung nicht für Fahrer gilt, die andere Ride-Sharing-Apps wie Uber nutzen, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Bolt gab an, dass neun von zehn Fahrern, die Bolt nutzen, auch verschiedene Apps verwenden, um Kunden zu finden.

Der zweite wichtige Punkt ist, dass Bolt gegen diese Entscheidung Berufung einlegen und sie letztlich aufheben lassen könnte. Einige mehrwertsteuerbezogene (MwSt.) Regeln sind jedoch von Bedeutung, wenn gegen die Entscheidung keine Berufung eingelegt wird oder sie nicht aufgehoben wird.

Bolt könnte für die mehrwertsteuerlichen (MwSt.) Pflichten im Zusammenhang mit Fahrten verantwortlich werden, die von als Arbeitnehmer geltenden Fahrern erbracht werden. Nach dem Mehrwertsteuerrecht (MwSt.) des Vereinigten Königreichs unterliegen diese Dienstleistungen einem Mehrwertsteuersatz (MwSt.) von 20 %. Wenn die Fahrer jedoch die Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung (MwSt.) von 90.000 GBP nicht übersteigen, wird keine Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben.

Es bleibt abzuwarten, wie HMRC als die für Mehrwertsteuerangelegenheiten (MwSt.) zuständige Behörde auf diese Entscheidung reagieren wird und ob sie von Bolt die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.) für frühere Jahre verlangen wird. Neben der Forderung der fälligen Mehrwertsteuer (MwSt.) könnten Bolt auch Strafen und Zinsen für verspätete Zahlungen auferlegt werden.

Fazit

Nachdem Uber seinen Rechtsstreit verloren hatte und der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs feststellte, dass seine Fahrer nicht selbstständig, sondern Arbeitnehmer mit vollen Arbeitnehmerrechten wie Urlaubsgeld, garantiertem Mindestlohn und Pausen sind, ist dies der zweite Fall in relativ kurzer Zeit, der zugunsten der Fahrer und nicht zugunsten der Ride-Sharing-Plattform entschieden wurde.

Diese Urteile verändern die arbeitsbezogenen Fragen für Fahrer grundlegend und könnten zu zusätzlichen mehrwertsteuerlichen (MwSt.) Pflichten für Ride-Sharing-Plattformen beitragen.

Quelle: Arbeitsgericht des Vereinigten Königreichs, BBC