Mehr als 15.000 Fahrer im Vereinigten Königreich haben einen Rechtsstreit gegen die Fahrdienstplattform Bolt gewonnen, als das Arbeitsgericht (Employment Tribunal) sein Urteil verkündete, wonach die Fahrer keine selbstständigen Auftragnehmer mit eigenem Gewerbe sind, sondern Arbeitnehmer von Bolt.

Neben möglichen Zahlungen von mehr als 200 Millionen GBP an die Fahrer für Kranken- und Urlaubstage könnten auf Bolt erhebliche umsatzsteuerliche Folgen zukommen.

Umsatzsteuerliche Folgen des Urteils

In Bezug auf diesen Fall und das Urteil des Arbeitsgerichts sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Der erste ist, dass sich die Entscheidung nur auf Fahrer bezieht, die nicht auf mehreren Plattformen tätig sind. Das bedeutet, dass diese Entscheidung nicht für Fahrer gilt, die andere Fahrdienst-Apps wie Uber nutzen, um ihre Leistungen anzubieten. Bolt erklärte, dass neun von zehn Fahrern, die Bolt nutzen, auch andere Apps verwenden, um Kunden zu finden.

Der zweite wichtige Aspekt ist, dass Bolt gegen diese Entscheidung Berufung einlegen und sie letztlich aufheben lassen könnte. Einige umsatzsteuerliche Regeln sind jedoch bedeutsam, falls die Entscheidung nicht angefochten oder aufgehoben wird.

Bolt könnte für die umsatzsteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit Fahrten verantwortlich werden, die von als Arbeitnehmer eingestuften Fahrern erbracht werden. Nach dem Umsatzsteuerrecht des Vereinigten Königreichs unterliegen diese Leistungen einem Umsatzsteuersatz von 20 %. Überschreiten die Fahrer jedoch nicht den Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung von 90.000 GBP, wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Es bleibt abzuwarten, wie HMRC als zuständige Behörde für Umsatzsteuerfragen auf diese Entscheidung reagieren wird und ob sie von Bolt die Zahlung der Umsatzsteuer für frühere Jahre verlangen wird. Neben der Nachforderung der fälligen Umsatzsteuer könnten Bolt auch Strafen und Zinsen für verspätete Zahlungen auferlegt werden.

Fazit

Nachdem Uber seinen Rechtsstreit verloren hatte und der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs feststellte, dass dessen Fahrer keine Selbstständigen, sondern Arbeitnehmer mit vollen Arbeitnehmerrechten sind – etwa Urlaubsgeld, garantiertem Mindestlohn und Pausen –, ist dies der zweite Fall in relativ kurzer Zeit, der zugunsten der Fahrer und nicht zugunsten der Fahrdienstplattform entschieden wurde.

Diese Urteile verändern die arbeitsrechtlichen Fragen für Fahrer grundlegend und könnten zu zusätzlichen umsatzsteuerlichen Pflichten für Fahrdienstplattformen beitragen.

Quelle: UK Employment Tribunal, BBC