Die Verabschiedung des Umsatzsteuergesetzes ist einer der entscheidendsten Momente für das chinesische Steuersystem, da die Umsatzsteuer einer der wichtigsten Beiträge zum chinesischen Steueraufkommen ist. Die Tatsache, dass der Vorbereitungs- und Verabschiedungsprozess des USt.-Gesetzes bereits 2019 begann, zeigt, wie schwierig es war, diesen Punkt zu erreichen. Zudem ist das USt.-Gesetz, das auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses geprüft und verabschiedet wurde, Chinas erstes seiner Art.

Historischer Überblick und Bedeutung des USt.-Gesetzes

China wendet die Umsatzsteuer seit Langem an, und zwar bereits seit 1994. Anfangs galt die Umsatzsteuer nur für die Lieferung von Waren, während die Erbringung von Dienstleistungen der Business Tax unterlag. Aufgrund der Ineffizienzen wurde dieses duale System 2008 ersetzt, als die erste große Überarbeitung des chinesischen USt.-Systems umgesetzt wurde.

Von da an unternahm die chinesische Regierung mehrere notwendige Schritte und führte sogar eine sogenannte Pilotreform zur Überführung der Business Tax in die Umsatzsteuer (B2V) durch, die 2019 zur Veröffentlichung des ersten Entwurfs des USt.-Gesetzes führte. Seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs wurde dieser geändert, und der dritte Entwurf des USt.-Gesetzes wurde verabschiedet. Das USt.-Gesetz wird am 1. Januar 2026 die vorläufigen USt.-Vorschriften ersetzen.

Das USt.-Gesetz ist in sechs Kapitel gegliedert, die unter anderem Steuersätze, steuerpflichtige Beträge, Befreiungen für Kleinunternehmen und die USt.-Erhebung regeln.

Nach dem USt.-Gesetz gilt der USt.-Satz von 13 % für den Verkauf von Waren, die Erbringung von Bearbeitungs-, Reparatur- und Wartungsleistungen, die Vermietung beweglicher körperlicher Wirtschaftsgüter und die Einfuhr von Waren; der USt.-Satz von 9 % gilt für Transport-, Post- und grundlegende Telekommunikationsleistungen, das Baugewerbe, die Vermietung von Immobilien, den Verkauf von Immobilien, die Übertragung von Landnutzungsrechten sowie den Verkauf oder die Einfuhr der aufgeführten Waren.

Der USt.-Satz von 6 % gilt zudem für den Verkauf von Dienstleistungen oder immateriellen Wirtschaftsgütern. Exporte unterliegen einem USt.-Satz von null.

Das neu verabschiedete USt.-Gesetz sieht vor, dass sich alle Steuerpflichtigen – Einzelpersonen oder Unternehmen, die Waren, Dienstleistungen, immaterielle Wirtschaftsgüter oder Immobilien verkaufen – für die USt. registrieren sowie Umsatzsteuer einziehen und abführen müssen.

Bis das USt.-Gesetz in Kraft tritt, sind jedoch weitere Klarstellungen und Änderungen erforderlich und zu erwarten. Die vielleicht bedeutendste betrifft nicht ansässige Steuerpflichtige, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungsverfahren für außerhalb Chinas ansässige Unternehmen.

Fazit

Die Verabschiedung des USt.-Gesetzes ist ein bedeutender Meilenstein für China, das mehr als 60 Millionen Steuerpflichtige zählt. Das erste USt.-Gesetz ist das Ergebnis einer mehr als 30-jährigen Entwicklung des USt.-Systems in China und dürfte zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wachstum beitragen.

Wie erwähnt, wird eine weitere Fortentwicklung des USt.-Gesetzes erwartet. Eine der wichtigsten Regelungen, die detaillierten Durchführungsvorschriften, soll in der zweiten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht werden.

Quelle: KPMG, PwC, Value Added Tax Law of the People's Republic of China