Das dänische Westliche Obergericht entschied in einem Fall von Einkommensteuer- und Mehrwertsteuerhinterziehung, der nicht angemeldete Geschäftseinnahmen zwischen 2018 und 2021 betraf. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte T, geschäftliche Tätigkeiten ausgeübt zu haben, ohne die Einnahmen ordnungsgemäß anzugeben oder sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Dies führte zu einer Einkommensteuerhinterziehung von insgesamt DKK 206,823 (ca. EUR 27,650) und einer Mehrwertsteuerhinterziehung von DKK 126,917 (ca. EUR 17,000).
Zusammenfassung des Falls
Die Staatsanwaltschaft machte geltend, dass T ein Geschäft betrieb, ohne die Einnahmen anzugeben. Nach dänischem Recht müssen steuerpflichtige Personen die Steuerbehörde innerhalb von vier Wochen nach jeder jährlichen Veranlagung benachrichtigen, wenn ihr steuerpflichtiges Einkommen zu niedrig angegeben wurde. T versäumte dies angeblich, was zu einer zu niedrig veranlagten Einkommensteuer für die Jahre 2018–2021 führte. Darüber hinaus wurde T beschuldigt, von Januar 2018 bis Dezember 2021 ein mehrwertsteuerpflichtiges Geschäft betrieben zu haben, ohne sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren.
T bestritt diese Vorwürfe und behauptete, sie habe kein Geschäft betrieben und die auf ihre Konten eingezahlten Gelder seien Erstattungen von Freunden für Lebensmitteleinkäufe gewesen, die sie in deren Auftrag getätigt habe. Sie behauptete außerdem, diese Einzahlungen seien Rückzahlungen privater Darlehen im Zusammenhang mit Casinobesuchen und privatem Glücksspiel gewesen.
Auf der Grundlage von Unterlagen der dänischen Wirtschaftsbehörde und Fotos aus T's Social-Media-Konten, auf denen sie verschiedene Lebensmittel zum Verkauf anbot, entschied das Bezirksgericht, dass T geschäftliche Tätigkeiten ausgeübt hatte. Darüber hinaus stellte das Bezirksgericht fest, dass zahlreiche Einzahlungen verschiedener Personen auf T's Bankkonto und die betreffenden Beträge zeigten, dass T während des relevanten Zeitraums ein nicht angemeldetes Geschäft betrieben hatte.
Das Bezirksgericht befand, dass T erhebliche nicht gemeldete Gewinne erzielt, dieses Einkommen nicht gegenüber der dänischen Steuerbehörde angegeben und wissentlich keine Mehrwertsteuer abgeführt hatte. Folglich verhängte das Bezirksgericht eine Geldstrafe von DKK 450,000 (ca. EUR 60,000). Sowohl T als auch die Staatsanwaltschaft legten jedoch Berufung gegen das Urteil ein.
Das Westliche Obergericht bestätigte die Verurteilung von T und fand weder im Steuer- noch im Strafverfahren Beweise, die höhere Abzüge für Geschäftsausgaben rechtfertigen würden, als sie bereits von der Abteilung für Strafsachen der dänischen Steuerbehörde geschätzt worden waren. Folglich bestätigte das Obergericht die Verurteilung und erhöhte die Geldstrafe von DKK 450,000 auf DKK 600,000 (ca. EUR 80,000).
Fazit
Letztlich haftet T für nicht gezahlte Steuern und Mehrwertsteuer aus nicht angemeldeten geschäftlichen Tätigkeiten in Höhe von insgesamt DKK 333,740 (ca. EUR 44,650) sowie für eine strafrechtliche Sanktion von DKK 600,000. Das Urteil unterstreicht, dass informelle, nicht angemeldete Geschäftstätigkeit ein reales Risiko birgt: Die Steuerbehörden können und werden Einkommen anhand von Bankunterlagen, sozialen Medien und anderen digitalen Beweisen rekonstruieren.

