Der Beginn des Jahres 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Steuerpflichtige in Deutschland, von neuen B2B-E-Rechnungsregeln bis hin zu umsatzsteuerlichen Änderungen, die Kleinunternehmer betreffen. Mehrere Gesetze sind für diese Neuerungen maßgeblich, darunter das Jahressteuergesetz, das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und das Wachstumschancengesetz.
E-Rechnung: Einführung und Änderungen bei den Umsatzsteuer-Schwellenwerten
Das Wachstumschancengesetz sieht eine dreistufige Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung vor. Die erste Phase beginnt am 1. Januar 2025 und markiert den Beginn der Pflicht für alle Steuerpflichtigen, E-Rechnungen zu empfangen. Die zweite Phase startet 2027 und verpflichtet die meisten Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen. Die dritte und letzte Phase beginnt 2028; ab diesem Zeitpunkt unterliegen Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter EUR 800,000 den Vorschriften zur Ausstellung von B2B-E-Rechnungen.
Die Aufbewahrungsfrist für die Archivierung von USt.-Unterlagen sinkt von zehn auf acht Jahre. Für andere Dokumente wie Inventare oder Jahresabschlüsse bleibt die Aufbewahrungsfrist jedoch bei den derzeitigen zehn Jahren.
Änderungen am umsatzsteuerlichen Regelwerk sehen vor, dass der Schwellenwert für die USt.-Befreiung von Kleinunternehmern ab dem 1. Januar 2025 von EUR 22,000 auf EUR 25,000 steigt.
Darüber hinaus gibt es für Kleinunternehmer einen weiteren Schwellenwert von EUR 50,000. Unter diesem Schwellenwert konnten Kleinunternehmer, die im Vorjahr EUR 22,000 nicht überschritten haben und deren Umsatz im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich unter EUR 50,000 liegt, weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Dieser zweite Schwellenwert wird nun auf EUR 100,000 angehoben.
Fazit
Die E-Rechnungsregeln sind für alle in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen verpflichtend. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen sind zulässig, wenn E-Rechnungen nicht zwingend erforderlich sind und die Zustimmung der Empfänger vorliegt.
Ab 2025 müssen alle Unternehmen sämtliche technischen und weiteren Anforderungen erfüllen, um B2B-E-Rechnungen zu empfangen, während die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen schrittweise eingeführt wird.
Quelle: KPMG, EY, Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, Bundesministerium der Finanzen

