Am 9. Juli 2026 nahm das Europäische Parlament eine Resolution an, die eine Reihe steuerpolitischer Vorschläge enthält, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert, Compliance-Belastungen verringert und Innovationen gefördert werden sollen. Auch wenn die Resolution rechtlich nicht bindend ist, fordert sie die Europäische Kommission auf, über das sogenannte 28. Regime ein stärker integriertes steuerliches und unternehmerisches Umfeld für Unternehmen zu entwickeln, die EU-weit tätig sind.

Das 28. Regime und das VAT-System der EU

Das 28. Regime, gemeinhin als EU Inc. bezeichnet, ist eine EU-Initiative zur Schaffung eines optionalen EU-weiten Rechtsrahmens, den Unternehmen freiwillig übernehmen könnten, sodass sie unter einem einheitlichen Regelwerk in allen EU-Ländern agieren können, anstatt sich in 27 verschiedenen nationalen Systemen zurechtfinden zu müssen. Die Initiative konzentriert sich auf innovative Startups und Scale-ups. Konkreter möchte die Initiative es diesen Unternehmen erleichtern, EU-weit zu expandieren, und zugleich Anreize verringern, sich außerhalb Europas anzusiedeln.

Das Europäische Parlament empfahl die Entwicklung eines rechtssicheren Steuermoduls, das EU-Inc.-Unternehmen wahlweise in ihre Steuererklärungen aufnehmen könnten und das EU-weit automatisch anerkannt und zugänglich wäre. Eine der zentralen VAT-Maßnahmen ist die Einrichtung eines zentralisierten VAT-Registrierungssystems zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden VAT-Compliance, das mehrere nationale Registrierungen durch einen effizienteren Ansatz ersetzt. Nach diesem Ansatz würden Unternehmen eine einzige EU-VAT-Identifikationsnummer und ein digitales One-Stop-Shop-Portal nutzen, um VAT-Erklärungen und Erstattungsanträge in allen EU-Ländern zu verwalten.

Die Resolution hebt ferner die Bedeutung interoperabler digitaler Lösungen, einschließlich E-Invoicing, hervor, um die VAT-Compliance zu vereinfachen, die Transparenz zu verbessern und die Verwaltungskosten zu senken. Statt einer Harmonisierung der VAT-Sätze liegt der Schwerpunkt auf der Straffung der VAT-Verfahren und der Verringerung der Komplexität.

Darüber hinaus schlägt die Resolution des Parlaments vereinfachte Verrechnungspreisregeln auf Basis formelbasierter Methoden vor, um die administrative Komplexität und Streitigkeiten zwischen den Steuerbehörden zu verringern. Zudem unterstützt das Parlament harmonisierte und gezielte Steueranreize für Forschung und Entwicklung (R&D) in der gesamten EU

Fazit

Das Europäische Parlament stellte fest, dass diese VAT-Maßnahmen zusammen mit anderen Steuermaßnahmen im Falle ihrer Annahme die Verwaltungskosten über zehn Jahre um schätzungsweise EUR 328 Millionen bis EUR 440 Millionen senken könnten. Zugleich würden diese Maßnahmen ein attraktiveres und wettbewerbsfähigeres Geschäftsumfeld innerhalb der EU schaffen. Dadurch hätten EU-Startups und -Scale-ups einen leichteren Zugang zu den EU-Kapitalmärkten. Dies würde es ihnen ermöglichen, die erforderliche Finanzierung zu sichern und zugleich ihre Präsenz in der EU aufrechtzuerhalten.