Im Rahmen seiner Zuständigkeit kann das Illinois Department of Revenue (IDOR) zwei Arten von Auskunftsbescheiden (Letter Rulings) erteilen: Private Letter Rulings (PLRs) oder den General Information Letter (GIL), um die von einem Steuerpflichtigen aufgeworfene Frage zu beantworten. Während die PLRs für das IDOR und den Steuerpflichtigen, der den Bescheid beantragt hat, bindend sind, verweist der GIL die Steuerpflichtigen auf die Vorschriften des IDOR oder andere Informationsquellen zu dem Thema, zu dem sie sich erkundigt haben.

Das IDOR erteilte einen GIL, um die Frage des Käufers zur Anwendung der Sales and Use Tax (US-Verkaufs- und Nutzungssteuer) auf die Abonnementgebühren der App zu beantworten.

Der Sachverhalt und die Position des IDOR

In seiner ausführlichen Antwort auf den vom Steuerpflichtigen vorgebrachten Sachverhalt, dem 10 USD Sales Tax (US-Verkaufssteuer) für die jährliche Abonnementgebühr der App berechnet wurden, stellte das IDOR zwei entscheidende Punkte klar. Der erste ist, dass der Verkauf von Standardsoftware (canned software) in Illinois/USA grundsätzlich der Sales Tax (US-Verkaufssteuer) unterliegt, unabhängig davon, in welchem Format sie übertragen wird. Es ist unerheblich, ob die Standardsoftware dem Käufer elektronisch oder auf einem anderen Medium übertragen wird. In jedem Fall ist die Transaktion nach den Regeln der Sales Tax (US-Verkaufssteuer) steuerpflichtig.

Das IDOR stellte jedoch fest, dass Computersoftware, die über ein cloudbasiertes Bereitstellungssystem angeboten wird, nicht der Sales Tax (US-Verkaufssteuer) unterliegt, da sie nicht auf den Computer des Verbrauchers heruntergeladen wird. Die Verbraucher greifen aus der Ferne auf die Software zu und kaufen sie nicht; sie zahlen lediglich eine Abonnementgebühr für deren Nutzung.

Wenn kein materielles bewegliches Wirtschaftsgut (tangible personal property) wie etwa Software an den Kunden übertragen wird, unterliegt die Transaktion nicht der Sales and Use Tax (US-Verkaufs- und Nutzungssteuer). Darüber hinaus stellte das IDOR klar, dass das Ansehen, Herunterladen oder die elektronische Übertragung von Videos, Texten und anderen Daten über das Internet nicht als Übertragung eines materiellen beweglichen Wirtschaftsguts gilt.

Daher sind Abonnementgebühren für den Zugriff auf cloudbasierte Software, auch bekannt als Software as a Service (SaaS), in Illinois/USA nicht steuerpflichtig.

Fazit

Der General Information Letter ist für keine der beteiligten Parteien bindend. Sein Zweck besteht darin, die Steuerpflichtigen auf die für diesen Fall geltenden Regeln hinzuweisen und den vorgebrachten Sachverhalt zu erläutern. Darüber hinaus enthält das Schreiben Leitlinien des IDOR dazu, wie Steuerpflichtige eine Gutschrift für fälschlicherweise gezahlte Sales Tax (US-Verkaufssteuer) erhalten können, und legt dar, wer in welcher Situation eine Gutschrift beantragen kann und welche Formulare zu verwenden sind.

Quelle: Illinois Department of Revenue