Die Goods and Services Tax (GST) und die Harmonized Sales Tax (HST) sind auf den Verkauf zuvor bewohnter Immobilien in Kanada in der Regel nicht anwendbar. In einem aktuellen Urteil kam der Steuergerichtshof von Kanada (Tax Court) jedoch zu dem Schluss, dass der Verkauf von zuvor über Airbnb vermieteten Eigentumswohnungen der GST/HST unterliegt.

In seinem Urteil

berücksichtigte der Steuergerichtshof einen recht spezifischen Umstand im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Eigentumswohnungen.

Sachverhalt und Begründung des Gerichts

Seit 2008, als Ontario Inc. die Eigentumswohnungen in Ottawa kaufte, vermietete das Unternehmen sie neun Jahre lang über ein langfristiges Mietverhältnis, was bedeutet, dass sie für einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen vermietet wurden. Dies änderte sich 2017, als Ontario Inc. diese Wohnungen auf Airbnb anbot und sie in den folgenden 14 Monaten als Kurzzeitvermietung von bis zu 60 Tagen vermietete. Ontario Inc. verkaufte diese Wohnungen im Jahr 2018, und weder der Verkäufer noch der Käufer führte GST/HST ab.

Der Minister of National Revenue kam zu dem Schluss, dass Ontario Inc. GST/HST in Höhe von 77.079,64 CAD zahlen musste, die beim Verkauf der Eigentumswohnungen zu erheben war. Ontario Inc. legte gegen diese Entscheidung Berufung ein und warf vor dem Steuergerichtshof die Frage auf, ob der Verkauf der Eigentumswohnungen der GST/HST unterlag.

Der Steuergerichtshof entschied, dass die Transaktion, da die Eigentumswohnungen zum Zeitpunkt des Verkaufs kein Wohnkomplex waren, eine steuerpflichtige Lieferung von Grundvermögen darstellte, was bedeutet, dass sie der GST/HST unterliegt. Die Berufung von Ontario Inc. wurde abgewiesen, und das Unternehmen ist verpflichtet, die GST/HST zuzüglich zusätzlicher Kosten zu zahlen.

Fazit

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Konsequenzen einer Änderung der Immobiliennutzung bei der Anwendung der GST/HST zu verstehen. Das Urteil des Steuergerichtshofs stellt klar, dass für Kurzzeitvermietungen genutzte Immobilien, wie sie auf Airbnb angeboten werden, möglicherweise nicht als Wohnimmobilien gelten und daher der GST/HST unterliegen können.

Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Immobilieneigentümer vor dem Verkauf ihrer Immobilien zusätzliche Zeit investieren, um festzustellen, wie die Nutzung der Immobilie behandelt wird und welche Steuern anwendbar sind. Quelle: Fall - 1351231 Ontario Inc. v. The King, 2024 TCC 37, Canadian Tax Foundation