Immer mehr Länder führen Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen ein, die auf den Modell-Meldevorschriften für digitale Plattformen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) basieren. Kanada gehört zu den Ländern, in denen Betreiber digitaler Plattformen diese Anforderungen erfüllen müssen und in denen diese Vorschriften 2024 in Kraft getreten sind – die ersten Meldungen müssen somit bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) hat die wichtigsten Begriffe und Anforderungen kurz erläutert, um diese Vorschriften verständlicher zu machen und Plattformbetreiber bei der Einhaltung zu unterstützen.
Wichtige Definitionen und Meldevorschriften
Die Erläuterungen der CRA umfassen Informationen dazu, welche Plattformen als meldende Plattformen gelten, wer meldepflichtige Verkäufer sind, welche Informationen gemeldet werden müssen, wie der Sorgfaltsprüfungsprozess abläuft und welche Anweisungen für die Einreichung gelten.
Die CRA erläutert, dass jeder inländische Plattformbetreiber ein meldender Plattformbetreiber ist. Auch ausländische Plattformbetreiber, die es Verkäufern ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen in Kanada zu verkaufen, gelten als meldende Plattformbetreiber. Plattformbetreiber, die jedoch nachweisen, dass ihre Geschäftsmodelle es Verkäufern nicht erlauben, Gewinne zu erzielen, oder die keine meldepflichtigen Verkäufer haben, gelten nicht als meldende Plattformbetreiber.
In Bezug auf meldepflichtige Verkäufer gilt jeder Verkäufer mit Sitz in Kanada oder in einem anderen Land mit geltenden Meldevorschriften, der auf einer digitalen Plattform registriert ist und Waren und Dienstleistungen an kanadische Verbraucher verkauft, als meldepflichtiger Verkäufer.
Die Meldevorschriften verpflichten meldende Plattformbetreiber, in ihren abschließenden Meldungen Identifikations- und Tätigkeitsinformationen zu meldepflichtigen Verkäufern anzugeben.
Die Meldungen werden einmal jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr eingereicht, wobei für das erste Jahr eine Übergangsfrist für die neu als meldend eingestuften Plattformbetreiber gilt. Je nach Herkunftsland der Betreiber digitaler Plattformen gelten unterschiedliche Einreichungsverfahren – genauer gesagt, je nachdem, ob die meldende Plattform ansässig ist oder nicht.
Fazit
Die vorgestellten Kernaussagen sind ein guter Ausgangspunkt, um zu bestimmen, wann diese Vorschriften gelten und wer von ihnen betroffen ist.
Da das Thema der Meldevorschriften und -anforderungen für Betreiber digitaler Plattformen komplexer ist als in diesem kurzen Überblick dargestellt, hat die CRA zwei ausführlichere Leitfäden veröffentlicht – Reporting Rules for Digital Platforms und Guidance on the Reporting Rules for Digital Platform Operators –, für all jene, die weitere Informationen zu den Meldepflichten von Plattformbetreibern benötigen.
Quelle: The Canada Revenue Agency - Operating a digital platform?, The Canada Revenue Agency - Reporting Rules for Digital Platforms, The Canada Revenue Agency - Guidance on the Reporting Rules for Digital Platform Operators

