Das kroatische Umsatzsteuersystem wird Anfang 2025 einige Neuerungen erfahren, da der Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung angehoben wird. Die Entscheidung, den Umsatzsteuer-Schwellenwert anzuheben, wurde im September bekannt gegeben, als die kroatische Regierung einen Gesetzentwurf zum Mehrwertsteuergesetz veröffentlichte.
Die Anhebung des Schwellenwerts für die Umsatzsteuerregistrierung ist Teil einer umfassenderen Steuerreform, die Änderungen bei anderen Steuern umfasst. Dazu gehören die Einführung einer Immobiliensteuer pro Quadratmeter, Steuerbefreiungen nach sozialen Kriterien, die Anhebung des Pauschalsatzes für Betten je nach Tourismusentwicklungsindex, die Senkung der Höchstsätze der niedrigeren und höheren Einkommensteuersätze sowie die Befreiung von Rückkehrern von der Einkommensteuer für fünf Jahre.
Auswirkungen auf das kroatische Umsatzsteuersystem
Zum 1. Januar 2025 wird der Schwellenwert für die Umsatzsteuerregistrierung von 40.000 EUR auf 60.000 EUR angehoben. Die Zahl der umsatzsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen wird sich schätzungsweise auf etwa 7.500 verringern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diejenigen, die sich freiwillig für die Umsatzsteuer registrieren, mindestens drei Jahre im System verbleiben müssen.
Interessanterweise sah der erste Vorschlag eine Anhebung des Umsatzsteuer-Schwellenwerts auf 50.000 EUR vor. Im November bestätigte der Finanzminister jedoch, dass der neue Schwellenwert 60.000 EUR betragen wird.
Diejenigen, die umsatzsteuerlich registriert sind, weil sie den Schwellenwert von 40.000 EUR überschritten haben, aber unter dem neuen Schwellenwert liegen, werden nicht automatisch aus dem Umsatzsteuersystem abgemeldet. Wenn Steuerpflichtige sich abmelden und so ihre administrativen Pflichten und Kosten reduzieren möchten, müssen sie bis zum 15. Januar 2025 einen Antrag auf Abmeldung bei den Steuerbehörden einreichen.
Diejenigen, deren Jahresumsatz diesen Schwellenwert überschreitet, müssen hingegen bis zum selben Datum ein Formular zur Umsatzsteuerregistrierung einreichen.
Fazit
Steuerpflichtige sollten ihre Jahresumsätze prüfen, um festzustellen, ob sie den Schwellenwert überschreiten. Ist dies der Fall, sollten sie sich auf die Registrierung oder eine mögliche Abmeldung aus dem Umsatzsteuersystem vorbereiten. Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess ist die Einhaltung der Frist, des 15. Januar, für die Einreichung der Registrierungs- oder Abmeldeformulare.
Quelle: KPMG, Taxand, Večernji List

