Das kroatische Mehrwertsteuersystem wird Anfang 2025 einige Neuerungen erfahren, da die Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer angehoben wird. Die Entscheidung zur Anhebung der Mehrwertsteuerschwelle wurde im September bekannt gegeben, als die kroatische Regierung einen Gesetzentwurf für das Mehrwertsteuergesetz veröffentlichte.

Die Anhebung der Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer ist Teil einer umfassenderen Steuerreform, die Änderungen bei anderen Steuern umfasst. Dazu gehören die Einführung einer Immobiliensteuer pro Quadratmeter, die Steuerbefreiung nach sozialen Kriterien, die Anhebung der Pauschale für Betten in Abhängigkeit vom Tourismusentwicklungsindex, die Senkung der Höchstsätze der niedrigeren und höheren Einkommensteuersätze sowie die Befreiung von Rückkehrern von der Einkommensteuer für fünf Jahre.

Auswirkungen auf das kroatische Mehrwertsteuersystem

Am 1. Januar 2025 wird die Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer von 40.000 EUR auf 60.000 EUR angehoben. Die Zahl der mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen wird schätzungsweise auf etwa 7.500 sinken. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diejenigen, die sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, mindestens drei Jahre im System verbleiben müssen.

Interessanterweise sah der erste Vorschlag vor, die Mehrwertsteuerschwelle auf 50.000 EUR anzuheben. Im November bestätigte der Finanzminister jedoch, dass die neue Schwelle 60.000 EUR betragen wird.

Diejenigen, die mehrwertsteuerlich registriert sind, weil sie die Schwelle von 40.000 EUR überschritten haben, aber unter der neuen Schwelle liegen, werden nicht automatisch aus dem Mehrwertsteuersystem abgemeldet. Wenn Steuerpflichtige sich abmelden und so ihre Verwaltungspflichten und -kosten reduzieren möchten, müssen sie bis zum 15. Januar 2025 einen Antrag auf Abmeldung bei den Steuerbehörden einreichen.

Diejenigen hingegen, deren Jahresumsatz diese Schwelle überschreitet, müssen bis zum selben Datum ein Formular zur Mehrwertsteuerregistrierung einreichen.

Fazit

Steuerpflichtige sollten ihre Jahresumsätze prüfen, um festzustellen, ob sie die Schwelle überschreiten. Ist dies der Fall, sollten sie sich auf die Registrierung oder eine mögliche Abmeldung aus dem Mehrwertsteuersystem vorbereiten. Ein wesentlicher Schritt in diesem Prozess ist die Einhaltung des Stichtags, des 15. Januar, für die Einreichung der Registrierungs- oder Abmeldeformulare.

Quelle: KPMG, Taxand, Večernji List