Mexiko hat neue Anforderungen für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen eingeführt, um die rasch wachsende digitale Wirtschaft weiter zu regulieren.

Die mexikanische Steuerverwaltung, Servicio de Administración Tributaria (SAT), hat zwei neue Anforderungen für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen hinzugefügt, die sich erstmals registrieren möchten. Diese Liste war bereits komplex genug, und ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen hatten viele Schwierigkeiten, sich in Mexiko für Zwecke der Mehrwertsteuer (MwSt.) zu registrieren.

Die beiden neuen in die Liste aufgenommenen Anforderungen sind:

  • Unternehmensgegenstand in der Satzung und
  • eidesstattliche Erklärung.

Auswirkungen auf ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen

Nach den neuen Anforderungen müssen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen sicherstellen, dass ihre Gründungsurkunden, wie etwa der Gesellschaftsvertrag (Articles of Incorporation) oder die Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) oder sonstige Satzungen, ausdrücklich angeben, dass ihr Geschäftszweck in der Erbringung von Dienstleistungen über eine technologische Plattform besteht. Dies umfasst den Verkauf oder die Vermietung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. Die SAT verlangt, dass dieser Geschäftszweck detailliert angegeben wird, und zwar mit dem Hinweis, dass die Dienstleistung über eine „technologische Plattform“ erbracht wird.

Darüber hinaus müssen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen eine von ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete eidesstattliche Erklärung vorlegen. Diese eidesstattliche Erklärung sollte Folgendes enthalten:

  • eine detaillierte Beschreibung der über die technologische Plattform verkauften Waren oder Dienstleistungen,
  • die Website, auf der diese Transaktionen stattfinden,
  • die vollständige Anschrift der zentralen Geschäftsverwaltung des ausländischen Anbieters digitaler Dienstleistungen.

Während ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen, die in Mexiko bereits für die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf digitale Dienstleistungen registriert sind, ihre Satzung nicht ändern müssen, müssen diejenigen, die sich erstmals registrieren, ihre Rechtsakte möglicherweise ändern oder anpassen, selbst wenn diese Unternehmen vor vielen Jahren oder in anderen Rechtsordnungen gegründet wurden.

Fazit

Die Aufnahme zweier neuer Anforderungen für die MwSt.-Registrierung erhöht den Verwaltungsaufwand für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen, die sich erstmals registrieren, erheblich. Diese Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen haben. Alle, die sich für Zwecke der Mehrwertsteuer (MwSt.) registrieren möchten, müssen alle Formalitäten, einschließlich der Gründungsurkunden, gründlich prüfen und alle Compliance-Optionen ausloten, um die Registrierungsanforderungen Mexikos zu erfüllen.

Quelle: KPMG