Mexiko hat neue Anforderungen für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen eingeführt, um die rasant wachsende digitale Wirtschaft weiter zu regulieren.
Die mexikanische Steuerverwaltung, der Servicio de Administración Tributaria (SAT), hat zwei neue Anforderungen für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen ergänzt, die sich erstmals registrieren möchten. Diese Liste war bereits komplex genug, und ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen sahen sich bei der umsatzsteuerlichen Registrierung in Mexiko mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert.
Zwei neue Anforderungen in der Liste sind:
- Unternehmenszweck in der Satzung und
- eidesstattliche Erklärung (Affidavit).
Auswirkungen auf ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen
Nach den neuen Anforderungen müssen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen sicherstellen, dass ihre Gründungsurkunden, etwa der Gesellschaftsvertrag (Articles of Incorporation) oder die Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) oder andere Satzungen, ausdrücklich angeben, dass ihr Unternehmenszweck in der Erbringung technologischer Plattformdienste besteht. Dazu gehören der Verkauf oder die Vermietung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. Der SAT verlangt, dass dieser Unternehmenszweck detailliert dargestellt wird und angibt, dass die Leistung über eine „technologische Plattform“ erbracht wird.
Darüber hinaus müssen ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen eine von ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete eidesstattliche Erklärung (Affidavit) einreichen. Diese Erklärung sollte Folgendes enthalten:
- eine detaillierte Beschreibung der über die technologische Plattform verkauften Waren oder Dienstleistungen,
- die Website, auf der diese Umsätze stattfinden,
- die vollständige Anschrift der Hauptverwaltung des ausländischen Anbieters digitaler Dienstleistungen.
Während ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen, die in Mexiko bereits für die Umsatzsteuer auf digitale Dienstleistungen registriert sind, ihre Satzung nicht ändern müssen, müssen diejenigen, die sich erstmals registrieren, möglicherweise ihre Rechtsakte ändern oder anpassen – selbst wenn diese Unternehmen vor vielen Jahren oder in anderen Rechtsordnungen gegründet wurden.
Fazit
Die Ergänzung von zwei neuen Anforderungen für die Umsatzsteuerregistrierung erhöht den Verwaltungsaufwand für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen, die sich erstmals registrieren, erheblich. Diese Änderungen könnten weitreichende Auswirkungen haben. Alle, die sich umsatzsteuerlich registrieren möchten, müssen sämtliche Formalitäten – einschließlich der Gründungsurkunden – gründlich prüfen und alle Compliance-Optionen ausloten, um die Registrierungsanforderungen Mexikos zu erfüllen.
Quelle: KPMG

