Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Digitalsteuer (Digital Service Tax Act, DSA) macht Nepal einen bedeutenden Schritt, um das Land an einen globalen Trend anzugleichen. Das DSA, auch bekannt als Verfahren zur Besteuerung elektronischer Dienstleistungen, regelt die Steuerpflichten gebietsfremder Unternehmen, die nepalesischen Verbrauchern digitale Dienstleistungen erbringen.

Zusätzlich zum DSA hat die nepalesische Regierung das Mehrwertsteuergesetz geändert, um weitere mehrwertsteuerbezogene Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erbringung digitaler Dienstleistungen durch ausländische digitale Dienstleister zu regeln.

Ausländische Anbieter und Mehrwertsteuerpflichten

Nach dem neu verabschiedeten DSA gelten als elektronische Dienstleistungen solche, die einem in Nepal ansässigen Verbraucher elektronisch erbracht werden, wie etwa Werbedienstleistungen, abonnementbasierte Dienste für Filme, Fernsehen oder Musik, Datenerhebung und Cloud-Dienste, Online-Marktplatzdienste sowie Download-Dienste, einschließlich Statistiken und Bilder.

Bei der Feststellung, ob der Verbraucher aus Nepal stammt, können ausländische digitale Dienstleister Daten wie Bankkonto- oder Kartendaten, IP-Adresse, Rechnungsadresse, SIM-Karte oder die Ländervorwahl der Telefonnummer verwenden.

Das DSA sorgt für ein faires Steuersystem. Alle digitalen Dienstleistungen unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 13 %, mit Ausnahme der von den Regeln befreiten. Das DSA sieht eine Befreiungsschwelle von jährlich 3 Millionen NPR (rund 22.400 USD) vor, um sicherzustellen, dass kleinere Unternehmen nicht übermäßig belastet werden. Die neue Schwelle liegt 1 Million NPR über der zuvor festgelegten Schwelle von 2 Millionen NPR.

Alle Steuerpflichtigen, die die Schwelle überschreiten, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Überschreitung einen elektronischen Mehrwertsteuerantrag einreichen. Neben dem Mehrwertsteuer-Antragsformular sind zusätzliche notariell beglaubigte Dokumente einzureichen.

Nach der Registrierung müssen alle Steuerpflichtigen bis zum 25. Tag des auf den Meldezeitraum folgenden Monats eine monatliche Mehrwertsteuererklärung einreichen.

Fazit

Durchführungsbestimmungen für ausländische digitale Dienstleister und Informationen zu den Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes sollen ausländische digitale Dienstleister über ihre Steuerpflichten in Nepal informieren.

Da die Zahl der Internetnutzer in Nepal weiter steigt und immer mehr Menschen online aktiv sind, sollten ausländische digitale Dienstleister prüfen, ob ihre Unternehmen vom Gesetz über die Digitalsteuer und den Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes betroffen sind.

Quelle: Verfahren zur Besteuerung elektronischer Dienstleistungen (Digitalsteuer), 2081, Verfahren zur Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen, die von gebietsfremden Personen erbracht werden, 2079 (Zweite Änderung, 2081)