Das Berufungsgericht (Court of Appeal) in Neuseeland hat ein historisches Urteil in einem Fall gefällt, der das Vertragsverhältnis zwischen vier Uber-Fahrern und Uber betrifft. Eine solche Entscheidung ist von entscheidender Bedeutung, da mit einem Arbeitsvertrag bestimmte Rechte und Pflichten verbunden sind, die es bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht gibt. Während ein Arbeitsvertrag Mindestlohn, Arbeitszeiten, Anspruch auf bezahlten Urlaub und weitere wesentliche Rechte umfasst, stehen einem Selbstständigen diese Rechte nicht zu.

In diesem Fall ist die Frage des Vertragsverhältnisses entscheidend, da die Einordnung des Status von Beschäftigten in der Gig-Economy mitunter schwierig sein kann.

Sachverhalt und Gerichtsurteil

Die zentrale Frage in diesem Fall lautete: Sind Uber-Fahrer nach neuseeländischem Arbeitsrecht Arbeitnehmer? Der Fall wurde zunächst vor das Arbeitsgericht (Employment Court) gebracht, das 2022 zugunsten der vier Fahrer entschied und feststellte, dass Uber-Fahrer Arbeitnehmer sind.

Uber, das in Neuseeland über zwei verschiedene Plattformen – Uber Rides und Uber Eats – tätig ist, legte 2023 Berufung gegen diese Entscheidung ein, und nun hat das Berufungsgericht seine endgültige Entscheidung getroffen. Das Berufungsgericht wies Ubers Berufung zurück und bestätigte damit das vorherige Urteil des Arbeitsgerichts sowie den Status der Fahrer als Uber-Arbeitnehmer.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass die zwischen Uber und den Fahrern geschlossene Fahrervereinbarung (Driver Agreement) zwar keinen Arbeitsvertrag darstellte, bestimmte Aspekte der übrigen schriftlichen Vereinbarungen jedoch als reine „Augenwischerei“ (window-dressing) bezeichnet werden können.

In diesem Fall erschienen einige irreführende Bestimmungen – etwa die Möglichkeit, dass Fahrer weniger als den von Uber berechneten Fahrpreis verlangen könnten, oder dass Fahrer ihre eigenen Preisentscheidungen träfen – nicht schlüssig oder entsprachen nicht der Realität.

Darüber hinaus stellte das Berufungsgericht fest, dass das Maß an Kontrolle, das Uber über die App-Nutzung der Fahrer ausübte, eher einem Arbeitsverhältnis als einer selbstständigen Tätigkeit entsprach. So konnten Fahrer beispielsweise Fahrtanfragen nicht wiederholt ablehnen, da dies zu einer Abmeldung führen und sogar die Beendigung des Vertrags nach sich ziehen konnte.

Schließlich stellte das Berufungsgericht fest, dass die Fahrer das Gesicht der Marke Uber sind und eng in Ubers Geschäftsbetrieb eingebunden sind, obwohl sie keine Uber-Uniformen tragen und ihre Fahrzeuge nicht als Uber-Fahrzeuge gekennzeichnet sind.

Fazit

Obwohl dieses Gerichtsurteil nur für die vier am Verfahren beteiligten Fahrer gilt, können Entscheidungen wie diese beispiellose Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben. So haben etwa 900 Uber-Fahrer in Neuseeland, die Mitglieder der First Union sind, Klagen in derselben Angelegenheit eingereicht.

Darüber hinaus kann ein solches Urteil die Entscheidung der Regierung beeinflussen, diese Fragen weiter zu regulieren, Gig-Beschäftigten zusätzlichen Schutz zu gewähren und strengere Regeln für digitale Plattformen einzuführen.

Letztlich könnten Gerichte und Regierungen in anderen Teilen der Welt dieses Urteil als Leitlinie für anstehende Entscheidungen heranziehen und diesen Fall als Beispiel dafür nutzen, wie ähnliche Situationen zu regulieren und zu handhaben sind.

Quelle: Judgment of the Court of Appeal, Dentons