Nigeria weitet obligatorische elektronische Rechnungsstellung auf KMU aus

Die nigerianische Steuerbehörde (NRS) treibt die Einführung ihres elektronischen Rechnungsstellungs- und Steuersystems (EFS), auch bekannt als Merchant Buyer Solution (MBS), voran und weitet die obligatorischen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung auf kleine und mittlere Steuerpflichtige aus. Die im Februar 2026 veröffentlichte Ankündigung der NRS schafft Klarheit über den Zeitplan für die Umstellung und signalisiert den schrittweisen Übergang zu einer vollständigen Digitalisierung des Steuerwesens.
Nächste Schritte bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung
Das EFS-System wurde ursprünglich im August 2025 eingeführt und galt zunächst für große Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von 5 Milliarden NGN (rund 3,6 Millionen USD) oder mehr. Die Frist für die effektive Umsetzung wurde jedoch später auf November 2025 verlängert, um den betroffenen Unternehmen die erforderlichen Übergangs- und Betriebsanpassungen zu ermöglichen.
Derzeit durchlaufen diese Unternehmen eine Überprüfungsphase nach der Umsetzung von Januar bis März 2026, während die Durchsetzung der Vorschriften für April 2026 geplant ist. Ab diesem Zeitpunkt können bei Nichteinhaltung der E-Rechnungsstellungspflichten Strafen verhängt werden.
Die nächste Umsetzungsphase richtet sich an mittelständische Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz zwischen 1 Milliarde NGN (rund 720.000 USD) und 5 Milliarden NGN. Sie soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten, wobei die formelle Durchsetzung im Januar 2027 beginnt. Kleine Steuerpflichtige oder, wie von der NRS definiert, aufstrebende Steuerpflichtige mit einem Umsatz von weniger als 1 Milliarde NGN folgen ein Jahr später, wobei die Inkraftsetzung für den 1. Juli 2027 und die Durchsetzung für Januar 2028 geplant ist.
Insbesondere erklärte die NRS, dass die Durchsetzungsmaßnahmen erst dann in Kraft treten, wenn jede Steuerpflichtigenkategorie den vollständigen Implementierungszyklus abgeschlossen hat, einschließlich der Einbeziehung von Interessengruppen, Pilotversuchen und Überprüfungen nach der Inkraftsetzung.
Fazit
Da die NRS einen klaren Zeitplan für die Umsetzung festgelegt hat, sollten Steuerpflichtige ihre Einstufung bestimmen und sich entsprechend dem Zeitplan für die Einführung auf die Umstellung vorbereiten. Sobald die Durchsetzung beginnt, werden Verstöße gemäß dem nigerianischen Steuerverwaltungsgesetz mit Strafen geahndet, wodurch das obligatorische E-Rechnungsstellungssystem gestärkt und Nigerias Übergang zu einer technologiegestützten Steuerkonformität und Echtzeit-Transaktionsüberwachung bestätigt wird.
Quelle: Nigeria Revenue Service, VATabout
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