Polen bemüht sich seit geraumer Zeit um die Einführung eines E-Rechnungs-Systems, das auch als KSeF bekannt ist. Nachdem die Einführung verschoben wurde, um im System festgestellte Fehler zu beheben, mehrere Konsultationen durchgeführt wurden, die zu Änderungen führten, und ein neuer Zeitplan für die Einführung festgelegt wurde, hat das Finanzministerium (MoF) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einführungsprozess effizienter machen soll.

Das Finanzministerium ist zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung des Ministerrats verabschiedet wird und schon bald offiziell in Kraft tritt.

Der vorgeschlagene Einführungsgesetzentwurf

Der Gesetzentwurf bestätigt den zuvor im Juni dieses Jahres festgelegten Zeitplan, wonach die Einführung der verpflichtenden Nutzung von KSeF für alle Steuerpflichtigen, einschließlich der von der Umsatzsteuer befreiten, in zwei Phasen erfolgt. Die erste Phase beginnt am 1. Februar 2026, wenn alle Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN E-Rechnungen über das KSeF-System ausstellen und empfangen müssen.

Die zweite Phase beginnt am 1. April 2026, wenn alle übrigen Unternehmen den verpflichtenden E-Rechnungs-Regeln unterliegen.

Der Gesetzentwurf verschiebt jedoch auch mehrere Anforderungen bis zum 31. Juli 2026, etwa die Pflicht, die KSeF-Nummer bei der Zahlung von E-Rechnungen anzugeben, sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung der KSeF-Vorschriften. Zudem können Steuerpflichtige mit geringem Rechnungsvolumen und -wert bis zum 20. September 2026 Rechnungen im aktuellen Format ausstellen. Diese Steuerpflichtigen werden als digital ausgeschlossene Steuerpflichtige bezeichnet.

Als letzter Schritt, um Steuerpflichtigen die Einführung und Anpassung an die KSeF-Anforderungen zu erleichtern, steht der Offline-Modus allen Steuerpflichtigen bis Ende 2026 zur Verfügung. Das Finanzministerium erklärte, dass die volle technische Funktionsfähigkeit des KSeF sichergestellt sein muss, bevor die verpflichtenden E-Rechnungs-Regeln in Kraft treten.

Fazit

Der nächste Schritt in diesem Vorbereitungsprozess ist die Genehmigung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat. Angesichts des gesamten in diesen Prozess investierten Aufwands ist jedoch klar, dass die polnische Regierung darauf abzielt, die verpflichtenden B2B-E-Rechnungs-Regeln im Jahr 2026 einzuführen. Damit bleibt allen betroffenen Unternehmen mehr als genug Zeit, sich auf die unvermeidlichen bevorstehenden Änderungen vorzubereiten und die Einhaltung der KSeF-Anforderungen sicherzustellen.

Quelle: EY, VATabout - Polen – Status des B2B-E-Rechnungs-Projekts