Der Schweizerische Bundesrat hat zwei öffentliche Vernehmlassungsverfahren zu einem Paket von Steuervereinfachungsmaßnahmen einge­leitet, die darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Wirtschaftsstandort zu stärken. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen mehrere Steuerbereiche, darunter die Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuerverfahren und Umstrukturierungstransaktionen.

Wichtigste Steuervereinfachungsmaßnahmen

Eine der wichtigsten Änderungen sieht vor, dass alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in der Schweiz, unabhängig von ihrem Jahresumsatz, wählen können, die Mehrwertsteuererklärung jährlich statt vierteljährlich einzureichen, wodurch die Häufigkeit der Meldungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand verringert werden. Der Bundesrat wies darauf hin, dass rund 25.000 Unternehmen von dieser Vereinfachung profitieren würden.

Darüber hinaus erweitert der Vorschlag den Anwendungsbereich des Meldeverfahrens für die Verrechnungssteuer auf eine breitere Palette konzerninterner Ausschüttungen. Derzeit steht ein solches vereinfachtes Verfahren hauptsächlich für Mutter-Tochter-Beziehungen zur Verfügung, doch die Reform würde es für mehr konzerninterne Transaktionen zugänglich machen. Konkret würden rund 45.000 Unternehmen von dieser Maßnahme profitieren.

Ein weiterer bedeutender Vorschlag würde die derzeitige Obergrenze von CHF 10 Millionen für Stempelsteuerbefreiungen bei qualifizierenden Gesellschafterbeiträgen im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen abschaffen. Die Aufhebung dieser Schwelle würde größere Umstrukturierungsprojekte erleichtern, ohne zusätzliche Stempelsteuerkosten auszulösen.

Der Reformvorschlag zielt zudem darauf ab, die Meldepflichten zu verringern, indem Unternehmen nur dann jährliche Jahresrechnungen einreichen müssen, wenn sie Dividenden ausschütten oder Sachleistungen gewähren. Der Stempelsteuer unterliegende Unternehmen müssten nicht mehr routinemäßig jährliche Jahresrechnungen einreichen, sondern diese nur noch auf Anfrage der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorlegen.

Fazit

Die vorgeschlagenen Änderungen und die begleitenden Vernehmlassungen sind Teil eines Pakets von 28 Maßnahmen, das der Bundesrat im November 2025 verabschiedet hat, um regulatorische und administrative Belastungen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zu verringern. Alle interessierten Parteien können ihre Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen bis zum 12. Oktober 2026 einreichen, wenn die Vernehmlassungen enden.