Im Jahr 2024 hat die Schweizer Regierung mehrere Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet und umgesetzt sowie weitere Anpassungen der MwSt.-Vorschriften angekündigt. Im Zuge dieser Neuerungen veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung am 30. Januar einen an die jüngsten Gesetzesänderungen angepassten MwSt.-Leitfaden.
Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung ausführt, richtet sich der MwSt.-Leitfaden an alle betroffenen Kreise, darunter Steuerfachleute, öffentliche Verwaltungen, Schulen, Medien und Privatpersonen.
Inhalt und Zweck des MwSt.-Leitfadens
Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichte MwSt.-Leitfaden liefert grundlegende Informationen zur Schweizer Mehrwertsteuer, darunter zu ihrem historischen Hintergrund, ihrer Funktionsweise und weiteren relevanten Aspekten.
Obwohl die Änderungen der Mehrwertsteuersätze bereits im vergangenen Jahr in Kraft traten, hält der kürzlich veröffentlichte Leitfaden fest, dass von 2018 bis 2024 der Normalsatz 7.7%, der reduzierte Satz 2.5% und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3.7% betrug. Seit dem 1. Januar 2024 liegen diese Sätze bei 8.1%, 2.6% beziehungsweise 3.8%. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen ist jedoch bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Der MwSt.-Leitfaden erläutert zudem allgemeine Bestimmungen, darunter die Regeln zur Bestimmung des Orts der Lieferung und Leistung. Er behandelt Themen wie die Inlandsteuer und die Gruppenbesteuerung, den Vorsteuerabzug, die Bezugsteuer, die Einfuhrsteuer, die Steuererhebung und Meldepflichten sowie Verjährungsfristen.
Schließlich legt der Leitfaden dar, dass die Strafbestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes Straftatbestände wie die Steuerhinterziehung und die Verletzung von Verfahrenspflichten im Einzelnen definieren und Strafen für solche Verstöße festlegen. Neben dem Mehrwertsteuergesetz kommen bei Leistungs- und Steuerbetrug, verwaltungsstrafrechtlicher Urkundenfälschung, der Unterdrückung von Urkunden und der Begünstigung auch das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht sowie das Schweizerische Strafgesetzbuch zur Anwendung.
Der MwSt.-Leitfaden hob drei Formen der Steuerhinterziehung hervor: falsche Steuererklärungen mit oder ohne Steuerüberwälzung, die unzutreffende Qualifikation steuerrelevanter Sachverhalte sowie die Hinterziehung im Verfahren zur Festsetzung der Einfuhrsteuer beziehungsweise Fälle fehlender, falscher oder ungenauer Angaben auf Anfrage.
Fazit
Der aktualisierte MwSt.-Leitfaden gibt Einblick in alle relevanten Änderungen der geltenden MwSt.-Vorschriften, was für alle Marktteilnehmer – ob inländisch oder ausländisch – hilfreich sein kann. Alle steuerpflichtigen Personen, die in der Schweiz geschäftlich tätig sind, sollten sich daher mit den Informationen des Leitfadens vertraut machen, da er etwaige Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der MwSt.-Vorschriften ausräumen kann.
Quelle: Federal Tax Administration, VATabout

