Die slowenische Regierung, genauer gesagt das Finanzministerium, hat vorgeschlagen, das Mehrwertsteuergesetz (MwSt-Gesetz) im Einklang mit den EU-weiten Sonderregelungen für KMU sowie der Verwaltungszusammenarbeit und dem Informationsaustausch zur Überwachung der korrekten Anwendung dieser Sonderregelungen zu ändern.

Die vorgeschlagenen Änderungen gelten hauptsächlich für inländische steuerpflichtige Personen, umfassen jedoch einige Neuerungen in Bezug auf steuerpflichtige Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen verstehen

Nach der vorgeschlagenen Änderung des MwSt-Gesetzes werden kleine Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat von der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Lieferungen von Waren und Dienstleistungen befreit, die in Slowenien erbracht werden. Umgekehrt legen diese Änderungen auch Bedingungen für die MwSt-Befreiung von Lieferungen fest, die slowenische kleine Unternehmen in einem anderen EU-Land erbringen, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die MwSt-Registrierung von 50.000 EUR auf 60.000 EUR. Für Unternehmen, die in diesem Kalenderjahr die neue Schwelle überschreiten, wird jedoch eine Ausnahme vorgeschlagen. Diese Unternehmen können die Übergangsregelung nutzen und die MwSt-Befreiungsregelung weiterhin in Anspruch nehmen, bis der Wert ihres Jahresumsatzes 66.000 EUR erreicht.

Es wird geschätzt, dass rund 2.500 Steuerpflichtige, was 2 % aller MwSt-Steuerpflichtigen Sloweniens entspricht, nicht mehr den MwSt-Pflichten unterliegen werden, da sie unter der neuen Schwelle für die MwSt-Registrierung bleiben. Folglich werden die Einnahmen des Staatshaushalts aufgrund der geringeren erhobenen und abgeführten Mehrwertsteuer um rund 20 Mio. EUR sinken.

Fazit

In der gesamten EU ändern die Mitgliedstaaten ihre Schwellen für die MwSt-Registrierung, um kleinen Unternehmen den Eintritt in die Märkte anderer EU-Länder zu erleichtern, ihren Verwaltungsaufwand bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Geschäftstätigkeiten zu verringern und die Wettbewerbsbedingungen der in der EU ansässigen kleinen Unternehmen anzugleichen.

Obwohl diese Änderungen manchmal die Zahl der kleinen Unternehmen verringern, die die Schwelle überschreiten und sich für MwSt-Zwecke registrieren, stellen diese Maßnahmen einen erheblichen Schub und eine bedeutende Unterstützung für KMU dar.

Quelle: Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (ZDDV-1)