Spanien ist der Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung für Business-to-Business-Transaktionen (B2B) einen Schritt näher gekommen, nachdem die Europäische Kommission den Entwurf des Königlichen Dekrets zum sogenannten Gesetz über Gründung und Wachstum (Ley Crea y Crece) genehmigt hat.
Die Einführung neuer B2B-Regeln und -Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Spanien ist eine bedeutende Entwicklung, die die Geschäftstransaktionen im Land neu gestalten wird. Diese Änderung ist nicht nur eine Formalität, sondern ein grundlegender Wandel, auf den sich Unternehmen vorbereiten müssen.
Umsetzung der Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung
Die Entwicklung verpflichtender Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung in Spanien begann 2023 mit einer öffentlichen Konsultation, um verschiedene Meinungen und Kommentare einzuholen. Seitdem hat das Dekret mehrere Phasen durchlaufen und gipfelte in der Genehmigung durch die Europäische Kommission, einem entscheidenden Schritt im Regulierungsprozess.
Die Genehmigung ist der letzte Schritt bei der Festlegung der Regeln und der erste Schritt bei der Einführung der Umsetzungsfristen. Das Rechnungsvolumen ist ein bestimmender Faktor dafür, ob Steuerpflichtige, Unternehmen oder Einzelpersonen den B2B-Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung unterliegen.
Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen EUR haben ab der Veröffentlichung des Königlichen Dekrets im Amtsblatt 12 Monate Zeit, um die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zu erfüllen. Steuerpflichtige unterhalb dieser Schwelle haben dagegen 24 Monate Zeit.
Unabhängig vom Umsatz müssen jedoch alle Steuerpflichtigen während des Übergangszeitraums weiterhin Rechnungen im PDF-Format versenden. Die Nichteinhaltung der verpflichtenden B2B-Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung kann Bußgelder von bis zu 10.000 EUR nach sich ziehen.
Fazit
Alle Steuerpflichtigen, die zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet sind, haben genügend Zeit, sich mit den B2B-Regeln zur elektronischen Rechnungsstellung vertraut zu machen und sich darauf vorzubereiten, zumal das Königliche Dekret noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Die Fristen von 12 und 24 Monaten zur Erfüllung der B2B-Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung haben noch nicht begonnen, und alle Unternehmen sollten die notwendigen Schritte unternehmen, um die neuen Regeln einzuhalten.
Quelle: Ayming

