Nicht lange nach der Genehmigung des Entwurfs des Königlichen Dekrets zum sogenannten Gesetz zur Gründung und zum Wachstum (Ley Crea y Crece) durch die Europäische Kommission – ein bedeutender Meilenstein – kündigte die spanische Regierung an, die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung zu verschieben.
Dies mag Steuerpflichtige entlasten, insbesondere diejenigen, die auf diese Änderungen nicht vorbereitet sind, doch die spanische Regierung bleibt der vollständigen Umsetzung der B2B-E-Rechnungsvorschriften verpflichtet.
Gründe für die Verschiebung und neuer Zeitplan
Ursprünglich wurde erwartet, dass der Umsetzungsprozess der verpflichtenden B2B-E-Rechnung Mitte 2025 oder spätestens Anfang 2026 beginnen würde. Die Entscheidung zur Verschiebung wurde jedoch aufgrund der langsamen Entwicklung der technischen Spezifikationen getroffen, die erforderlich sind, damit das E-Rechnungssystem ordnungsgemäß und effizient funktioniert.
Obwohl sich der Umsetzungsprozess verzögert, wird dies nur geringfügige Auswirkungen auf den Zeitplan der Umsetzung haben, wobei die spanische Regierung erklärte, dass sie im Rahmen des ursprünglichen Plans bleiben werde.
Nach dem neuen Zeitplan wird der Umsetzungsprozess in zwei Phasen abgeschlossen. Phase eins soll 2027 beginnen, 12 Monate nachdem die endgültige Regelung im Amtsblatt (Official Gazette) veröffentlicht wurde. Große Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von über 8 Millionen EUR unterliegen als Erste der verpflichtenden B2B-E-Rechnung.
Im Jahr 2028, 24 Monate nach der Veröffentlichung der endgültigen Regelung im Amtsblatt (Official Gazette), müssen alle übrigen Steuerpflichtigen die B2B-E-Rechnungsvorschriften befolgen.
Fazit
Es bleibt abzuwarten, in welchem Zeitrahmen die spanischen Regierungsstellen die technischen Spezifikationen für die Umsetzung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung entwickeln werden und wann die endgültige Fassung der Regelung im Amtsblatt (Official Gazette) veröffentlicht wird.
Dies sind die beiden wichtigsten nächsten Schritte zur vollständigen Umsetzung der B2B-E-Rechnungsvorschriften, wobei das Veröffentlichungsdatum für Steuerpflichtige besonders entscheidend ist. Ausgehend vom Veröffentlichungsdatum beginnt die Umsetzungsfrist für große und andere Steuerpflichtige, ihre Systeme und Abläufe an die neuen Vorschriften anzupassen.

