Kurz nachdem die Europäische Kommission den Entwurf des Königlichen Dekrets zum sogenannten Gesetz für Gründung und Wachstum (Ley Crea y Crece) genehmigt hatte – ein bedeutender Meilenstein –, kündigte die spanische Regierung an, die Einführung der obligatorischen B2B-E-Rechnung zu verschieben.

Das dürfte Steuerpflichtige entlasten, insbesondere jene, die auf diese Änderungen nicht vorbereitet sind. Dennoch hält die spanische Regierung an der vollständigen Umsetzung der B2B-E-Rechnungsvorschriften fest.

Gründe für die Verschiebung und neuer Zeitplan

Ursprünglich wurde erwartet, dass der Einführungsprozess der obligatorischen B2B-E-Rechnung Mitte 2025 oder spätestens Anfang 2026 beginnen würde. Die Entscheidung zur Verschiebung wurde jedoch aufgrund der langsamen Entwicklung der technischen Spezifikationen getroffen, die für ein ordnungsgemäßes und effizientes Funktionieren des E-Rechnungssystems erforderlich sind.

Obwohl sich der Einführungsprozess verzögert, wird dies nur geringe Auswirkungen auf den Zeitplan haben, denn die spanische Regierung erklärte, dass sie im Rahmen des ursprünglichen Plans bleiben werde.

Nach dem neuen Zeitplan wird der Einführungsprozess in zwei Phasen abgeschlossen. Phase eins soll 2027 beginnen, 12 Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Verordnung im Amtsblatt. Große Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz über 8 Millionen EUR unterliegen zuerst der obligatorischen B2B-E-Rechnung.

Im Jahr 2028, 24 Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Verordnung im Amtsblatt, müssen alle übrigen Steuerpflichtigen die B2B-E-Rechnungsvorschriften befolgen.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, in welchem Zeitrahmen die spanischen Behörden die technischen Spezifikationen für die Einführung der obligatorischen B2B-E-Rechnung entwickeln und wann die endgültige Fassung der Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Dies sind die beiden wichtigsten nächsten Schritte zur vollständigen Umsetzung der B2B-E-Rechnungsvorschriften, wobei das Veröffentlichungsdatum für Steuerpflichtige besonders entscheidend ist. Ab dem Veröffentlichungsdatum beginnt die Umsetzungsfrist, innerhalb derer große und andere Steuerpflichtige ihre Systeme und Abläufe an die neuen Vorschriften anpassen müssen.

Quelle: SNI, Taxopolis, VATabout