Vor fünf Jahren machte die Regierung Online-Marktplätze für die Erhebung und Abführung der VAT auf bestimmte Verkäufe durch nicht im UK ansässige Verkäufer verantwortlich. Nun hat sie eine Konsultation eingeleitet, um diese Haftung auszuweiten. Neben der Klarstellung, welche Transaktionen unter die neuen Regeln fallen würden, untersucht die Konsultation, wie diese Regeln gestaltet werden könnten, um die Belastung für Unternehmen, die sich nicht für die VAT registrieren müssen, möglichst gering zu halten.

Warum die Regierung handelt

Die Regierung des Vereinigten Königreichs betonte, dass die Nichteinhaltung sowohl bei nicht im UK als auch bei im UK ansässigen Unternehmen fortbesteht und ungleiche Wettbewerbsbedingungen schafft, da nicht regelkonforme Verkäufer einen unfairen Vorteil gegenüber Unternehmen erlangen, die ihren VAT-Pflichten nachkommen. Um diese Probleme zu minimieren, schlug die Regierung vor, die Bestimmung zum fiktiven Lieferanten für Online-Marktplätze auf Verkäufe auszuweiten, die von im UK ansässigen Unternehmen über Online-Plattformen getätigt werden, einschließlich inländischer Warenverkäufe wie Einzelhandelsartikel und Speisen zum Mitnehmen.

Nach den vorgeschlagenen Maßnahmen wären für die VAT registrierte Unternehmen nicht mehr für die Abrechnung der VAT auf B2C-Verkäufe über Online-Marktplätze verantwortlich. Stattdessen würde ein Verkauf über einen Online-Marktplatz für VAT-Abrechnungszwecke als fiktive nullbesteuerte Lieferung des Unternehmens an den Marktplatz behandelt. Der Online-Marktplatz würde dem Kunden dann die VAT zum geltenden Satz berechnen und sie über seine eigene VAT-Erklärung melden und abführen.

Für Unternehmen, die sich nicht für die VAT registrieren müssen, schlägt die Regierung eine Mindestplattformschwelle (MPT) vor, deren bevorzugte Option bei GBP 90.000 liegt. Nach dieser Regel würden nur UK-Unternehmen, deren Verkäufe auf einem einzelnen Online-Marktplatz die Schwelle überschreiten, unter die erweiterten Marktplatz-Haftungsregeln fallen. Die Regierung erwägt jedoch auch eine niedrigere MPT.

Die Konsultation, die 35 Fragen umfasst, begann am 23. Juni 2026 und endet am 18. August 2026. Die Regierung des Vereinigten Königreichs fordert alle wichtigen Interessengruppen auf, ihre Meinungen und Kommentare zu den kritischsten Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung der Bestimmung zum fiktiven Lieferanten für Online-Marktplätze mitzuteilen.

Was das für die Zukunft bedeutet

Wenn die Regierung des Vereinigten Königreichs beschließt, die Regeln zum fiktiven Lieferanten auf inländische Warenverkäufe auszuweiten, wird sie sich der Schweiz und Neuseeland anschließen, die diese Regeln für Waren bzw. bestimmte Dienstleistungen eingeführt haben. Wichtig ist, dass die Regeln in erster Linie auf B2C-Transaktionen abzielen und es keine Änderungen der VAT-Sätze geben wird.