USt.-Regelsatz

Meldefrequenz

USt.-Satz für ESS

Digitale Meldung

Meldewährung

 

25 %

Monatlich/

Vierteljährlich/

Jährlich

25 %

Ansässig

B2G

SEK

Nicht ansässig

B2G

 

 

 

 

Umsatzsteuer in Schweden – drei Arten von Sätzen

In Schweden gibt es drei Arten von USt.-Sätzen:

  1. USt.-Regelsatz,
  2. ermäßigte USt.-Sätze und
  3. USt.-Nullsatz.

Schwedischer USt.-Satz

Art

Anwendbarkeit

25 %

USt.-Regelsatz

Gilt für alle steuerbaren Umsätze im Land,

ausgenommen solche, die ermäßigten Sätzen

und dem Nullsatz unterliegen oder von der USt. befreit sind

12 %

Ermäßigter USt.-Satz

Gilt für verschiedene Lebensmittelarten, Reparaturen von Fahrrädern und Schuhen

sowie Restaurant- und Verpflegungsleistungen

6 %

Ermäßigter USt.-Satz

Gilt für gedruckte und digitale Ausgaben von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften

sowie den öffentlichen Nahverkehr

0 %

USt.-Nullsatz

Gilt für bestimmte innergemeinschaftliche Erwerbe und innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in den Regionen Schwedens?

Wie die meisten EU-Mitgliedstaaten hat Schweden keine besonderen USt.-Sätze für bestimmte Regionen. Das bedeutet, dass der Regelsatz, die ermäßigten Sätze und der Nullsatz der USt.-Sätze für Waren und Dienstleistungen in ganz Schweden gelten.

Schwellenwert für die USt.-Registrierung

Zusätzlich zu den Bestimmungen und Informationen im schwedischen USt.-Gesetz stellt die schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) alle nötigen Informationen und Erläuterungen zu USt.-Fragen bereit, einschließlich des Schwellenwerts für die USt.-Registrierung.

Die USt.-Vorschriften in Schweden sehen eine Befreiung von der USt.-Registrierung vor, wenn der Jahresumsatz unter 120.000 SEK (rund 11.200 EUR) liegt. Der USt.-Registrierungsschwellenwert von 120.000 SEK gilt jedoch nur für ansässige Steuerpflichtige. Für nicht ansässige Steuerpflichtige gibt es daher keinen USt.-Schwellenwert in Schweden.

Da Schweden ein EU-Mitgliedstaat ist, hat es den EU-weiten USt.-Registrierungsschwellenwert von 10.000 EUR für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen übernommen. Nach EU- oder schwedischen USt.-Regeln ist für elektronisch erbrachte Dienstleistungen kein Schwellenwert festgelegt.

Nach der EU-KMU-USt.-Regelung kommen in einem beliebigen Land ansässige Steuerpflichtige ebenfalls für eine USt.-Befreiung infrage, wenn ihr Umsatz aus Verkäufen in Schweden unter 120.000 SEK pro Jahr bleibt und ihr EU-weiter Jahresgesamtumsatz 100.000 EUR nicht übersteigt.

Arten steuerbarer Tätigkeiten in Schweden

Nach dem schwedischen USt.-Gesetz kann jede natürliche Person oder jedes Unternehmen, das selbstständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von Zweck oder Ergebnis ein Steuerpflichtiger sein. Zu den Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich der USt. fallen und als steuerbar gelten, zählen die entgeltliche Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Schweden, der Empfang von Reverse-Charge-Leistungen durch einen Steuerpflichtigen in Schweden sowie die Ausfuhr und Einfuhr von Waren.

USt.-Registrierungsverfahren

Das Verständnis des USt.-Registrierungsverfahrens ist für Steuerpflichtige wie inländische oder ausländische Unternehmen entscheidend, die sich bei Erfüllung der Voraussetzungen für die USt. registrieren müssen.

USt.-Registrierung in Schweden für inländische Unternehmen

Inländische Unternehmen, die nicht von der USt. befreit sind und die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen können – also solche mit einem Jahresumsatz über 80.000 SEK sowie solche, die sich in Schweden freiwillig für die USt. registrieren möchten –, müssen mehrere Schritte befolgen. Dazu gehört die Verwendung des Gewerbeanmeldeformulars bei der Anmeldung eines Unternehmens sowie die Beantragung der F-Steuer, der FA-Steuer, der Registrierung als Arbeitgeber und der USt.-Registrierung. Das USt.-Registrierungsformular kann elektronisch eingereicht oder ausgedruckt und persönlich beim nächstgelegenen Büro der schwedischen Steuerbehörde abgegeben werden.

USt.-Registrierung in Schweden für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die sich in Schweden für die USt. registrieren müssen, müssen den staatlichen E-Service Registrierung ausländischer Unternehmen in Schweden (RUFS) nutzen. Zu den für dieses Verfahren erforderlichen Unterlagen gehören ein Registerauszug, der belegt, dass die juristische Person in einem anderen Land existiert, Nachweise über die Schuldenfreiheit sowie weitere Unterlagen wie Zolldokumente oder Nachweise über Investitionen des Unternehmens in Schweden.

In einem anderen EU-Land ansässige Unternehmen müssen zur Vervollständigung der USt.-Registrierung keinen Fiskalvertreter bestellen. Sie können dies jedoch tun, wenn sie es für ihr Unternehmen als vorteilhaft erachten. Für Nicht-EU-Unternehmen ist die Bestellung eines Fiskalvertreters hingegen verpflichtend.

USt.-Erklärungen in Schweden

Alle USt.-registrierten Steuerpflichtigen müssen USt.-Erklärungen einreichen, auch wenn keine USt. zu melden ist. In diesen Fällen wird eine sogenannte Nullmeldung abgegeben. USt.-Erklärungen werden jährlich, vierteljährlich oder monatlich eingereicht. Die Meldefrequenz hängt vom Jahresumsatz des Steuerpflichtigen ab. Beträgt der Jahresumsatz 1 Mio. SEK, sind USt.-Erklärungen jährlich oder vierteljährlich fällig. Bis zu einem Umsatz von 40 Mio. SEK werden vierteljährliche oder monatliche USt.-Erklärungen eingereicht. Übersteigt der Umsatz 40 Mio. SEK, ist schließlich eine monatliche USt.-Erklärung einzureichen.

Sanktionen bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Werden Abgabefristen und die Regeln zur USt.-Erklärung nicht eingehalten, hat dies Sanktionen zur Folge. Unternehmen und Privatpersonen, die gegen diese Regeln verstoßen, müssen sich bewusst sein, dass sie für die Nichteinhaltung zusätzliche finanzielle Mittel aufwenden müssen.

Alle Steuerpflichtigen, die ihre USt.-Erklärung nicht rechtzeitig einreichen, erhalten zunächst eine Sanktionsmitteilung der schwedischen Steuerbehörde. Steuerpflichtige können auf diese Mitteilung mit ihren Anmerkungen zum Verstoß gegen die Regeln zur USt.-Erklärung antworten. Sobald die schwedische Steuerbehörde die Prüfung der vom Steuerpflichtigen vorgebrachten Anmerkungen abgeschlossen hat, kann eine Sanktion von 625 SEK verhängt werden.

USt.-Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG hat die Rahmenbedingungen in der EU neu gestaltet. Sie wirkte sich auf EU-Mitgliedstaaten, EU-Unternehmen und alle anderen aus, die elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) anbieten. Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sind ESS Dienstleistungen, die automatisiert über das Internet oder ähnliche Netze erbracht werden. Zudem ist auch menschliches Zutun wesentlich dafür, dass eine Dienstleistung als ESS gilt. Dienstleistungen, die stark auf menschlichem Eingreifen beruhen, gelten daher nicht als ESS.

In der Praxis existieren viele andere Begriffe wie digitale Dienstleistungen, digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen neben ESS. Sie beziehen sich jedoch alle auf dieselbe Art von Dienstleistungen. Als EU-Mitgliedstaat hat Schweden diese EU-weit harmonisierten Steuerbarkeitsregeln für ESS in sein nationales Recht umgesetzt.

Steuerbarkeitsregeln für ESS:

Die Steuerbarkeitsregeln für ESS betreffen in erster Linie die B2B- und B2C-Erbringung von ESS sowie die Fernverkäufe von Waren und die Erbringung von ESS.

Für die B2B-Erbringung von ESS gelten die allgemeinen Regeln zur Bestimmung des Leistungsorts. Für die B2C-Erbringung von ESS wird das Bestimmungslandprinzip zur Bestimmung des Leistungsorts herangezogen. Nach dem Bestimmungslandprinzip ist der Leistungsort der Wohnsitz des Verbrauchers.

Der Schwellenwert von 10.000 EUR ist maßgeblich für die Regeln zu Fernverkäufen von Waren und der Erbringung von ESS. Liegt der Jahresumsatz der Anbieter unter dem EU-weiten Wert von 10.000 EUR, können sie entscheiden, ob sie die USt.-Sätze ihres Heimatlands anwenden oder sich freiwillig für das One-Stop-Shop-System (OSS) registrieren und die im Rahmen des OSS festgelegten Regeln anwenden. Übersteigt der Jahresumsatz jedoch einen festgelegten Schwellenwert, gilt der USt.-Satz des Wohnsitzlands des Verbrauchers, also z. B. der USt.-Satz Schwedens.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Schweden auf ESS?

Der schwedische USt.-Satz für ESS beträgt 25 %.

E-Commerce-Regeln

Die E-Commerce-USt.-Reformen von 2021 änderten die USt.-Regeln auf EU-Ebene und stießen Änderungen der nationalen Gesetzgebung zu indirekten Steuern in der EU und weltweit an. Das E-Commerce-Reformpaket machte die USt.-Compliance in der EU zugänglicher und schuf ein besser geeignetes USt.-System, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu begegnen.

Zu den wichtigsten Reformen zählt die Einführung des EU-weiten Schwellenwerts von 150 EUR für Einfuhren geringwertiger Waren aus Nicht-EU-Ländern und -Gebieten. Dabei wurde der zuvor festgelegte Schwellenwert von 22 EUR abgeschafft und eine stärker vereinfachte Regelung für die USt.-Meldung eingeführt.

Bei den innergemeinschaftlichen Fernverkäufen schaffte die Reform von 2021 die von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene festgelegten Schwellenwerte ab und ersetzte sie durch einen einheitlichen EU-Schwellenwert. Mit den Regeln wurde der Status als fiktiver Lieferer (Deemed Supplier) eingeführt, wodurch digitale Plattformen in bestimmten festgelegten Situationen für die USt. haften.

Teil der Reform war die Weiterentwicklung des durch den Mini One Stop Shop (MOSS) eingeführten Melde- und Regelungssystems. Daher wurden die zuvor eingeführten Unions- und Nicht-Unionsregelungen erweitert und die Melderegeln aktualisiert und ausgebaut. Zusätzlich wurde eine neue Regelung, der Import One Stop Shop (IOSS), eingeführt, wodurch MOSS in das One-Stop-Shop-System (OSS) mit drei Regelungen umgewandelt wurde:

  • Unionsregelung,
  • Nicht-Unionsregelung,
  • Einfuhrregelung.

USt.-Meldung in der EU

USt.-registrierte Unternehmen in Schweden müssen für ihre innergemeinschaftlichen Transaktionen eine EC Sales List – auch als zusammenfassende Meldung bekannt – sowie Intrastat-Meldungen einreichen.

EC Sales List

Die EC Sales List (ESL) ist eine Steuererklärung mit allen relevanten Informationen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen zwischen USt.-registrierten Steuerpflichtigen in der EU. In Schweden wird die ESL monatlich elektronisch über das staatliche E-Service-Portal oder in Papierform eingereicht. Der E-Service dient auch dazu, auf Rückfragen zu antworten, Empfangsbestätigungen einzusehen und die Erlaubnis zur vierteljährlichen Einreichung der ESL zu beantragen.

Wird die ESL-Meldung elektronisch eingereicht, ist die Frist der 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats. Für Papierformulare ist die Frist dagegen der 20. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats.

Intrastat

Eine Intrastat-Meldung ist eine statistische Meldung mit Daten zu innergemeinschaftlichen Warenlieferungen zwischen USt.-registrierten Steuerpflichtigen in der EU. Damit die Intrastat-Meldepflicht ausgelöst wird, muss der Einfuhr- oder Ausfuhrschwellenwert – auch als Schwellenwert für Eingänge und Versendungen bekannt – überschritten werden. Die Intrastat-Schwellenwerte in Schweden sind auf 15 Mio. SEK für Eingänge und 12 Mio. SEK für Versendungen festgelegt.

Digitale Meldung

Bei den digitalen Meldepflichten gelten in Schweden nur bestimmte Regeln zur E-Rechnung. Abgesehen von diesen Regeln zur E-Rechnung gibt es keine weiteren digitalen Meldepflichten, die Steuerpflichtige erfüllen müssen.

Inländische Unternehmen

Inländische Steuerpflichtige wie inländische Unternehmen müssen beim Verkauf an öffentliche Stellen in Schweden B2G-E-Rechnungen übermitteln. Alle E-Rechnungen werden über das Peppol-Netzwerk an die schwedische Steuerbehörde gesendet.

Nicht ansässige Unternehmen

Nicht ansässige Unternehmen müssen dieselben verpflichtenden B2G-E-Rechnungsregeln befolgen wie die inländischen Unternehmen.