Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte erhielten Rückenwind von der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), die hart daran arbeitet, sich als eines der führenden – wenn nicht das führende – Krypto-Länder der Welt zu positionieren.
Anfang Oktober veröffentlichte die Bundessteuerbehörde (Federal Tax Authority) die Durchführungsverordnung zum Bundesdekret (Dekret), mit der die USt.-Gesetzgebung hinsichtlich der USt.-Behandlung digitaler Vermögenswerte und der Verwaltung von Investmentfonds aktualisiert wird.
Auswirkungen auf Krypto- und Fondsverwaltungsdienste
Ab dem 15. November 2024 entfällt der USt.-Satz von 5 %, der für die meisten Übertragungen digitaler Vermögenswerte einschließlich Krypto galt. Ab diesem Datum werden Eigentum, Übertragung sowie Umwandlung oder Verwaltung digitaler Vermögenswerte wie Krypto als Finanzdienstleistungen behandelt. Diese Dienstleistungen fallen daher unter die von der USt. befreiten Umsätze.
Interessanterweise wird diese Entscheidung zur Abschaffung des USt.-Satzes von 5 % rückwirkend umgesetzt. Der Zeitpunkt, ab dem die USt.-Befreiung gilt, ist somit der 1. Januar 2018.
Das ist wichtig für Unternehmen und Privatpersonen, die in den vergangenen sechs Jahren USt. auf Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten gezahlt haben, da sie diese nun zurückfordern können. Wie bei USt.-Erstattungen üblich, können jene, die eine Erstattung beantragen, jedoch mit Steuerprüfungen rechnen.
Auch die Verwaltung von Investmentfonds ist nun von der USt. befreit. Dies betrifft sowohl die Fondsmanager als auch diejenigen, die sie beauftragen, also jene, die die von den Fondsmanagern erbrachte Leistung in Anspruch nehmen.
Fazit
Diese Änderungen weisen der im Blockchain-Sektor tätigen Wirtschaft eine neue Richtung und bestätigen die VAE weiter als eines der führenden Länder. Mit dem Wachstum der Web3-Community beteiligen sich immer mehr Unternehmen und private Anleger an der Entwicklung von Blockchain-Technologien. Sie alle könnten daher die durch die jüngsten Regeländerungen in den VAE gewährten USt.-Befreiungen nutzen, um ihren Cashflow zu verbessern.
Zudem sollten Unternehmen, die in diesem Bereich bereits in den VAE tätig sind, prüfen, ob und in welchem Umfang die neuen Vorschriften für sie gelten.
Quelle: PwC, BDO, Die Durchführungsverordnung zum Bundesdekret-Gesetz Nr. 8

