USt. in Zypern – drei Arten von Sätzen

In Zypern gibt es vier Arten von USt.-Sätzen:

  1. Regelsteuersatz,
  2. ermäßigte USt.-Sätze,
  3. stark ermäßigter USt.-Satz
  4. Nullsteuersatz.

Wie hoch ist die USt. in den Regionen Zyperns?

Obwohl in den Regionen Zyperns keine besonderen USt.-Sätze gelten, ist erwähnenswert, dass vor dem Brexit besondere Regeln in Bezug auf die britischen Hoheitszonen (Sovereign Base Areas) Akrotiri und Dhekelia galten. Nach den früheren Vorschriften wurden Umsätze mit Ursprung in oder Bestimmung für diese Gebiete als Umsätze in oder für Zypern behandelt.

Ein Protokoll über die Hoheitszonen (SBAs) des Vereinigten Königreichs in Zypern wurde als Teil des Austrittsabkommens unterzeichnet. Das Protokoll sieht vor, dass die SBAs im Zollgebiet der EU verbleiben, während die EU-Rechtsvorschriften zu USt. und Verbrauchsteuern innerhalb der Hoheitszonen weiterhin gelten.

Schwellenwert für die USt.-Registrierung

Das zyprische Umsatzsteuergesetz, die Vorschriften sowie offizielle Mitteilungen und Anweisungen stellen eine wertvolle Informationsquelle zu USt.-Regeln im Allgemeinen dar, einschließlich derjenigen, die für den USt.-Schwellenwert in Zypern relevant sind.

Während es für gebietsfremde Unternehmen keinen USt.-Registrierungsschwellenwert gibt, legt das zyprische Umsatzsteuergesetz für ansässige Unternehmen einen Schwellenwert von EUR 15,600 in 12 aufeinanderfolgenden Monaten fest.

EU-harmonisierte Regeln sind in Zyperns nationale Gesetzgebung umgesetzt. Daher gilt ein USt.-Registrierungsschwellenwert von EUR 10,000 für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen, und für nicht in der EU ansässige Anbieter elektronisch erbrachter Dienstleistungen ist kein Registrierungsschwellenwert vorgesehen.

Arten steuerpflichtiger Tätigkeiten in Zypern

Nach den zyprischen Umsatzsteuergesetzen kann ein Steuerpflichtiger jede juristische oder natürliche Person sein, die selbstständig steuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, unabhängig von Zweck oder Ergebnis. Zu den steuerpflichtigen Tätigkeiten zählen die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Zypern gegen Entgelt, der Empfang von Dienstleistungen im Reverse-Charge-Verfahren durch einen Steuerpflichtigen in Zypern sowie die Aus- und Einfuhr von Waren.

Ablauf der USt.-Registrierung

In Zypern müssen Steuerpflichtige, die sich für USt.-Zwecke registrieren müssen oder dies freiwillig tun möchten, einen Registrierungsantrag mit Begleitunterlagen beim USt.-Register einreichen.

Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen können sich jedoch für inländische und ausländische Steuerpflichtige, etwa Unternehmen, unterscheiden.

USt.-Registrierung in Zypern für inländische Unternehmen

Der Registrierungsantrag und die Begleitunterlagen sind an die USt.-Dienststellen (VAT Services) zu richten. In einigen Fällen kann dieser Prozess innerhalb eines Werktags abgeschlossen werden. Unternehmen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, sollten sich innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats, in dem sie den USt.-Registrierungsschwellenwert überschreiten, für die USt. registrieren.

Das Finanzamt (Tax Department) ist berechtigt, jeden Steuerpflichtigen rückwirkend ab dem Datum zu registrieren, ab dem er zur Registrierung verpflichtet war, dies jedoch unterlassen hat.

Der Registrierungsprozess kann elektronisch abgeschlossen werden, und die dafür erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich für juristische Personen und Einzelpersonen.

USt.-Registrierung in Zypern für ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die Fernverkäufe tätigen oder Waren und Dienstleistungen an zyprische Kunden liefern, sollten sich unabhängig vom Jahresumsatz in Zypern für USt.-Zwecke registrieren. Grund dafür ist, dass es in Zypern keinen USt.-Registrierungsschwellenwert für ausländische Unternehmen gibt.

Ein entscheidender Unterschied zwischen dem Registrierungsprozess von EU- und Nicht-EU-Unternehmen besteht darin, dass EU-Unternehmen keinen Fiskalvertreter zum Abschluss der Registrierung bestellen müssen. Nicht-EU-Unternehmen müssen dagegen einen Fiskalvertreter für alle USt.-relevanten Angelegenheiten einschließlich der Registrierung bestellen.

Weitere Informationen zum USt.-Registrierungsprozess für außerhalb Zyperns ansässige Unternehmen finden sich im Rundschreiben ΕΕ 243, das derzeit nur auf Griechisch verfügbar ist.

USt.-Erklärungen in Zypern

Die USt.-Erklärungen in Zypern umfassen in der Regel vierteljährliche steuerpflichtige Umsätze, und nur in bestimmten Fällen kann der Commissioner of Taxation monatliche und jährliche USt.-Erklärungen zulassen oder verlangen. Steuerpflichtige geben USt.-Erklärungen elektronisch über das TAXISnet-Portal bis zum 10. Tag des zweiten Monats nach Ende des Meldequartals ab.

Sanktionen bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Steuerpflichtige, die sich für USt.-Zwecke registrieren müssen, dies aber nicht oder verspätet tun, riskieren eine Sanktion von EUR 85 pro Verzugsmonat. Zusätzlich dazu, als Sanktion für die Nichteinhaltung der USt.-Registrierungsregeln, sieht das zyprische Umsatzsteuergesetz eine Geldbuße von EUR 51 für jede nach Ablauf der Frist eingereichte USt.-Erklärung vor.

USt.-Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Die Definition der elektronisch erbrachten Dienstleistungen (ESS) ist in Zyperns nationaler Gesetzgebung im Rahmen der Umsetzung der von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie definierten USt.-Regeln umgesetzt. ESS sind Dienstleistungen, die automatisch über das Internet oder ein ähnliches Netzwerk mit minimalem oder keinem menschlichen Eingriff erbracht werden.

Trotz der Verwendung einer EU-weiten Definition für ESS finden sich in nationalen Gesetzen in der EU auch andere Begriffe wie digitale Dienstleistungen, digitale Produkte oder elektronische Dienstleistungen. Sie beziehen sich jedoch alle auf dieselbe Dienstleistung, und für ESS gelten dieselben Steuerbarkeitsregeln.

Steuerbarkeitsregeln für ESS:

Die Steuerbarkeitsregeln für ESS wurden 2021 mit der Verabschiedung des E-Commerce-Pakets eingeführt, um die Einheitlichkeit der Vorschriften sicherzustellen, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Befolgung einfacher und kostengünstiger zu gestalten.

Diese Steuerbarkeitsregeln legen die allgemeinen Regeln zum Ort der Leistung fest, die für Business-to-Business-Umsätze gelten, B2B-ESS-Lieferung. Bei Business-to-Consumer-Umsätzen, also der B2C-ESS-Lieferung, müssen Nicht-EU-Anbieter die EU-Regeln einhalten, die den Ort der Leistung am Wohnsitz des Verbrauchers festlegen.

Der EU-einheitliche Schwellenwert von EUR 10,000 wirkt sich auf die Regeln zu Fernverkäufen von Waren und B2C-ESS aus. EU-Anbieter, die den Schwellenwert von EUR 10,000 erreichen, sollten einen USt.-Satz gemäß der nationalen Gesetzgebung des Landes anwenden, in dem der Verbraucher ansässig ist. Anbieter, die den Schwellenwert nicht überschreiten, können die USt.-Sätze ihres Heimatlandes anwenden, z. B. den USt.-Satz Zyperns, oder sich freiwillig für OSS registrieren und die OSS-Regeln befolgen.

Wie hoch ist die USt. in Zypern auf ESS?

Der zyprische USt.-Satz für ESS beträgt 19%.

E-Commerce-Regeln

Grenzüberschreitende Verkäufe geringwertiger Waren, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Regeln zum fingierten Lieferanten und die Erbringung von B2C-Dienstleistungen wurden 2021 allesamt betroffen und geregelt, als auf EU-Ebene eine bahnbrechende E-Commerce-Reform durchgeführt wurde.

Ein einheitlicher Schwellenwert von EUR 150 für die Einfuhr geringwertiger Waren aus Nicht-EU-Ländern und -Gebieten wurde eingeführt, was die USt.- und Zollverfahren vereinfachte. Nach den Regeln zum fingierten Lieferanten gelten digitale Plattformen in bestimmten Fällen als Steuerpflichtige für USt.-Zwecke.

Wie bereits erwähnt, wurde ein EU-weiter Schwellenwert von EUR 10,000 für innergemeinschaftliche Fernverkäufe eingeführt, wodurch die auf nationaler Ebene für jeden EU-Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwerte entfielen. Schließlich wurden der Anwendungsbereich und die Regeln für die Unions- und Nicht-Unionsregelung umfassender, und ein neuer Import One Stop Shop (IOSS) wurde eingerichtet. Das heutige OSS-System umfasst daher drei Regelungen:

  • Unionsregelung,
  • Nicht-Unionsregelung,
  • Einfuhrregelung.

USt.-Meldungen auf EU-Ebene

Die in Zypern umgesetzten USt.-Meldepflichten auf EU-Ebene verlangen von Steuerpflichtigen die Abgabe von EC-Sales-List- und Intrastat-Meldungen.

EC Sales List

USt.-registrierte Unternehmen und Einzelpersonen, die innerhalb der EU Handel treiben, sollten monatlich eine EC Sales List (ESL) abgeben. Die ESL enthält Informationen zu allen Umsätzen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat, etwa den Wohnsitz und die USt.-Registrierung jedes Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Zypern. Die ESL wird elektronisch über TAXISnet bis zum 15. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abgegeben.

Intrastat

In Zypern gilt dies, wenn die Steuerpflichtigen den Schwellenwert von EUR 320.000 für innergemeinschaftliche Eingänge oder EUR 75.000 für innergemeinschaftliche Versendungen überschreiten. Neben diesem ‚Befreiungsschwellenwert‘ ist ein sogenannter Vereinfachungsschwellenwert von EUR 2.700.000 für innergemeinschaftliche Eingänge und EUR 5.800.000 für innergemeinschaftliche Versendungen festgelegt.

Intrastat-Meldungen sollten dem Finanzamt monatlich bis zum 10. Tag nach dem Monat vorgelegt werden, in dem die Meldepflicht entstanden ist.

Die Sanktion für eine verspätete Intrastat-Meldung beträgt EUR 15. Gegen Steuerpflichtige, die fortlaufend gegen die Intrastat-Meldevorschriften verstoßen, kann jedoch eine zusätzliche Geldbuße von bis zu EUR 2,562 verhängt werden.

Digitale Meldepflichten

Inländische Unternehmen

In Zypern ist die E-Rechnung für B2B-Umsätze nicht verpflichtend, während für B2G-Umsätze der Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen verpflichtend sind. Öffentliche Einrichtungen können drei Methoden zum Empfang von E-Rechnungen nutzen: das PEPPOL-Netzwerk, einen Drittanbieter für Rechnungsstellung oder die von der zyprischen Regierung bereitgestellte Ariadne-Plattform.

Gebietsfremde Unternehmen

Für gebietsfremde Unternehmen und Einzelpersonen bestehen in Zypern keine digitalen Meldepflichten.