Seit der Veröffentlichung des Wayfair-Urteils im Jahr 2018 stehen der wirtschaftliche Nexus und die damit verbundenen Regeln im Fokus von Regierungen der Bundesstaaten, Gerichten und Steuerpflichtigen. Dennoch müssen Steuerpflichtige die Regeln zur physischen Präsenz und zum Nexus weiterhin beachten.

Daher ist der Feststellungsbescheid (Determination Letter) des Washington Department of Revenue, der klärt, ob ein Unternehmen aus einem anderen US-Bundesstaat, das jährlich einen Vertreter zum Besuch seiner Produkte verkaufenden Einzelhändler entsendet und über diese Einzelhändler Garantiereparaturleistungen anbietet, eine physische Präsenz (Nexus) in Washington begründet, eine wichtige Erinnerung an diese Regeln.

Sachverhalt und Entscheidung der Behörde

Bei dem Steuerpflichtigen handelt es sich um ein Großhandelsunternehmen, das Waren an Einzelhändler in Washington verkauft, die diese weiterverkaufen. Neben dem Verkauf von Waren an Einzelhändler verkauft der Großhändler Waren auch online direkt an Verbraucher im Bundesstaat.

Der Großhändler besaß oder mietete weder ein physisches Büro noch ein Geschäft in Washington und hatte auch keine Mitarbeiter. Er entsandte jedoch jedes Jahr Vertreter nach Washington, um alle Einzelhändler zu besuchen, die Großhandelswaren kaufen und weiterverkaufen. Darüber hinaus warb der Großhändler damit, dass Kunden, die Waren online kauften, diese beim örtlichen Einzelhändler reparieren lassen konnten. Die örtlichen Einzelhändler verkaufen somit die vom Großhändler bezogenen Waren weiter und wickeln Reparaturen und Garantieleistungen ab.

Da der Großhändler zwischen 2012 und 2018 keine Umsatzsteuer erhob und abführte, führte das Washington Department of Revenue (WDR) eine Steuerprüfung durch. Das WDR kam zu dem Schluss, dass der Großhändler alle Voraussetzungen für die Begründung eines wirtschaftlichen und physischen Nexus erfüllte. Der Großhändler akzeptierte die Entscheidung zum wirtschaftlichen Nexus, bestritt jedoch die Begründung des physischen Nexus.

Nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten kam das WDR jedoch zu dem Schluss, dass nach den Gesetzen und Vorschriften des Bundesstaates das Entsenden eines Vertreters zum Besuch von Einzelhändlern sowie das Erbringen von Reparatur- und Garantieleistungen über Einzelhändler ausreichen, um eine physische Präsenz (Nexus) zu begründen. Somit musste der Großhändler die Gesetze und Vorschriften des Bundesstaates einhalten, um in Washington Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Fazit

Obwohl sich viele Unternehmen auf Online-Verkäufe sowie digitale Dienstleistungen und Produkte konzentrieren, dürfen die Regeln zur physischen Präsenz und zum Nexus auch im digitalen Zeitalter nicht vernachlässigt werden. Die Entscheidung stellt fest, dass es ausreicht, wenn ein Vertreter eines Dritten Aktivitäten im Namen eines Unternehmens ausübt, um die physische Präsenz (Nexus) in Washington zu begründen, was ferner die Anwendung der Umsatzsteuergesetzgebung nach sich zieht.

Darüber hinaus zeigt der Fall, wie eng wirtschaftlicher und physischer Nexus miteinander verbunden sein können, wenn Waren aus der Ferne online verkauft, Reparatur- und Garantieleistungen jedoch über Vertreter Dritter angeboten werden.

Quelle: Department Of Revenue