CANAL+ zahlt 363 Millionen EUR zur Beendigung eines französischen Mehrwertsteuerstreits
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CANAL+, ein in Frankreich ansässiges globales Medien- und Unterhaltungsunternehmen, gab bekannt, dass es mit den französischen Steuerbehörden eine Einigung über den auf seine Fernsehabonnementdienste anwendbaren Mehrwertsteuersatz erzielt hat. Die Einigung zwischen CANAL+ und der französischen Steuerbehörde ist das Ergebnis der im September 2025 veröffentlichten Klarstellungen und der gemeinsamen Arbeit an der Definition und Operationalisierung des Catch-up-Fernsehens.
Auswirkungen der Vereinbarung
Nach mehrjährigen Verhandlungen mit den französischen Steuerbehörden hat sich CANAL+ bereit erklärt, 363 Millionen Euro an Mehrwertsteuer zu zahlen, wobei der Zeitplan für die Zahlung noch festzulegen ist. Nach der Einigung gilt für die Dienstleistungen von CANAL+ ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 10 %.
Wie CANAL+ in seiner öffentlichen Ankündigung erklärte, rechnet die französische Gruppe nicht mit wesentlichen weiteren Steueranpassungen oder der Notwendigkeit zusätzlicher Rückstellungen. Dies schafft mehr Klarheit für Investoren und unterstützt die operative Stabilität, da das Unternehmen MultiChoice, Afrikas führende Unterhaltungsplattform, die eine Reihe von Diensten wie DStv, GOtv, Showmax, M-Net, SuperSport, Irdeto und KingMakers anbietet, integriert und seine globale Pay-TV-Position stärkt.
Auch wenn der Betrag, der in der diesjährigen Bilanz als außerordentlicher Aufwand verbucht wird und für den der Zahlungsplan noch nicht feststeht, erheblich ist, bleibt er doch deutlich unter dem geschätzten Höchstbetrag von rund 1,3 Mrd. EUR, den die französischen Steuerbehörden theoretisch von der Gruppe hätten fordern können.
Schlussfolgerung
Insgesamt stellt der Vergleich einen wichtigen Schritt in Richtung Rechts- und Finanzsicherheit für CANAL+ dar. Durch die Beilegung eines langjährigen MwSt.-Rechtsstreits zu Kosten, die deutlich unter dem potenziellen Höchstbetrag liegen, und die Bestätigung eines ermäßigten MwSt.-Satzes für seine Fernseh-Abonnementdienste hat die Gruppe das regulatorische Risiko in Frankreich erheblich verringert.
Andererseits bestätigt die Einigung aus Sicht der Mehrwertsteuer, dass Fernseh-Abonnementdienste, einschließlich Catch-up-TV, wenn sie richtig definiert und strukturiert sind, nach französischem Recht für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Frage kommen können. Letztendlich könnte das Ergebnis von CANAL+ andere Unternehmen mit ähnlichen Streitigkeiten dazu ermutigen, Vergleiche anzustreben, anstatt langwierige Gerichtsverfahren zu führen.
Quelle: Londoner Börse, CANAL+
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