Dieses Jahr markiert einen bedeutenden Meilenstein für die Schweiz und ihr Mehrwertsteuersystem. 2024 wurden mehrere Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet und umgesetzt, darunter Regeln zur Definition digitaler Plattformen und ihrer Pflicht, als fiktive Lieferer die Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, die Anfang 2025 in Kraft treten. Auch die Regel- und ermäßigten Mehrwertsteuersätze stiegen von 7,5 % auf 8,1 % bzw. von 2,5 % auf 2,6 %.
Nun wird bis 2026 eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuersätze erwartet.
Gründe für die Erhöhung und vorgeschlagene Sätze
Anfang dieses Jahres billigten die Schweizer Stimmberechtigten die Initiative „Besser leben im Alter“, um die einmal jährlich ausgezahlte 13. Rente ab Dezember 2026 einzuführen. Im Rahmen eines Plans zur Umsetzung dieser Entscheidung kündigte der Schweizerische Bundesrat an, die Mehrwertsteuersätze zu erhöhen, um die zur Finanzierung dieser Renten benötigten Mittel zu sichern, die 2026 rund 4,2 Milliarden CHF (rund 4,96 Milliarden EUR) kosten könnten.
Daher schlug der Schweizerische Bundesrat eine Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer um 0,7 % vor, was bedeutet, dass der neue Regel-MwSt.-Satz bei 8,8 % festgelegt wird. Darüber hinaus wird auch der Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen von 3,8 % auf 4,2 % steigen, gefolgt vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 2,6 % auf 2,8 %.
Damit dieser Vorschlag Gesetz wird und im Januar 2026 in Kraft tritt, muss zunächst das Schweizer Parlament spätestens bis März 2025 über die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze entscheiden, und anschließend muss im September die sogenannte Volksabstimmung stattfinden.
Nach Schweizer Recht ist die Abstimmung der Bürger Teil der Annahme und Umsetzung von Initiativen wie dieser. Daher wird der Bundesrat, nachdem das Parlament über die Initiative entschieden hat, ein Dekret erlassen, um den Vorschlag bei der nächsten Abstimmung zur Wahl zu stellen. Nach der Volksabstimmung wird die Initiative umgesetzt, sofern sie angenommen wird.
Fazit
Da für das Inkrafttreten dieser Initiative mehrere Schritte erforderlich sind, steht die endgültige Entscheidung über die Änderung der Mehrwertsteuersätze noch aus. In Anbetracht dessen, dass die Menschen die Einführung der 13. Rente bereits gebilligt haben, sollte diese Maßnahme jedoch nicht infrage gestellt werden.
Dennoch sollten in der Schweiz tätige und dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz unterliegende Unternehmen die Entwicklung der Lage beobachten und sich auf Änderungen vorbereiten.
Quelle: Bundesrat - Das Portal der Schweizer Regierung, VATabout - Schweiz - Mehrwertsteuerreform vom Bundesrat gebilligt, VATabout - Schweiz – Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes,

