Singapur legt Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für die Mehrwertsteuer für den Zeitraum 2026–2031 fest

Singapur, das im Oktober 2023 durch die Verabschiedung eines Gesetzes die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt und InvoiceNow als offizielle Rechnungsstellungsinfrastruktur des Landes etabliert hat, baut sein nationales System zur elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen einer umfassenderen Strategie zur digitalen Steuerverwaltung schrittweise aus. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses hat die Steuerbehörde von Singapur (IRAS) gestaffelte Fristen für die Einhaltung der Vorschriften bestätigt, die die obligatorische Teilnahme über neu registrierte Unternehmen hinaus auf bestehende GST-registrierte Unternehmen ausweiten.
Zeitplan für die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung
Singapur hat einen klaren langfristigen Zeitplan für die Umsetzung seines GST-E-Rechnungsstellungssystems festgelegt und bestätigt, dass die InvoiceNow-Anforderung zwischen 2028 und 2031 schrittweise auf alle GST-registrierten Unternehmen ausgeweitet wird. Bis zu dieser Ankündigung galt die obligatorische Teilnahme in erster Linie für Unternehmen, die sich freiwillig für die GST registriert hatten.
Ab dem 1. April 2026 wird die Anforderung auf alle neuen freiwillig GST-registrierten Steuerpflichtigen ausgeweitet, unabhängig davon, wann sie gegründet wurden oder wie ihre Organisationsstruktur aussieht. Ab April 2028 wird die Verpflichtung jedoch sowohl auf neu registrierte, obligatorisch GST-registrierte Personen als auch auf bestehende GST-registrierte Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtlieferwert von bis zu 200.000 SGD (ca. 156.000 USD) ausgedehnt. Von April 2028 bis April 2031 wird der Gesamtwert der jährlichen Lieferungen schrittweise auf 4 Millionen SGD (ca. 3,1 Millionen USD) angehoben, was die Einbeziehung weiterer Steuerpflichtiger widerspiegelt.
Für bestehende Steuerpflichtige wird das geltende Datum für die Einhaltung der Vorschriften anhand des Gesamtjahresumsatzes aller im Kalenderjahr 2025 endenden Abrechnungszeiträume ermittelt, einschließlich Lieferungen zum Standardsteuersatz, zum Nullsteuersatz und steuerbefreiter Lieferungen. Im Gegensatz dazu müssen Unternehmen, die sich nach April 2028 für die GST registrieren, unabhängig von ihrem Umsatz sofort nach der Registrierung die Vorschriften einhalten.
Fazit
Was als gezielte Verpflichtung für neue freiwillige GST-Steuerpflichtige begann, entwickelt sich rasch zu einem System, bei dem die Teilnahme nicht mehr eine Frage des Ob, sondern des Wann ist. Mit einem klaren 5-Jahres-Plan für die Umsetzung positioniert sich Singapur an der Spitze der datengesteuerten Besteuerung, bei der die Compliance von der rückwirkenden Berichterstattung zur Echtzeit-Rechenschaftspflicht übergeht und die digitale Konnektivität zu einer Voraussetzung für die Teilnahme an der modernen Wirtschaft wird.
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