Südafrikanisches Gericht entscheidet, dass Minister Mehrwertsteuersatz nicht ändern darf
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Mit dem Haushalt 2025 wollte das Finanzministerium den Mehrwertsteuersatz von 15 % auf 15,5 % im Jahr 2025 und auf 16 % im Jahr 2026 erhöhen. Die Demokratische Allianz (DA) focht dies jedoch an und behauptete, dass der Finanzminister nicht befugt sei, den Mehrwertsteuersatz durch eine Haushaltsankündigung zu ändern. Der Streit zwischen Finanzminister Enoch Godongwana und der DA wurde vom Obersten Gerichtshof der Provinz Westkap beigelegt.
Entscheidung des Gerichts und Auswirkungen auf künftige Mehrwertsteueränderungen
Im März letzten Jahres kündigte Minister Enoch Godongwana im Haushalt 2025 an, dass der Mehrwertsteuersatz mit Wirkung zum Mai 2025 auf 15,5 % und zum 1. April 2026 auf 16 % angehoben werden soll. Angesichts der öffentlichen Kritik und des Widerstands anderer politischer Parteien hob der Minister jedoch im April letzten Jahres die geplante Anhebung des Standard-Mehrwertsteuersatzes auf.
Dennoch befasste sich das Oberste Gericht der Provinz Westkap im April 2025 mit einem Eilantrag der Demokratischen DA und der Economic Freedom Fighters (EFF). Die beiden politischen Parteien beantragten die Aufhebung der Beschlüsse der Nationalversammlung und des Nationalrats der Provinzen, mit denen die Berichte ihrer jeweiligen Finanzausschüsse zum Haushalt 2025 gebilligt wurden.
Nach der Gerichtsverhandlung kündigte Minister Godongwana an, dass er den „Rates and Monetary Amounts and the Amendment of Revenue Laws Bill 2025”, oft auch als „Rates Bill” bezeichnet, einbringen werde. Darüber hinaus erklärte er, dass der Mehrwertsteuersatz gemäß dem „Rates Bill” bei 15 % bleiben werde. Außerdem teilte der Minister dem Parlament offiziell mit, dass der Gesetzentwurf Bestimmungen enthalten werde, um die gemäß Abschnitt 7(4) des Mehrwertsteuergesetzes angekündigte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes rückgängig zu machen.
Dies warf eine weitere Frage auf: Sollte der Finanzminister die Befugnis haben, den Mehrwertsteuersatz festzulegen oder zu ändern? Die DA argumentierte, dass diese Befugnis allein dem Parlament zustehe, da es das gewählte Organ sei, das das Volk vertrete und daher für Entscheidungen über Steuern zuständig sei.
Das Oberste Gericht der Provinz Westkap schloss sich dieser Argumentation an und erklärte, dass es eine unzulässige Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen sei, dem Minister zu gestatten, den Mehrwertsteuersatz einseitig anzupassen. Darüber hinaus unterstreicht das Urteil den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass Steuerentscheidungen der parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen, um eine demokratische Aufsicht und Vertretung zu gewährleisten, und erklärte Abschnitt 7(4) des südafrikanischen Mehrwertsteuergesetzes für verfassungswidrig.
Das Gericht fügte hinzu, dass die Bestimmung keine klaren Grenzen enthalte, wie z. B. Obergrenzen für die Höhe der Erhöhung oder Senkung des Satzes oder Leitlinien dafür, wann diese Befugnis ausgeübt werden sollte, wodurch der Minister praktisch uneingeschränkte Ermessensfreiheit über eine Steuer habe, die alle Verbraucher betrifft.
Fazit
Das Gericht erklärte die Bestimmung zwar für ungültig, setzte das Urteil jedoch für 24 Monate aus, um dem Parlament Zeit zu geben, das Gesetz zu ändern und das verfassungsrechtliche Problem zu beheben, das letztlich vom Verfassungsgericht bestätigt werden muss, bevor es volle Rechtskraft erlangt. Wichtig ist, dass das Urteil den Grundsatz „Keine Besteuerung ohne Vertretung” bestätigt, was bedeutet, dass alle Änderungen der Mehrwertsteuer, die Südafrikaner betreffen, im Rahmen des ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens diskutiert und genehmigt werden müssen.
Quelle: Bloomberg, Demokratische Allianz Südafrikas, VATabout
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