ATO-Hinweis zur Einhaltung der GST-Vorschriften für wachsende Unternehmen
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Das australische Finanzamt (ATO) hat eine Mitteilung veröffentlicht, in der es Steuerpflichtige darauf hinweist, dass ihre GST-Verpflichtungen vom Umsatz abhängen und dass einige Unternehmen es versäumt haben, ihre GST-Meldung und -Abrechnung anzupassen, nachdem sie bestimmte Schwellenwerte überschritten haben. Das ATO erklärte außerdem, dass bestimmte Steuerpflichtige auf die korrekten GST-Meldungs- und Abrechnungsmethoden umgestellt werden.
Wichtige Schwellenwerte und GST-Meldung
Das ATO erinnerte Unternehmen daran, dass es zwei wichtige Schwellenwerte gibt, auf die Steuerpflichtige achten müssen. Der erste ist der GST-Umsatzschwellenwert von 10 Millionen AUD. Sobald Steuerpflichtige diesen Schwellenwert überschreiten, können sie die vereinfachte Berichterstattung und die Kassenbuchführung nicht mehr anwenden. Stattdessen sind die vollständige Berichterstattung im Rahmen der Business Activity Statement sowie die Umstellung auf die periodengerechte Buchführung erforderlich. Folglich muss die GST bei der Ausstellung von Rechnungen gemeldet werden und nicht erst bei Zahlungseingang oder Zahlungsausgang.
Der zweite kritische Schwellenwert liegt bei 20 Millionen AUD. Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, muss auch die GST-Meldung von vierteljährlich auf monatlich umgestellt werden, was die Häufigkeit und die Disziplin bei der Einhaltung der Vorschriften erhöht. Darüber hinaus hat die ATO Unternehmen identifiziert, die diese Umstellungen nicht vorgenommen haben, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Diese Steuerpflichtigen werden ab dem 1. Juli 2026 automatisch auf die korrekten GST-Meldemethoden umgestellt.
Bemerkenswert ist, dass Steuerpflichtige nicht bis Juli warten müssen, um automatisch auf die korrekten GST-Melde- und Buchhaltungsmethoden umgestellt zu werden, sondern dies freiwillig über das Portal „Online Services for Business“ der ATO tun können. Darüber hinaus hat die ATO auch die praktischen Auswirkungen der Umstellung auf die korrekten GST-Meldeverfahren dargelegt.
Fazit
Die Botschaft der ATO ist laut und deutlich: Unternehmen müssen ihren GST-Umsatz regelmäßig überprüfen und sicherstellen, dass ihre Meldeverfahren ihrer Unternehmensgröße entsprechen, andernfalls unterliegen sie automatisch diesen Vorschriften. Die Ankündigung lässt zwar Zeit und Raum für eine freiwillige Einhaltung, erzeugt aber auch administrativen Druck auf Steuerpflichtige, insbesondere auf diejenigen, die diese Ankündigung auf die leichte Schulter nehmen.
Quelle: Australian Taxation Office
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