Spanien treibt die ViDA-Mehrwertsteuerreform mit neuen Änderungen voran
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Das spanische Finanzministerium hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es die erste Runde der Genehmigung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes als Teil der teilweisen Umsetzung der neuen EU-Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) durch den Ministerrat erläutert. Die neu genehmigten Änderungen sind ein entscheidender Schritt, um die Umsetzung von ViDA voranzutreiben, da sie den aktualisierten EU-Rahmen in das spanische Recht einbeziehen und sicherstellen, dass die Mehrwertsteuerverwaltung weiterhin mit der digitalen Wirtschaft und der wachsenden Rolle von Online-Plattformen in Einklang steht.
Wichtige Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes
Die ViDA-Vorschriften und -Anforderungen werden schrittweise umgesetzt, wobei die wichtigsten Maßnahmen am 1. Juli 2028 und am 1. Juli 2030 in Kraft treten sollen. Damit diese Maßnahmen umgesetzt werden können, werden jedoch ab dem 1. Januar 2027 eine Reihe kleinerer, hauptsächlich technischer Anpassungen gelten. Mit den jüngsten Änderungen geht die spanische Regierung auf diese technischen Anpassungen ein.
Die kürzlich verabschiedeten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes beinhalten daher die Ausweitung der EU-Regelung auf Dienstleistungen, die an Verbraucher außerhalb der EU erbracht werden. Darüber hinaus führt das Änderungsgesetz eine neue Anforderung für Nicht-EU-Unternehmen ein, die Mehrwertsteuererstattungen für E-Commerce-Transaktionen beantragen, die im Rahmen des OSS der EU gemeldet wurden. Nach den neuen Vorschriften müssen diese Nicht-EU-Unternehmen einen Vertreter benennen, der das Verfahren abwickelt.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetz zwei befristete Maßnahmen eingeführt, um die Zeit bis zum Inkrafttreten der vollständigen ViDA-Vorschriften zu überbrücken. Die erste bezieht sich auf Transaktionen, die im Rahmen von Konsignationslagervereinbarungen durchgeführt werden, die nur so lange gelten, bis das neue System für die Meldung der Übertragung eigener Waren am 1. Juli 2028 in Kraft tritt. Die zweite Maßnahme ermöglicht es, dass Energielieferungen, die über Netze erfolgen, bis zum 30. Juni 2028 weiterhin die Unionsregelung in Anspruch nehmen können; danach fallen sie nach den aktualisierten Vorschriften formell in deren Anwendungsbereich.
Schlussfolgerung
Mit diesen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes unternimmt die spanische Regierung die notwendigen Schritte, um die reibungslose und fristgerechte Umsetzung des ViDA-Pakets in nationales Recht zu gewährleisten. In Anbetracht des Umfangs und der Bedeutung von ViDA für die Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems spiegelt der spanische Ansatz der schrittweisen Umsetzung eine pragmatische Strategie wider, die es Unternehmen und Verwaltungen ermöglicht, sich schrittweise anzupassen und gleichzeitig die Vorbereitung auf die für 2028 und 2030 geplanten größeren Reformen sicherzustellen.
Quelle: Spanisches Finanzministerium
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