Spanien verzögert Veri*factu E-Invoicing bis 2027
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Am 2. Dezember 2025 verabschiedete der spanische Ministerrat ein königliches Dekret und verschob offiziell die Einführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems Veri*factu. Mit dem Dekret wurde der Einführungstermin um ein Jahr nach hinten verschoben. Nach dem neuen Zeitplan müssen Steuerpflichtige, die nicht am spanischen Echtzeit-Meldesystem SII teilnehmen, Veri*factu ab dem 1. Januar 2027 einführen.
Rechtlicher Hintergrund von Veri*factu
Die Einführung von Veri*factu, einem System, das alle Rechnungssoftware dazu verpflichtet, entweder sichere, rückverfolgbare Rechnungsdatensätze zu erstellen oder diese direkt an die spanische Steuerbehörde zu senden, sollte ursprünglich 2026 in zwei Phasen beginnen.
In der ersten Phase sollten Steuerpflichtige, die der Körperschaftssteuer unterliegen, diese Anforderungen erfüllen, während in der zweiten Phase ab dem 1. Juli 2026 auch andere Unternehmen und Freiberufler, die Rechnungssoftware verwenden, diesen Regeln unterliegen sollten. Einige Gruppen sind von diesen Anforderungen ausgenommen, darunter Steuerpflichtige, die im Rahmen vereinfachter Mehrwertsteuerregelungen tätig sind, Umsätze, die vollständig von der Mehrwertsteuer befreit sind, sowie Unternehmen im Baskenland und in Navarra, die bereits die TicketBAI-Vorschriften anwenden.
Mit der Verabschiedung des königlichen Erlasses wurden die angegebenen Umsetzungsfristen jedoch auf den 1. Januar bzw. 1. Juli 2027 verschoben. Der Hauptgrund für diese Verschiebung ist die Schlussfolgerung der Regierung, dass Unternehmen und Softwareanbieter zusätzliche Zeit benötigen, um ihre Systeme anzupassen und eine einheitliche Einführung in der gesamten Wirtschaft zu gewährleisten. Durch die verlängerte Frist haben die Unternehmen nun mehr Zeit, sich angemessen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Fazit
Die öffentliche Bekanntmachung des Finanzministeriums bestätigt offiziell, was bereits bekannt war, nämlich dass die Einführung von Veri*factu um ein Jahr verschoben wird. Mit der endgültigen Verabschiedung des königlichen Erlasses zweifeln die Steuerpflichtigen jedoch nicht an ihren Pflichten und haben mehr Zeit, um sich auf die bevorstehenden Änderungen und neuen Anforderungen vorzubereiten.
Quelle: Spanisches Finanzministerium, VATabout - SII oder Verifactu: Ein Dilemma für in Spanien tätige Unternehmen
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