GST/HST auf Folgeprovisionen für Investmentfonds: Aktualisierung der CRA

Die kanadische Steuerbehörde (CRA) hat eine Änderung der GST/HST-Behandlung von Nachlaufprovisionen für Investmentfonds angekündigt und damit ihre langjährige Position aufgegeben, diese Beträge als nicht steuerpflichtig zu behandeln. Die Entscheidung, die in einem Ende Dezember 2025 veröffentlichten Auslegungsschreiben bestätigt wurde, hat weitreichende operative und steuerliche Auswirkungen auf die Branche und erfordert eine entsprechende Planung.
Die Auswirkungen auf die Investmentfondsbranche
Investmentfondsmanager sind in der Regel auf Investmentfondsvermittler angewiesen, um ihre Produkte an Anleger zu vertreiben. Diese Beziehung wird durch Vereinbarungen geregelt, wonach die Vermittler Fondsanteile gegen eine Vergütung verkaufen. Diese Vergütung erfolgt in der Regel in Form von Vorab-Handelsgebühren, Folgeprovisionen oder einer Kombination aus beidem. Nach der bisherigen Position der CRA wurden Investmentfondsvermittler im Allgemeinen so behandelt, als würden sie eine einzige steuerbefreite Lieferung für die Vermittlung der Übertragung von Finanzinstrumenten vornehmen.
Aufgrund der bisherigen Position der CRA konnten Händler die auf ihre Betriebsausgaben und Kapitalanlagen gezahlte GST/HST nicht über ITCs zurückfordern und wurden für GST/HST-Zwecke als Finanzinstitute eingestuft. Folglich unterlagen sie separaten, komplexeren Steuervorschriften und Compliance-Verpflichtungen.
Die CRA erklärte, dass sie ab dem 1. Juli 2026 an Investmentfonds-Händler gezahlte Folgeprovisionen als Gegenleistung für steuerpflichtige Lieferungen behandeln wird, sodass Händler GST/HST auf diese Provisionen berechnen und abführen müssen. Die neue Position der CRA in dieser Angelegenheit kann zwar für einige Händler bestimmte Steuerkosten senken, insbesondere durch eine erweiterte Rückerstattung der Vorsteuer, bringt jedoch auch erhebliche technische und praktische Herausforderungen mit sich.
Daher müssen Händler neu bewerten, wie sich die Änderung auf ihre spezifischen Geschäftsmodelle auswirkt, ihre Systeme und Prozesse aktualisieren, um Steuern ordnungsgemäß zu berechnen und abzurechnen, und ihre vertraglichen Vereinbarungen, Abrechnungsmechanismen und internen Steuerfunktionen überprüfen. Darüber hinaus erfordert die Änderung der Steuerpflichtregeln eine Überprüfung des GST/HST-Registrierungsstatus, der Häufigkeit der Einreichung von Steuererklärungen, der Klassifizierung von Finanzinstituten, der ITC-Berechtigung und der Zuteilungsmethoden sowie aller Verpflichtungen im Rahmen des gewählten Finanzinstitutsregimes.
Ein weiteres Problem für Händler und die Investmentfondsbranche ist die Unsicherheit auf Provinzebene. So hat beispielsweise Quebec noch nicht angegeben, ob es eine ähnliche Auslegung für QST-Zwecke übernehmen wird.
Fazit
Angesichts der Komplexität des Übergangs könnten Händler erwägen, größere Anschaffungen von Kapitalgütern auf nach dem 1. Juli 2026 zu verschieben, wenn dies aus geschäftlicher Sicht sinnvoll ist. Ungeachtet der Tatsache, dass aufgrund der Bedeutung der Änderung der Position und der steuerlichen Behandlung davon auszugehen ist, dass die CRA in den kommenden Monaten weitere Leitlinien herausgeben wird, sollten Investmentfonds-Händler bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um einen reibungslosen und konformen Übergang zur neuen GST/HST-Behandlung von Folgeprovisionen zu gewährleisten.
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