Änderungen der Mehrwertsteuer für Dienstleistungen im Gastgewerbe in Irland 2026
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Mitte April verabschiedete die Generalversammlung von Kentucky den Gesetzentwurf „House Bill 757“, mit dem die Vorschriften des Bundesstaates zum wirtschaftlichen Nexus für Umsatzsteuerzwecke geändert wurden. Die Änderung des Schwellenwerts für den wirtschaftlichen Nexus vereinfacht die Nexus-Regelung in Kentucky und passt sie einem breiteren Trend unter den US-Bundesstaaten an, die sich von transaktionsbasierten Schwellenwerten abgewandt haben, nachdem Bedenken laut wurden, dass diese kleinere Online-Händler, die viele Verkäufe mit geringem Wert tätigen, unverhältnismäßig stark benachteiligten.
Neuer Schwellenwert für den wirtschaftlichen Nexus
Gemäß dem kürzlich verabschiedeten Gesetzentwurf sind Fernverkäufer und Marktplatzbetreiber ab dem 1. August 2026 nur dann zur Registrierung und Erhebung der Umsatzsteuer in Kentucky verpflichtet, wenn sie im Bundesstaat einen Bruttoumsatz von 100.000 USD überschreiten. Der Gesetzentwurf hebt die Schwelle von 200 Transaktionen faktisch auf, sodass nur noch die Schwelle des Gesamtumsatzes als entscheidender Faktor für die Begründung eines wirtschaftlichen Nexus im Bundesstaat gilt.
Wichtig ist, dass Steuerpflichtige, die sich in Kentucky ausschließlich wegen der Überschreitung der Schwelle von 200 Transaktionen für Umsatzsteuerzwecke registriert haben, ohne einen jährlichen Bruttoumsatz von 100.000 USD zu erreichen, ihren Registrierungsstatus neu bewerten sollten, da sie nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften möglicherweise nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind, eine Umsatzsteuerregistrierung in Kentucky aufrechtzuerhalten. Diese Steuerpflichtigen können ihre Registrierung entweder freiwillig beibehalten oder sich dafür entscheiden, ihre Umsatzsteuerkonten zu schließen, wenn sie die Nexus-Schwelle nicht mehr erreichen.
Die Abschaffung der transaktionsbasierten Schwelle ist zwar die größte Änderung im Rahmen des Gesetzentwurfs, aber nicht die einzige. Der Gesetzentwurf führt zudem neue indirekte Steuern ein, die auf digitale Wettplattformen und Online-Glücksspielaktivitäten abzielen. Ab dem 1. Januar 2027 wird eine Verbrauchsteuer in Höhe von 14,25 % auf die Transaktionsgebühren der Betreiber von Prognosemärkten erhoben. Bemerkenswert ist, dass die Steuerbemessungsgrundlage über die traditionellen Dienstleistungsgebühren hinaus ausgeweitet wird und auch die Zahlungen für den Kauf von Verträgen selbst umfasst. Die Betreiber müssen zudem monatlich Steuererklärungen einreichen und die fälligen Steuern entrichten.
Darüber hinaus plant Kentucky die Einführung einer separaten Verbrauchssteuer in Höhe von 12 % für Online-Fantasy-Sport-Wettbewerbe. Infolgedessen müssen Betreiber von Online-Fantasy-Spielen ab dem 1. Januar 2027 eine Verbrauchssteuer auf ihre bereinigten Bruttoeinnahmen aus Fantasy-Wettbewerben erheben und abführen, die sich aus den von den Teilnehmern eingenommenen Gesamtteilnahmegebühren abzüglich der an die Spieler ausgezahlten Gewinne berechnen.
Fazit
Durch die Aufhebung der Schwelle von 200 Transaktionen will Kentucky die Einhaltung der Vorschriften für kleinere Fernverkäufer vereinfachen. Im Gegensatz dazu will Kentucky durch die Ausweitung der Besteuerung auf digitale Glücksspiel- und Prognosemärkte, die Schaffung spezifischer Steuerregeln für Plattformbetreiber und die Einführung laufender monatlicher Compliance-Verpflichtungen sicherstellen, dass diese aufstrebenden Branchen nicht außerhalb des Steuerbereichs bleiben.
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