Litauen aktualisiert Mehrwertsteuerregeln für Finanzdienstleistungen 2026

Die staatliche Steueraufsichtsbehörde Litauens hat im Vorfeld der Änderungen zum 1. Januar 2026 aktualisierte Leitlinien für die Mehrwertsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen veröffentlicht. Neben der Einführung neuer Vorschriften für technische Verwaltungsdienstleistungen wird in dem Leitfaden dargelegt, welche Dienstleistungen weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit sind, welche steuerpflichtig sind und unter welchen Bedingungen bestimmte befreite Dienstleistungen fakultativ der Mehrwertsteuer unterworfen werden können.
Die wichtigsten Punkte des MwSt-Leitfadens
Eine der wichtigsten Klarstellungen des Leitfadens ist, dass rein administrative, technische oder physische Dienstleistungen, die die rechtliche oder finanzielle Stellung der an einem Finanzgeschäft beteiligten Parteien nicht berühren, nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit sind, sondern generell als normale steuerpflichtige Leistungen behandelt werden.
Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt weiterhin für Kerntätigkeiten im Finanzbereich, einschließlich der Gewährung und Verwaltung von Krediten, zahlungsbezogener Dienstleistungen wie Einlagen, Geldüberweisungen, Clearing und bargeldlose Abrechnungen sowie der Ausgabe und Verwaltung von Zahlungskarten. Darüber hinaus bleiben Währungstransaktionen und die Handhabung von Bargeld im Zusammenhang mit Banknoten und Münzen sowie Transaktionen mit Wertpapieren und Derivaten, einschließlich der damit verbundenen Vermittlungs- und direkt damit verbundenen Dienstleistungen, von der Steuer befreit.
In ihren Leitlinien erklärt die staatliche Steueraufsichtsbehörde weiter, dass einige steuerbefreite Finanzdienstleistungen fakultativ der Mehrwertsteuer unterworfen werden können, sofern die Mindestantragsfristen eingehalten werden und eine ordnungsgemäße Meldung erfolgt. Die staatliche Steueraufsichtsbehörde fügte hinzu, dass Dienstleistungen technischer Art, einschließlich Inkasso, Factoring und IT-Unterstützung für Bankensysteme, weiterhin steuerpflichtig sind. Darüber hinaus sind Börsen für digitale Währungen, wie z. B. Bitcoin, von der Mehrwertsteuer befreit, während für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren besondere Vorschriften gelten.
Fazit
Im Wesentlichen bestätigt der aktualisierte Mehrwertsteuerleitfaden für Finanzdienstleistungen, dass finanzielle Kerntätigkeiten wie Kredite, Zahlungsdienste, Devisengeschäfte und Wertpapiergeschäfte von der Mehrwertsteuer befreit bleiben. Im Gegensatz dazu sind rein administrative oder technische Dienstleistungen generell steuerpflichtig. Angesichts der Bedeutung des Finanzsektors sorgen die Klarstellungen und Erläuterungen für einfachere Regeln und mehr Kohärenz für Finanzinstitute und Dienstleistungsanbieter.
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