Besteuerung der digitalen Wirtschaft: Mehrwertsteuer/GST auf digitale Dienstleistungen vs. DST erklärt

Die rasche Ausbreitung der digitalen Wirtschaft, die durch die COVID-19-Pandemie noch beschleunigt wurde, veränderte den globalen Handel und ermöglichte es Unternehmen, Verbraucher in Ländern ohne physische Präsenz zu erreichen. Dies bedeutete eine enorme Chance für Unternehmen und Bequemlichkeit für Verbraucher. Es stellte jedoch auch eine große Herausforderung für die Steuerbehörden dar, da die traditionellen Steuermodelle die Einnahmen aus Transaktionen im Zusammenhang mit digitalen Dienstleistungen nicht erfassen konnten.
Als Antwort auf diese Herausforderung haben sich zwei Hauptmechanismen herausgebildet: Die Mehrwertsteuer/GST auf digitale Dienstleistungen und die Steuer auf digitale Dienstleistungen (DST). Beide zielen auf digitale Unternehmen ab, unterscheiden sich aber grundlegend in ihrer Struktur, den Anwendungsregeln und den wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen.
Mehrwertsteuer/GST auf digitale Dienstleistungen: Eine verbrauchsabhängige Steuer
Die MwSt/GST auf digitale Dienstleistungen könnte als eine Erweiterung der herkömmlichen MwSt/GST-Anwendung betrachtet werden, die speziell darauf abzielt, dass digitale Unternehmen die fällige MwSt/GST in den Ländern zahlen, in denen der Verbrauch stattfindet. Das Hauptziel der MwSt/GST auf digitale Dienstleistungen besteht darin, ausländische, nicht ansässige oder ausländische Anbieter oder Verkäufer digitaler Dienstleistungen zu verpflichten, die MwSt/GST in dem Land zu berechnen, zu erheben und abzuführen, in dem der Verbraucher ansässig ist.
Daher zielt die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen darauf ab, dieselben Mehrwertsteuerregeln für in- und ausländische digitale Unternehmen festzulegen. Diese Politik schützt inländische Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb durch ausländische Unternehmen und sorgt für mehr Einnahmen für den Staatshaushalt.
Die Anforderungen für die Registrierung, Anmeldung und Zahlung sowie die geltenden Mehrwertsteuersätze sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. So gibt es beispielsweise in Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Mexiko und Südkorea keinen Schwellenwert für die Registrierung ausländischer Anbieter digitaler Dienstleistungen für die Mehrwertsteuer/GST. Das bedeutet, dass sich ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen je nach Land entweder vor der ersten Lieferung oder innerhalb einer bestimmten Frist nach der ersten Lieferung für die MwSt/GST registrieren lassen müssen.
Andere Länder haben einen Schwellenwert für die MwSt.-Registrierung festgelegt, d. h. ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen sich erst registrieren lassen, wenn sie den Schwellenwert überschreiten. In Australien beispielsweise liegt der Schwellenwert für die GST-Registrierung bei 75.000 AUD, in Japan liegt der Schwellenwert für die Verbrauchssteuer bei 10 Millionen JPY (ca. 65.000 USD) und in Norwegen liegt der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung bei 50.000 NOK (ca. 4.500 USD).
Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Anforderungen für die Abgabe von MwSt-/GST-Erklärungen, darunter monatliche, zweimonatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Erklärungen. Die Häufigkeit der Zahlungen steht in direktem Zusammenhang mit der Häufigkeit der Einreichung.
Auch die geltenden Mehrwertsteuersätze unterscheiden sich von Land zu Land, was die Anforderungen an die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften und die Berichterstattung für digitale Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, noch komplexer macht.
Schließlich unterliegen nicht alle Transaktionen in jedem Land der Mehrwertsteuer. In den meisten Ländern fallen nur Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen. In Ländern wie Südafrika und Indonesien unterliegen jedoch sowohl B2C- als auch Business-to-Business (B2B)-Transaktionen der Mehrwertsteuer.
Steuer auf digitale Dienstleistungen: Eine einkommensbasierte Steuer
Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer/GST, bei der es sich um eine Verbrauchssteuer handelt, ist die Steuer auf digitale Dienstleistungen (Digital Services Tax, DST) eine einkommensbasierte Steuer, die direkt auf große multinationale digitale Unternehmen erhoben wird. Die DST wurde entwickelt, um die größten multinationalen Digitalunternehmen, die in Ländern, in denen sie keine physische Präsenz haben, keine Körperschaftssteuer zahlen, zur Zahlung von Steuern auf die von ihnen in diesen Ländern erzielten Einnahmen zu verpflichten.
Die DST ist keine Online-Verkaufssteuer, keine Gewinnsteuer, keine indirekte Steuer oder Verbrauchssteuer wie die Mehrwertsteuer oder die GST. Die DST ist ein Prozentsatz der Bruttoeinnahmen, die aus bestimmten digitalen Aktivitäten wie Online-Werbung, Marktplatzvermittlung und Datenmonetarisierung erzielt werden. Im Gegensatz zur Körperschaftssteuer, die die Rentabilität berücksichtigt, wird die DST also unabhängig davon erhoben, ob ein Unternehmen Gewinne erzielt.
Um der DST zu unterliegen, muss ein digitales Unternehmen in der Regel zwei umsatzbasierte Bedingungen erfüllen. Die erste ist, dass der Gesamtumsatz aus digitalen Dienstleistungen über 750 Millionen Euro liegen muss. Die zweite ist eine lokale oder nationale Umsatzbedingung oder -schwelle.
In Kanada beispielsweise liegt der Schwellenwert für den Gesamtumsatz bei 750 Mio. CAD und der Schwellenwert für den nationalen Umsatz bei 20 Mio. CAD. Im Vereinigten Königreich liegt der Schwellenwert für den globalen Bruttoumsatz bei 500 Mio. GBP, wobei mindestens 25 Mio. GBP von britischen Nutzern erwirtschaftet werden müssen. Ein weiteres Beispiel ist Frankreich, wo der Schwellenwert für den Gesamtumsatz bei 750 Mio. EUR und der Schwellenwert für den nationalen Umsatz bei 25 Mio. EUR liegt.
Sobald die Unternehmen alle Anforderungen erfüllen, lassen sie sich für die DST registrieren, legen die erforderlichen Berichte vor und zahlen eine Steuer auf den festgelegten Prozentsatz der nationalen Einnahmen. Die geltenden Steuersätze betragen 3 % in Kanada, 5 % in Frankreich und 2 % im Vereinigten Königreich.
Aktuelle Trends und Zukunft der digitalen Besteuerung
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben weit weniger Länder die DST eingeführt als die Mehrwertsteuer/GST auf digitale Dienstleistungen. Die Zahl der Länder, die beide Steuern einführen, nimmt jedoch zu, und es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird.
Die Philippinen haben ihre nationale Gesetzgebung zur Einführung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen verabschiedet und angekündigt. Ruanda und Botswana, zwei afrikanische Länder, haben ebenfalls öffentlich erklärt, dass sie beabsichtigen, ähnliche Mehrwertsteuervorschriften für ausländische digitale Unternehmen einzuführen. Schließlich macht die EU weitere Fortschritte in diesem Bereich, insbesondere mit dem kürzlich verabschiedeten Reformpaket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter.
Die Situation in Bezug auf die DST ist nicht klar. Hier sind zusätzliche Arbeit, Koordinierung und Vereinbarungen auf globaler Ebene erforderlich. Da die OECD mit ihren Vorschlägen zur ersten und zweiten Säule weiterhin auf eine weltweite Lösung drängt, haben viele Länder bereits weitere Schritte zur Anpassung und Änderung der DST-Anforderungen unternommen.
So hat Italien die nationale DST-Schwelle von 5,5 Millionen Euro abgeschafft, so dass nur noch die globale Umsatzschwelle von 750 Millionen Euro für die Steuerpflicht des größten digitalen Unternehmens relevant ist. Durch die Abschaffung des nationalen Schwellenwerts müssen auch Unternehmen mit geringen digitalen Aktivitäten in Italien die DST auf alle Einnahmen zahlen, die sie mit ihren Dienstleistungen dort erzielen.
Frankreich änderte ebenfalls die DST-Vorschriften und erhöhte den geltenden Satz von 3 % auf 5 %. Belgien kündigte an, eine DST von 3 % einzuführen, falls es bis 2027 keine Einigung auf EU- oder internationaler Ebene gibt. Neuseeland hat die 3 %ige DST eingeführt, sie aber aufgrund von Einwänden und möglichen Vergeltungsmaßnahmen der USA, einem der lautesten Gegner der Einführung der DST, nicht vollständig umgesetzt. Der Grund für diese Einwände ist, dass die meisten der größten US-Unternehmen von der DST betroffen sein würden.
Das DST-Gesetz von 2023 erlaubt es der neuseeländischen Regierung jedoch, die Einführung auf Januar 2030 zu verschieben, was bedeutet, dass diese Steuer letztendlich doch eingeführt wird.
Schlussfolgerung
Einfacher ausgedrückt: Die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen ist eine indirekte Steuer, die letztlich von den Verbrauchern auf die von den Anbietern digitaler Dienstleistungen erbrachten Leistungen erhoben wird. Die Anbieter sind jedoch für die Erhebung, Einziehung und Abführung der Mehrwertsteuer/GST gemäß den länderspezifischen Vorschriften und Anforderungen verantwortlich.
Im Gegensatz dazu zielt die DST direkt auf die Einnahmen großer multinationaler digitaler Unternehmen ab, um vermeintliche Probleme der Steuervermeidung anzugehen. Steuern koexistieren und stellen digitale Unternehmen, die auf mehreren Märkten tätig sind, vor Herausforderungen.
Nichtsdestotrotz wird die Entwicklung dieser Steuerpolitik eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Zukunft der globalen digitalen Wirtschaft spielen und könnte die derzeitigen Geschäftsmodelle der Tech-Giganten in Frage stellen.
Quelle: VATabout - Lateinamerikas Mehrwertsteuerregeln für Anbieter digitaler Dienste verstehen, VATabout - EU - Konzept und Besteuerungsregeln für die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS), VATabout - Kanadas Steuergesetz für digitale Dienstleistungen erklärt: Anwendungsbereich, Auswirkungen und Einhaltung, PwC, KPMG

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