Incoterms, oder International Commercial Terms, werden oft als eine Reihe von Definitionen und Regeln beschrieben, die die häufigsten Transaktionen und Szenarien im internationalen Handel abdecken. Sie betreffen Geschäftssituationen wie Vereinbarungen zur Warenlieferung und Ähnliches. Die Internationale Handelskammer (ICC) ist für die Zusammenstellung und Aktualisierung der Handels-Incoterms verantwortlich.

 

Zu den elf bestehenden Incoterms – den Incoterms 2020 – gehören Regeln zu Lieferorten, Transportvereinbarungen, Versicherung und Zollabwicklung sowie zu Fragen der Einfuhrumsatzsteuer. Diese Regeln legen keine Sanktionen, Zölle, Verbote, geistigen Eigentumsrechte oder Umsatzsteuerregime fest – diese Bereiche sollten gesondert in Handelsverträgen geregelt werden. Üblicherweise werden Incoterms auf Angeboten, Bestellungen, Auftragsbestätigungen sowie Handels- und Steuerrechnungen angegeben. Die Liste der Incoterms finden Sie am Ende dieses Artikels.

 

Es gibt zwei Incoterms, die auf eine erforderliche Umsatzsteuer-Registrierung hindeuten können. Sie heißen DDP – Delivered Duty Paid und EXW – Ex Works. Bei DDP tritt der Verkäufer als Importeur auf und muss Umsatzsteuerangaben machen, damit der Verkauf erfolgen und das Reverse Charge angewendet werden kann. Bei DDP durchläuft der Verkäufer außerdem die Zollverfahren, etwa die Einreihung und Bewertung der Waren, die Zollanmeldung, die Zahlung von Zöllen und bei Bedarf die Beauftragung eines Zollagenten.

 

Arten von Incoterms:

- Ex Works (EXW): Der Käufer holt die Ware am Betriebsgelände des Verkäufers ab und trägt alle Kosten und Risiken für die Beförderung der Ware zum gewünschten Bestimmungsort.

- Free Carrier (FCA): Der Verkäufer ist für die Lieferung der Ware verantwortlich, die Kosten und Risiken liegen jedoch beim Käufer.

- Carrier and Insurance Paid to (CIP): Fracht und Versicherung werden vom Verkäufer bezahlt, das Risiko geht jedoch über, sobald die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird.

- Carriage Paid to (CPT): Der Verkäufer muss die Ware zum Frachtführer bringen und die Kosten für die Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort tragen.

- Delivered at Place (DAP): Der Verkäufer trägt alle Risiken, bis die Ware dem Käufer an einem vereinbarten Ort geliefert wird.

- Delivered at Place Unloaded (DPU): Der Verkäufer ist für die Lieferung und das Entladen der Ware verantwortlich, der Käufer trägt jedoch alle Zölle und Steuern.

- Delivered Duty Paid (DDP): Der Verkäufer tritt als Importeur auf und kümmert sich um Lieferung und Zölle. In der Regel muss der Verkäufer im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registriert sein.

- Free Alongside Ship (FAS): Der Verkäufer stellt die Ware am Hafen längsseits des Schiffs bereit, und das Risiko geht von diesem Moment an auf den Käufer über.

- Free on Board (FOB): Der Verkäufer trägt Kosten und Risiken, bis die Ware am vereinbarten Hafen an Bord eines Schiffs ist. Die Risiken des Weitertransports gehen auf den Käufer über.

- Cost and Freight (CFR): Der Verkäufer trägt Kosten und Fracht bis zum ausländischen Hafen, der Käufer übernimmt ab dort die Risiken.

- Cost, Insurance, and Freight (CIF): Ähnlich wie CFR, jedoch mit zusätzlicher, vom Verkäufer bezahlter Versicherung.