Besteuerungsregeln für die Gig Economy: Auswirkungen auf Mehrwertsteuer und GST für Ride-Sharing-Plattformen

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Der geschätzte Wert der Gig-Economy lag 2024 bei 556,7 Mrd. USD, während diese Zahl bis 2032 auf 1,847 Mrd. USD steigen könnte. Der Aufstieg und die rasche Expansion der Gig-Economy gaben den Menschen die Möglichkeit, mehrere Einkommensquellen zu haben, ohne offiziell zwei oder mehr Jobs zu haben, was letztlich zu einer Umgestaltung des Arbeitsmarktes führte.
Da jedoch die Zahl der digitalen Plattformen und der Gigworker zunahm, mussten die Steuerbehörden ihren Rechtsrahmen anpassen, um den besonderen Merkmalen von Transaktionen in der Gig Economy gerecht zu werden. Teil dieser Anpassung war die Festlegung, wie die Mehrwertsteuer, die GST und andere indirekte Steuern auf digitale Mitfahrplattformen und Fahrer anzuwenden sind.
Was ist eine Gig-Economy?
Die Gig-Economy steht für den Übergang von langfristigen Beschäftigungsverhältnissen zu kurzfristigen, flexibleren Arbeitsverhältnissen, die durch digitale Plattformen wie Mitfahrzentralen, Essenslieferungen und kurzfristige Unterkunftsvermietung ermöglicht und erleichtert werden. Zu den bekanntesten digitalen Mitfahrplattformen gehören Uber, Lyft, Bolt usw.
Diese digitalen Plattformen bieten Zugang zu einem breiteren Markt und schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten in Regionen, in denen die traditionellen Arbeitsmärkte keine Wachstums- und Finanzmöglichkeiten bieten.
Diese digitalen Plattformen und der vorübergehende Charakter dieser Aufträge werfen jedoch komplexe Fragen in Bezug auf die steuerlichen Verpflichtungen auf, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und der GST.
Globaler Steuerrahmen für die Gig Economy
Die steuerlichen Rahmenbedingungen entwickeln sich ständig weiter und passen sich den Herausforderungen digitaler Geschäftsmodelle an, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Während sich die Branche weiterentwickelt, arbeiten Länder auf der ganzen Welt und internationale Organisationen zunehmend an der Einführung eines Systems, das Regeln für die Überwachung relevanter Transaktionen einführt, sie der Mehrwertsteuer und GST unterwirft und einen internationalen Rahmen für die Verwaltungszusammenarbeit schafft.
Dennoch unterscheiden sich die Regeln für die Besteuerung von Land zu Land erheblich, was vor allem für digitale Plattformen Probleme mit sich bringt. Da sich die Gesetze und Vorschriften noch in der Entwicklung befinden, haben Gigworker in der Ridesharing-Branche oft Schwierigkeiten, ihre steuerlichen Rechte und Pflichten zu bestimmen.
GST/HST-Anforderungen in Kanada
Ride-Sharing-Fahrer in Kanada müssen die GST/HST ab der ersten Fahrt bei der kanadischen Steuerbehörde (CRA) anmelden, einziehen und abführen. Das bedeutet, dass die Verpflichtung zur Anmeldung, Erhebung und Abführung der GST/HST nicht davon abhängt, ob die Fahrer den Schwellenwert von 30.000 CAD überschreiten.
Irische Mehrwertsteuerregeln für Taxifahrer
Letztes Jahr waren die Taxifahrer von Uber in Irland überrascht, als sie erfuhren, dass der Betreiber der digitalen Plattform keine Mehrwertsteuer auf Provisionen erhebt und an die Steuerbehörde abführt. Nach den irischen Mehrwertsteuervorschriften sind Personenbeförderungsleistungen, einschließlich Taxifahrten, von der Mehrwertsteuer befreit.
Nehmen wir jedoch an, die digitale Plattform, die Mitfahrgelegenheiten vermittelt, hat ihren Sitz außerhalb Irlands. In diesem Fall werden die Taxifahrer als Empfänger der Dienstleistung als B2B-Umsatz betrachtet, so dass sie nach dem Reverse-Charge-Verfahren mehrwertsteuerpflichtig werden.
Mit anderen Worten: Wenn die digitale Plattform, die die Mitfahrgelegenheit vermittelt und die Fahrer mit den Nutzern verbindet, in Irland ansässig ist, ist der Betreiber der digitalen Plattform für die Erhebung und Einziehung der Mehrwertsteuer verantwortlich, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Gegensatz dazu müssen sich irische Fahrer für die Meldung und Abführung der Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn eine digitale Plattform im Ausland ansässig ist, wie z. B. Uber, das in den Niederlanden steuerlich ansässig ist.
Neuseeländische GST-Regeln für Ride-Sharing
Ein Ride-Sharing-Fahrer in Neuseeland, der die GST-Registrierungsschwelle von 60.000 NZD in 12 Monaten überschreitet, muss sich beim Finanzamt für die GST registrieren lassen, diese berechnen und abführen. Außerdem müssen sich Ride-Sharing-Fahrer für die GST registrieren lassen, wenn sie erwarten, dass sie den Schwellenwert in den nächsten 12 Monaten überschreiten werden. Nach der Registrierung müssen die Fahrer eine GST von 15 % auf ihre Fahrpreise erheben und in ihrer GST-Erklärung ausweisen.
Die Fahrer müssen die Betreiber digitaler Plattformen über ihren GST-Status informieren. Wenn die Fahrer GST-registriert sind, muss der Betreiber der digitalen Plattform die GST direkt vom Nutzer einziehen und an das Finanzamt abführen. Ist der Fahrer nicht registriert, erhebt der Betreiber der digitalen Plattform die GST weiterhin direkt vom Nutzer, zahlt dem Fahrer jedoch eine pauschale Gutschrift von 8,5 % und 6,5 % an das Finanzamt.
Wichtige steuerliche Erwägungen für digitale Plattformen
Digitale Plattformen wie Uber oder Bolt werden zunehmend auf die Einhaltung der Mehrwertsteuer und der GST geprüft. Eine der ersten Überlegungen für diese Plattformen besteht darin, die Verpflichtung zur Erhebung und Abführung von Steuern auf vermittelte Dienstleistungen zu prüfen. Darüber hinaus sollten digitale Plattformen feststellen, ob sie für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich sind oder die Fahrer, die Mitfahrdienste anbieten.
Aufgrund der Einzigartigkeit digitaler Dienstleistungen und damit verbundener Transaktionen müssen digitale Plattformen bestimmen, wo eine Dienstleistung als erbracht gilt, was entscheidend dafür ist, welche Steuervorschriften des jeweiligen Landes gelten.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von Gerichtsentscheidungen, unter anderem in Großbritannien, Neuseeland und Indien, auf die steuerliche Behandlung von Mitfahrzentralen ausgewirkt. Daher sollten digitale Plattformen auf neue Entscheidungen achten, die sich darauf auswirken, wie die nationalen Steuerbehörden sie behandeln.
Auswirkungen der Steuervorschriften auf Ride-Sharing-Fahrer
Ride-Sharing-Fahrer gelten in der Regel als Selbstständige, was bedeutet, dass sie im Gegensatz zu herkömmlichen Arbeitnehmern für die Verwaltung ihrer Steuern verantwortlich sind. Die Fahrer sollten die MwSt./GST-Registrierung sowie die Regeln und Anforderungen für die Erhebung und Abführung von Steuern genau beachten.
Insbesondere sollten Fahrer herausfinden, ob sie sich für Steuern registrieren lassen, diese einziehen und abführen müssen, wenn sie beginnen, Ridesharing-Dienste anzubieten, oder erst, wenn sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten. Außerdem sollten die Fahrer prüfen, ob sie selbst die Steuern an die zuständigen nationalen Steuerbehörden melden und abführen müssen oder ob die digitale Plattform, die dies ermöglicht, dies übernimmt.
Außerdem sollten die Fahrer genaue Aufzeichnungen über alle Fahrten führen, einschließlich Quittungen für Ausgaben wie Parkgebühren, Zahlungen für Autowäsche, Reparaturen, Versicherungskosten und Ähnliches, da diese Ausgaben abgezogen werden könnten.
Zukunftsaussichten der Gig Economy
Eine Sache ist sicher: Die Mehrwertsteuer- und GST-Besteuerungsregeln für die Gig-Economy, einschließlich Ride-Sharing-Dienste, werden weitere Anpassungen erfahren, da die Regierungen die Besteuerungsregeln neu definieren, um mehr Einnahmen für den Staatshaushalt zu erzielen. Eine Harmonisierung der Vorschriften könnte sich durchsetzen, da die Länder Systeme für einen koordinierten Ansatz zur Besteuerung dieser Dienstleistungen einrichten.
Ein solcher Ansatz wurde auf EU-Ebene angenommen, als die EU-Länder eine Einigung über die Initiative Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) erzielten, die unter anderem digitale Plattformen, die Mitfahrdienste anbieten, dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn die Fahrer dies nicht tun. Im Juli 2028 beginnt für die EU-Länder die freiwillige Umsetzung der Vorschriften für "deemed suppliers" für digitale Mitfahrplattformen, und ab Januar 2030 müssen alle EU-Länder über diese Vorschriften verfügen. Das Gleiche wird für digitale Plattformen gelten, die die kurzfristige Vermietung von Unterkünften ermöglichen.
Darüber hinaus könnten neue Technologien wie Blockchain oder KI eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung der Einhaltung der Vorschriften für Steuerpflichtige, sowohl für digitale Plattformen als auch für Ridesharing-Fahrer, und bei der Verbesserung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerbehörden spielen. Der Einsatz von KI zu Überwachungszwecken ist in Taiwan zu beobachten, wo das Finanzministerium angekündigt hat, dass es eine KI- und Big-Data-Analysetechnologie eingeführt hat, um systematisch Fälle für verschiedene Arten von Steuerhinterziehung auszuwählen.
Fazit
Das Ausmaß, in dem die Gig-Economy, einschließlich des Ride-Sharing-Sektors, gewachsen ist, hat den Arbeitsmarkt umgestaltet und die Aufmerksamkeit der nationalen Steuerbehörden erhöht. Obwohl die derzeitige Regulierungslandschaft für digitale Ridesharing-Plattformen, die in mehreren Ländern tätig sind, komplexer zu sein scheint, sehen sich die Fahrer auch mit Problemen konfrontiert, die entweder auf einen Mangel an Regeln und Richtlinien oder auf Änderungen von Gesetzen und Vorschriften zurückzuführen sind, die zu unterschiedlichen Auslegungen oder neuen Regeln für die Steuerpflicht führen.
Nichtsdestotrotz sollten die Gig-Economy und damit die Steuerpflichtigen, die Teil dieser Wirtschaft sind, mit einer stärkeren Harmonisierung der Steuersysteme rechnen, insbesondere mit der ViDA der EU. Die EU hat bewiesen, dass sie Politiken entwickelt, die auf die ganze Welt übertragbar sind, was zu dem Schluss führen könnte, dass mehr Länder dem regulatorischen Beispiel der EU folgen werden.
Quelle: Regierung von Kanada - GST/HST und kommerzielle Mitfahrdienste, US Internal Revenue Service- Gig Economy Tax Center, Irish Tax and Customs - Umsatzsteuerliche Behandlung von Taxifahrern, VATabout - Irland: Uber-Fahrer können für die Mehrwertsteuer auf Provisionen haftbar sein, Neuseeländisches Finanzamt, VATabout - Indisches Gerichtsurteil: Uber haftet als E-Commerce-Betreiber für GST, Weltwirtschaftsforum, Taiwan Finanzministerium

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