HMRC aktualisiert die MwSt-Mitteilung 742A: Auswirkungen auf die Option zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden

Seit 2014, als sie zum ersten Mal veröffentlicht wurde, bis zu diesem Zeitpunkt durch His Majesty's Revenue and Customs (HMRC), wurde die VAT Notice 742A mehrmals aktualisiert, die meisten davon in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund von COVID-19 bzw. Brexit. In dieser Mitteilung wird erklärt, was passiert, wenn jemand zur Besteuerung optiert: die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Grundstücke und Gebäude, wann eine Genehmigung erforderlich ist und wann HMRC über die Entscheidung zum Optieren informiert werden muss.
Nach drei Jahren hat das HMRC die MwSt-Mitteilung 742A überarbeitet und insbesondere Abschnitt 4, in dem das Verfahren der Option zur Besteuerung behandelt wird, und Abschnitt 7, in dem die mit der Option zur Besteuerung verbundenen Pflichten beschrieben werden, aktualisiert.
Was hat sich geändert?
Mit den jüngsten Aktualisierungen von Abschnitt 4 hat das HMRC das Verfahren für die Option zur Besteuerung erheblich geändert. Das Verfahren wurde gestrafft und es wird kein Bestätigungsschreiben mehr verschickt. Stattdessen wird nach der Übermittlung der Meldung per E-Mail eine automatische Antwort mit dem Datum des Eingangs zurückgeschickt. Diese Änderung sollten Sie unbedingt zur Kenntnis nehmen, da sie sich direkt auf Ihre Tätigkeit auswirkt.
Eine weitere wichtige Änderung findet sich in Abschnitt 7 der MwSt-Mitteilung 742A. In diesem Abschnitt wird die Liste der zeichnungsberechtigten Personen aktualisiert. Wie in der Mitteilung erläutert, ist eine bevollmächtigte Person in der Regel eine natürliche Person. In einigen Fällen, z. B. bei einer Personengesellschaft, können die Partner jedoch juristische Personen sein.
In solchen Fällen sollte der Unterzeichner der Anmeldung ein bevollmächtigter Vertreter einer der Unternehmensorganisationen sein. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Unterschriftsberechtigung in verschiedenen Unternehmensstrukturen.
Bei der Versendung einer E-Mail-Benachrichtigung über die Option zur Besteuerung sollte der Absender die Eigentumsadresse, die Postleitzahl und das Datum des Inkrafttretens der Benachrichtigung angeben. Letztendlich ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass die VAT Notice 742A eng mit der Land and Property VAT Notice 742 zusammenhängt und dass die von HMRC herausgegebenen Leitlinien auf der Annahme beruhen, dass man mit den Grundprinzipien der Mehrwertsteuer, wie sie im VAT Guide (VAT Notice 700) dargelegt sind, vertraut ist.
Quelle: HMRC Guidance Opting to tax land and buildings (VAT Notice 742A)

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