UK: Mehrwertsteuerregeln für London-Pass-Gutscheine

In einem kürzlich ergangenen Urteil im Fall zwischen Go City Limited, früher bekannt als Leisure Pass Group Limited, und HMRC entschied das First Tier Tribunal (FTT) zugunsten von Go City Limited. Go City Limited ist ein Unternehmen, das in London zwei Arten von Pass-Tickets verkauft: London Pass und London Explored Pass (Pässe). Beide werden für den Besuch verschiedener Touristenattraktionen und die Benutzung bestimmter Verkehrsmittel verwendet.
Die Frage, die der Finanztransaktionssteuer vorgelegt wurde, lautet, ob diese Pässe in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen.
Hintergrund der Rechtssache und Gerichtsentscheidung
Go City Limited verkauft seit 1999 Passes, die von HMRC als Gutscheine mit Nennwert behandelt wurden. Als Wertgutscheine galten Gutscheine, Briefmarken oder Wertmarken, die dem Verbraucher das Recht geben, Waren oder Dienstleistungen in Höhe des Gutscheinwerts zu erhalten. Einfach ausgedrückt, wurden sie als Mehrzweckgutscheine behandelt, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer erhoben wurde, wenn die Dienstleistungen oder Waren, auf die sich der Gutschein bezieht, geliefert wurden.
Die HMRC hat jedoch ihre Auffassung über die Behandlung von Pässen geändert. Go City Limited legte gegen diese Änderung, die sein Geschäftsmodell beeinträchtigte, Einspruch ein und verlor 2007 vor dem VAT Tribunal und dem High Court. Nach der Niederlage in diesen ersten Verfahren nahm Go City Limited Anpassungen an den Bedingungen vor, unter denen die Pässe verkauft wurden, und erhielt später sogar eine Erklärung, dass die Pässe nach den neuen Vorschriften der Gutscheinrichtlinie nicht als Eintrittskarten gelten und somit nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen.
Mit der Umsetzung der Gutschein-Richtlinie wurden die Pässe jedoch als Eintrittskarten betrachtet, und die HMRC wies Go City LImited an, fast 9 Mio. GBP für Mehrwertsteuerzwecke zu zahlen.
Daraufhin legte Go City Limited Berufung ein, und die Finanztransaktionssteuer kam zu dem Schluss, dass Pässe als Mehrwertssteuer gelten, da Dienstleistungen nur dann erbracht werden, wenn der Verbraucher sie nutzt, und nicht am Verkaufsort. Aufgrund dieser Schlussfolgerung werden die Pässe als Gutscheine und nicht als Fahrkarten betrachtet.
Schlussfolgerung
Da die Gutscheinrichtlinie 2019 geändert wurde, liefert dieses Urteil wertvolle Erklärungen und Stellungnahmen zur Anwendung der neuen Vorschriften und zur Unterscheidung der MwSt-Vorschriften für Fahrkarten und Gutscheine, insbesondere für MPVs.
Es zeigt, dass HMRC die Regeln nicht angemessen ausgelegt hat, was zu einer falschen Festsetzung der fälligen Mehrwertsteuer von Go City Limited führte.
Quelle: First-Tier Tribunal Case Number: TC09263, Kasemine, HMRC - Mehrwertsteuer: Behandlung von Gutscheinen ab 1. Januar 2019
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