UK VAT Group Ruling: Die wichtigsten Erkenntnisse für multinationale Unternehmen mit britischen Niederlassungen

Das First-tier Tribunal (FTT) hat seine Entscheidung in einem interessanten Fall veröffentlicht, an dem Barclays Services Corporation (BSC) und Barclays Execution Services Limited (BESL) auf der einen und HM Revenue and Customs (HMRC) auf der anderen Seite beteiligt sind.
Der Fall bezieht sich auf einen Antrag von BESL, dass BSC der von BESL vertretenen MwSt-Gruppe beitritt, was HMRC ablehnte. Die Entscheidung der FTT könnte erhebliche Auswirkungen auf multinationale Unternehmen mit Niederlassungen im Vereinigten Königreich haben.
Sachverhalt und Entscheidung des Tribunals
Wie bereits erwähnt, beantragte das BESL als Vertreter der MwSt-Gruppe beim HMRC die Aufnahme von BSC in die MwSt-Gruppe. Für diejenigen, die mit der Bedeutung der MwSt.-Gruppe nicht vertraut sind, handelt es sich um eine Maßnahme, die es ermöglicht, zwei oder mehr in Frage kommende Steuerpflichtige für MwSt.-Zwecke als eine einzige Person zu behandeln.
Das HMRC lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass BSC, die britische Niederlassung von BESL, keine feste Niederlassung im Vereinigten Königreich habe und dass der Antrag, selbst wenn sie eine hätte, aus Gründen des "Schutzes der Einnahmen" abgelehnt werden sollte.
BESL und BSC legten gemeinsam gegen diese Entscheidung des HMRC Berufung ein, zunächst bei der HMRC Appeals, die die Entscheidung der ersten Instanz bestätigte, und dann bei der FTT.
Die FTT bestätigte ebenfalls die Entscheidungen der beiden Instanzen des HMRC und stellte fest, dass BSC nach britischem Recht keine feste Niederlassung im Vereinigten Königreich hat. Damit ein Steuerpflichtiger über eine feste Niederlassung verfügt, sind im Vereinigten Königreich sowohl personelle als auch technische Ressourcen erforderlich, um Dienstleistungen zu erbringen.
Daher kam die FTT zu dem Schluss, dass das HMRC den Antrag von BSC auf Aufnahme in die MwSt-Gruppe zu Recht abgelehnt hat.
Um mögliche Probleme im Zusammenhang mit der MwSt-Gruppe zu vermeiden, müssen multinationale Unternehmen sicherstellen, dass sie im Vereinigten Königreich sowohl über personelle als auch technische Ressourcen verfügen, um die Anforderungen an eine feste Niederlassung zu erfüllen. Mit anderen Worten: Die britische Zweigstelle oder Tochtergesellschaft muss über alle erforderlichen Ressourcen verfügen, um Lieferungen zu empfangen und auszuführen.
Schlussfolgerung
Alle multinationalen Unternehmen, die von den Vorteilen der MwSt-Gruppe profitieren wollen, müssen alle im britischen Recht festgelegten Anforderungen genau beachten und erfüllen. Obwohl es sich hier nur um einen Fall der Finanztransaktionssteuer handelt, der nur für die beteiligten Parteien bindend ist, und weitere Verfahren folgen könnten, ist es bemerkenswert, dass dies nicht der erste Fall mit einem ähnlichen Ergebnis ist.
Steuerpflichtige, die auf dem britischen Markt tätig sind oder tätig werden wollen, sollten die diesbezüglichen Gerichtsentscheidungen im Auge behalten.
Quelle: First-tier Tribunal (Steuerkammer) - Rechtssache TC09275, Bloomberg, HMRC - Gruppen- und Abteilungsregistrierung (VAT Notice 700/2)

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