Am 18. Juli 2024 traf das First-tier Tribunal (FTT) in der Rechtssache Nr. TC09243 eine bedeutende Entscheidung, die Aufschluss über die umsatzsteuerliche Behandlung von Tarifpaketen (plan bundles) gibt, die Lycamobile UK Ltd. an Kunden im Vereinigten Königreich verkaufte.

Der Fall, der die Umsatzsteuerzeiträume von Juli 2012 bis August 2019 umfasst, hat entscheidende Auswirkungen auf die Telekommunikationsbranche im Vereinigten Königreich.

Sachverhalt des Falls

Kunden kauften SIM-Karten, die mit einem dem gezahlten Betrag entsprechenden Guthaben vorab aufgeladen waren. Dieses Guthaben konnte genutzt werden, um Telekommunikationsdienste auf Prepaid-Basis (pay-as-you-go, PAYG) in Anspruch zu nehmen, oder Kunden konnten Tarifpakete wählen, die bestimmte Mengen an Anrufen, SMS oder Daten boten.

Diese Tarifpakete waren für bestimmte Zeiträume gültig, nach deren Ablauf ungenutzte Kontingente verfielen. Obwohl es in diesem Zeitraum zahlreiche Varianten von Tarifpaketen gab, wies Lycamobile die Umsatzsteuer durchgängig nur dann aus, wenn die Kontingente genutzt wurden, und nur in dem Umfang, in dem sie genutzt wurden.

Lycamobile machte geltend, dass diese Leistungen umsatzsteuerlich erst dann erbracht würden, wenn der Kunde sie nutzte, und nicht bereits beim Kauf des Tarifpakets.

Das FTT vertrat jedoch eine andere Auffassung und widersprach dem Argument von Lycamobile. Es schloss sich HMRC an und stellte fest, dass die Umsatzsteuer auf den gesamten für den Tarif gezahlten Betrag anfiel, unabhängig davon, ob die Leistungen genutzt wurden.

Darüber hinaus stellte das FTT klar, dass die Tarifpakete nicht als Gutscheine anzusehen seien. Dieses Urteil bedeutete, dass die Umsatzsteuerregeln für Gutscheine nicht galten und die Umsatzsteuer auf die gesamte Zahlung für die Pakete anfiel, mit einer möglichen Anpassung für Roaming-Gebühren außerhalb der EU vor dem 1. November 2017.

Fazit

Das Urteil unterstreicht, dass die Umsatzsteuer auf das gesamte für Tarifpakete gezahlte Entgelt zum Zeitpunkt des Kaufs anfällt, unabhängig davon, ob die im Paket enthaltenen Leistungen genutzt werden. Dies stellt einen bedeutenden Erfolg für HMRC dar, da Lycamobile UK Ltd mehr als 50 Millionen GBP an Umsatzsteuer zahlen muss.

Quelle: The National Archives - Case No. TC09243, Deloitte