UK - Umsatzsteuerliche Behandlung von Mobilfunkpaketangeboten

Am 18. Juli 2024 traf das First-tier Tribunal (FTT) eine wichtige Entscheidung in der Rechtssache Nr. TC09243 über die mehrwertsteuerliche Behandlung von Tarifbündeln, die Lycamobile UK Ltd. an britische Kunden verkaufte.
Der Fall, der sich auf den Mehrwertsteuerzeitraum von Juli 2012 bis August 2019 erstreckt, hat entscheidende Auswirkungen auf die britische Telekommunikationsbranche.
Fakten des Falles
Die Kunden erwarben SIM-Karten, die mit einem Guthaben in Höhe des gezahlten Betrags aufgeladen waren. Dieses Guthaben konnte für den Zugang zu Telekommunikationsdiensten auf Pay-as-you-go-Basis (PAYG) verwendet werden, oder die Kunden konnten Tarifpakete mit einem bestimmten Gesprächs-, Text- oder Datenvolumen wählen.
Diese Tarifpakete waren für bestimmte Zeiträume gültig, nach denen ungenutzte Kontingente verfallen. Obwohl es in diesem Zeitraum zahlreiche Variationen von Tarifpaketen gab, wies Lycamobile die Mehrwertsteuer stets nur dann aus, wenn die Zertifikate genutzt wurden, und auch nur in dem Umfang, in dem sie genutzt wurden.
Lycamobile argumentierte, dass diese Dienstleistungen für MwSt.-Zwecke nur dann erbracht wurden, wenn der Kunde sie in Anspruch nahm, und nicht beim Kauf des Tarifpakets.
Die Finanztransaktionssteuer vertrat jedoch einen anderen Standpunkt und stimmte Lycamobiles Argument nicht zu. Sie stellte sich auf die Seite von HMRC und behauptete, dass die Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag, der für den Tarif gezahlt wurde, geschuldet sei, unabhängig davon, ob die Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden.
Außerdem stellte die FTT klar, dass die Tarifpakete nicht als Gutscheine zu betrachten sind. Diese Entscheidung bedeutete, dass die Mehrwertsteuervorschriften für Gutscheine nicht anwendbar waren und die Mehrwertsteuer auf die gesamte Zahlung für die Pakete geschuldet wurde, mit einer möglichen Anpassung für Nicht-EU-Roaminggebühren vor dem 1. November 2017.
Schlussfolgerung
Das Urteil unterstreicht, dass die Mehrwertsteuer auf das gesamte Entgelt, das zum Zeitpunkt des Kaufs für Tarifbündel gezahlt wurde, zu entrichten ist, unabhängig davon, ob die im Bündel enthaltenen Dienstleistungen genutzt werden. Dies ist ein bedeutender Sieg für das HMRC, da Lycamobile UK Ltd. mehr als 50 Millionen GBP an Mehrwertsteuer zahlen muss.
Quelle: The National Archives - Rechtssache Nr. TC09243, Deloitte

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