Das Vereinigte Königreich bereitet die Einleitung einer öffentlichen Konsultation zur Standardisierung oder möglichen Verpflichtung der elektronischen Rechnungstellung (E-Rechnung) für Business-to-Government (B2G)- und Business-to-Business (B2B)-Transaktionen vor. Diese gemeinsam von HM Revenue and Customs (HMRC) und dem Department for Business & Trade geführte Initiative soll Rückmeldungen von Unternehmen, Branchenverbänden und Technologieanbietern einholen, um die Zukunft der E-Rechnung im Vereinigten Königreich zu gestalten.

Vorgeschlagener Zeitplan

  • Februar – Mai 2025: Durchführung einer zwölfwöchigen öffentlichen Konsultation zur Sammlung von Rückmeldungen zur Ausgestaltung und Umsetzung des E-Rechnungs-Regimes.
  • Juni – Oktober 2025: Prüfung der Eingaben und Entwicklung eines umfassenden Vorschlags für einen E-Rechnungs-Rahmen im Vereinigten Königreich.
  • November 2025: Ankündigung des vorgeschlagenen E-Rechnungs-Regimes im Herbsthaushalt des Chancellor of the Exchequer.
  • 2030: Möglicher Start einer vollständigen Verpflichtung, um Zeit für die Entwicklung rechtlicher und technischer Spezifikationen sowie für Aufbau-, Test- und Pilotphasen zu lassen.

Aktuelle Lage der E-Rechnung im Vereinigten Königreich

Derzeit besteht für Unternehmen keine Verpflichtung, bei B2B-Transaktionen E-Rechnungen zu verwenden. Bei B2G-Transaktionen müssen nur Ausgangsrechnungen an NHS-Stellen die E-Rechnung im Format EN16931 über Zugangspunkte des Peppol-Netzwerks nutzen. Alle öffentlichen Stellen müssen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen entgegenzunehmen, wenn ihre Lieferanten diese verwenden möchten.

Ziele der Konsultation

Die Konsultation soll flexible Gestaltungen prüfen, die die Effizienz für Unternehmen steigern – etwa schnellere Rechnungszahlungen –, während zugleich die Ziele der Steuererhebung erreicht werden. Es wird erwartet, dass das Vereinigte Königreich freiwillige Standards, einschließlich Peppol, gegenüber eingriffsintensiven staatlichen E-Rechnungsmodellen mit Vorabfreigabe bevorzugen wird. Das Vereinigte Königreich könnte einen stufenweisen Ansatz ähnlich dem belgischen Plan in Betracht ziehen, der zunächst die strukturierte E-Rechnung zwischen Unternehmen über ein 4-Corner-Modell vorschreibt und anschließend die digitale Meldung zusammengefasster E-Rechnungsinformationen an HMRC in einem 5-Corner-Modell hinzufügt.

Vorteile der E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung kann Verwaltungsaufgaben erheblich verringern, den Cashflow verbessern, die Produktivität steigern, Automatisierung einführen und Fehler in Steuererklärungen reduzieren. Diese Vorteile tragen dazu bei, die Steuerlücke zu schließen und die allgemeine Steuer-Compliance zu verbessern. Das britische Finanzministerium ist besonders daran interessiert, die E-Rechnung zu nutzen, um Steuerhinterziehung aufzudecken und das nationale Defizit anzugehen.

Fazit

Die bevorstehende Konsultation ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung der Rechnungstellungs- und Steuermeldesysteme des Vereinigten Königreichs. Unternehmen sind aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen, um einen Rahmen mitzugestalten, der Effizienz und Compliance in Einklang bringt und den Weg für ein reibungsloseres und transparenteres Finanzökosystem ebnet.

Quellen: HM Treasury Announcement, Autumn Budget 2024 Overview