UK VAT Guidance for Marketplaces Selling for Non-UK Sellers
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Die britische Regierung hat einen Leitfaden für Betreiber von Online-Marktplätzen veröffentlicht, die für Waren jeglichen Wertes mehrwertsteuerpflichtig sind, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Verkaufs im Vereinigten Königreich befinden und von einem Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs über einen Online-Marktplatz verkauft werden. Der Leitfaden bietet Online-Marktplätzen praktische Schritte und Beispiele für Kontrollen, die sie durchführen können, um festzustellen, ob der Online-Verkäufer im Vereinigten Königreich oder im Ausland ansässig ist.
Die wichtigsten Schritte zur Feststellung des Niederlassungsstatus des Verkäufers im Vereinigten Königreich
Der von der britischen Regierung veröffentlichte Leitfaden, der von der HMRC verfasst wurde, unterstreicht, dass Betreiber von Online-Marktplätzen alle angemessenen Schritte unternehmen müssen, um den Sitz des Verkäufers zu ermitteln. Werden diese angemessenen Schritte nicht unternommen, ergreift die HMRC Maßnahmen zur Festsetzung der ausstehenden Mehrwertsteuer.
Die von der britischen Regierung veröffentlichten Schritte der HMRC sind nicht verpflichtend und stellen keine endgültige Liste dar, sondern sind vielmehr Beispiele für die Überprüfungen, die Betreiber von Online-Marktplätzen durchführen können, um festzustellen, ob ein Verkäufer im Vereinigten Königreich ansässig ist oder nicht. Es ist daher Sache der Betreiber, zu entscheiden, welche Überprüfungen in jeder Situation sinnvoll und angemessen sind. Zu den Faktoren, die die Betreiber bei dieser Entscheidung heranziehen können, gehören die Größe des Unternehmens, die internen Risikobewertungssysteme, die es einsetzt, und die spezifischen Details jeder Transaktion.
Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht darin, Aufzeichnungen zu führen, um nachzuweisen, dass angemessene Schritte unternommen wurden, um festzustellen, wo der Verkäufer für Mehrwertsteuerzwecke ansässig ist. Obwohl das HMRC nicht ausdrücklich angibt, welche Unterlagen erforderlich sind, kann es später einen Nachweis über die Maßnahmen verlangen, die zur Ermittlung des Ortes der Niederlassung des Verkäufers getroffen wurden.
Das HMRC hat jedoch betont, dass es die von den Wirtschaftsbeteiligten zur Bestimmung des Ortes der Niederlassung des Verkäufers verwendeten Daten sorgfältig prüfen und die zur Behebung spezifischer Risiken ergriffenen Maßnahmen bewerten wird, wobei zu prüfen ist, ob diese Schritte geeignet und ausreichend waren und rechtzeitig durchgeführt wurden. Darüber hinaus wird das HMRC die Ergebnisse der Kontrolle überprüfen und beurteilen, ob die Reaktion der Unternehmer auf diese Ergebnisse angemessen war.
Zu den Überprüfungen, die die Wirtschaftsbeteiligten in Betracht ziehen könnten, gehören die Überprüfung des Hauptgeschäftssitzes im Vereinigten Königreich, die Überprüfung der Mehrwertsteuerregistrierung, die Überprüfung der Registrierung beim Companies House und die Feststellung, ob die Geschäftsführer des Verkäufers im Vereinigten Königreich ansässig sind. Die Überprüfung von Finanz- und Zahlungsinformationen sowie die Suche nach Indikatoren für eine Präsenz im Vereinigten Königreich ist ein weiterer in Betracht zu ziehender Mechanismus.
Schlussfolgerung
Letztlich müssen die Betreiber von Online-Marktplätzen ihr eigenes Urteilsvermögen walten lassen und eine auf ihr spezifisches Geschäft und ihren betrieblichen Kontext zugeschnittene Sorgfaltspflicht anwenden. Der Leitfaden der HMRC unterstreicht, wie wichtig es ist, ein detailliertes KYC-Verfahren (Know Your Customer) für Drittverkäufer einzuführen.
Quelle: Britische Regierung

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