UK - HMRC veröffentlicht Leitfaden für den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf einer digitalen Plattform

Die britische Steuerbehörde HMRC (HM Revenue & Customs) hat wichtige Leitlinien für Verkäufer herausgegeben, die Waren oder Dienstleistungen im Vereinigten Königreich über eine digitale Plattform verkaufen. Die Leitlinien beschreiben die spezifischen Informationen, die der Plattform zur Verfügung gestellt werden sollten.
Die Leitlinien wurden am 1. August 2024 veröffentlicht und enthalten Informationen darüber, wer in diesem Zusammenhang als Verkäufer gilt und welche Informationen digitale Plattformen sammeln und an HMRC übermitteln sollten.
Wichtige Informationen aus den Leitlinien
Genau wie die EU mit der Umsetzung der DAC7-Vorschriften hat sich das Vereinigte Königreich an den von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung (OECD) herausgegebenen Muster-Meldevorschriften für digitale Plattformen orientiert und ab 1. Januar 2024 Meldevorschriften für Plattformbetreiber eingeführt.
Die Richtlinien stellen klar, dass Einzelpersonen und Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen auf digitalen Plattformen verkaufen, den Plattformbetreibern bestimmte Informationen zur Verfügung stellen müssen.
Von natürlichen Personen werden Informationen wie Vor- und Nachname, ständige Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer oder britische Sozialversicherungsnummer erhoben. Bei Unternehmen oder juristischen Personen werden der Name des Unternehmens, die Hauptanschrift und die Steueridentifikationsnummer oder die Unternehmensregistrierungsnummer für britische Unternehmen erfasst und an die HMTC gemeldet.
Wenn für Unternehmen eine Steueridentifikationsnummer anstelle einer Sozialversicherungsnummer gemeldet wird, muss angegeben werden, welches Land diese Steueridentifikationsnummer vergeben hat.
Wie in den Leitlinien erläutert, sind Verkäufer Einzelpersonen oder Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen auf digitalen Plattformen verkaufen, auch wenn sie diese nicht direkt anbieten. Tätigkeiten, die den Meldevorschriften unterliegen, sind:
Erbringung von persönlichen Dienstleistungen, wie Taxifahren, Freiberufler oder Essenslieferungen,
Vermietung von Immobilien oder Transportmitteln,
Verkauf von Waren.
Digitale Plattformen sollten auch die Einnahmen melden, die Verkäufer aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen über die Plattform erzielen. Alle Informationen für das vorangegangene Jahr werden jährlich bis Ende Januar übermittelt, d. h. der erste Bericht sollte bis zum 31. Januar 2025 für die vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Januar 2024 gesammelten Informationen eingereicht werden.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind jedoch Verkäufer, die weniger als 30 Verkäufe von Waren tätigen und dafür weniger als 2.000 EUR, etwa 1.700 GBP, erhalten.
Schlussfolgerung
Diese Leitlinien sind eine wertvolle Informationsquelle für Verkäufer, die Waren und Dienstleistungen über digitale Plattformen verkaufen, und helfen ihnen, die Meldepflichten zu erfüllen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Meldung dieser Informationen die Verkäufer nicht automatisch zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Die Steuerpflicht hängt davon ab, ob die Verkäufer Handel treiben und einen Kapitalgewinn erzielen.
Quelle: HMRC - Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über eine digitale Plattform

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