Bolt gewinnt Mehrwertsteuerfall: UK-Tribunal-Urteil zu TOMS hat Auswirkungen auf Ride-Hailing-Plattformen

Betrifft
Das Upper Tribunal Tax (UTT) entschied in einem Fall zwischen HM Revenue and Customs (HMRC) und Bolt Services UK Limited (Bolt), einem Mitglied der estnischen Bolt-Gruppe, einer globalen Mobilitätsplattform, die eine Reihe von Dienstleistungen anbietet, darunter auch den Transport mit privaten Mietfahrzeugen, auch bekannt als PHV.
Die Entscheidung des UTT fiel zugunsten von Bolt aus. Noch wichtiger ist, dass sie möglicherweise erhebliche mehrwertsteuerliche Auswirkungen auf andere Ride-Hailing-Unternehmen hat, die nach einem ähnlichen Geschäftsmodell arbeiten, wie z. B. Lyft, Gett und Uber, die Anspruch auf eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer durch die HMRC haben könnten.
Sachverhalt und Auswirkungen des Urteils
Der Hauptstreitpunkt zwischen HMRC und Bolt ist die mehrwertsteuerliche Behandlung der Ride-Hailing-Dienste von Bolt, insbesondere die Frage, ob sie unter das Tour Operators Margin Scheme (TOMS) fallen. Bolt vertrat die Auffassung, dass diese Dienstleistungen in den Anwendungsbereich der TOMS-Regelung fallen, so dass nur die Spanne zwischen den den Fahrgästen in Rechnung gestellten Kosten und den an die Fahrer gezahlten Beträgen umsatzsteuerpflichtig sei.
Die HMRC lehnte dies mit dem Argument ab, dass Bolts Dienstleistungen nicht unter die TOMS fallen. Folglich müsse Bolt die Mehrwertsteuer auf den gesamten für die Fahrt gezahlten Betrag entrichten.
Das First-tier Tribunal (FTT) entschied zugunsten von Bolt und stellte fest, dass die Dienstleistungen von Bolt denen von Reiseveranstaltern oder Reisebüros ähnlich sind. Außerdem betonte es, dass Bolt die Dienstleistungen der Fahrer ohne wesentliche Änderung oder Weiterverarbeitung erbringt. Darüber hinaus stellte die Finanztransaktionssteuer fest, dass Bolt bei der Erbringung der Ride-Hailing-Dienste als Auftraggeber auftrat und nur auf seine Gewinnspannen mehrwertsteuerpflichtig war, wie dies nach den TOMS zulässig ist.
Die HMRC legte gegen die Entscheidung der FTT bei der UTT Berufung ein und machte geltend, dass die FTT Bolts Dienstleistungen nicht korrekt eingestuft habe und dass die TOMS-Regelung nicht anwendbar sei. Das UTT bestätigte jedoch die Entscheidung der FTT und wies die Berufung der HMRC letztlich in allen Punkten zurück. Es bestätigte daher, dass die mehrwertsteuerliche Behandlung von Bolt im Rahmen der TOMS-Regelung angemessen war.
Schlussfolgerung
Nach dem Urteil des UTT haben andere Fahrdienstleister möglicherweise die Möglichkeit, die gleiche mehrwertsteuerliche Behandlung anzuwenden, wie sie im Rahmen der TOMS-Regelung vorgesehen ist. Einerseits kann dies zu erheblichen MwSt-Einsparungen führen, da die Unternehmen die MwSt nur auf ihre Gewinnspannen und nicht auf die vollen Fahrtbeträge entrichten müssen.
Für die HMRC bedeutet diese Entscheidung jedoch, dass sie Hunderte von Millionen Pfund an zu viel gezahlter Mehrwertsteuer an Fahrdienstleister zurückzahlen muss. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die HMRC den Fall vor das Berufungsgericht bringen wird.
Quelle: The Commissioners for HM Revenue and Customs gegen Bolt Services UK Limited, Bloomberg

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