VAT Tax Guide für das Vereinigte Königreich

Das Verständnis des Mehrwertsteuersystems im Vereinigten Königreich ist für Unternehmen und Privatpersonen, die im Handel und in der Dienstleistungsbranche tätig sind, unerlässlich. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Grundlagen der Mehrwertsteuereinhaltung, -registrierung und -anmeldung im Vereinigten Königreich.
Informationen zur Mehrwertsteuer
Aktuelle Mehrwertsteuersätze im Vereinigten Königreich:
Standardsatz: 20%
Ermäßigte Sätze: 5 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Kindersitze und Haushaltsenergie.
Schwellenwerte und Anforderungen für die Mehrwertsteuerregistrierung in Großbritannien
Ansässige Unternehmen: Der derzeitige Schwellenwert für die MwSt.-Registrierung im Vereinigten Königreich liegt bei einem steuerpflichtigen Umsatz von 85.000 £ pro Jahr. Wenn der steuerpflichtige Umsatz eines Unternehmens diesen Betrag überschreitet, muss es sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Nicht-ansässige Unternehmen: Nicht gebietsansässige Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie im Vereinigten Königreich steuerpflichtige Leistungen erbringen, unabhängig von ihrem Umsatz. Es gibt keinen Schwellenwert; die Registrierung ist ab dem ersten Verkauf obligatorisch.
EU-interne Fernverkäufe von Waren und B2C-Dienstleistungen: Nach dem Brexit folgt das Vereinigte Königreich nicht mehr dem EU-Mehrwertsteuerschwellenwert für Fernverkäufe. Nichtbritische Unternehmen, die im Fernabsatz Waren an britische Verbraucher verkaufen, müssen sich unabhängig vom Umsatz für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Bei Dienstleistungen bestimmen die Vorschriften über den Ort der Erbringung die Notwendigkeit der Registrierung.
Nicht in der EU niedergelassene Erbringer elektronisch erbrachter Dienstleistungen: Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die digitale Dienstleistungen an Verbraucher im Vereinigten Königreich erbringen, müssen sich unabhängig von der Höhe des Umsatzes für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, da es keinen Schwellenwert gibt.
Für die MwSt-Registrierung erforderliche Verfahren und Unterlagen:
Online-Registrierung: Unternehmen können sich online über das offizielle Portal der britischen Regierung für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Erforderliche Unterlagen: Dazu gehören in der Regel die Rechtspersönlichkeit des Unternehmens (Unternehmen oder Einzelperson), der Nachweis der Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich und Finanzinformationen, aus denen der steuerpflichtige Umsatz hervorgeht.
Steuervertreter im Vereinigten Königreich
Das Konzept des obligatorischen Steuervertreters ist im Vereinigten Königreich für Mehrwertsteuerzwecke nicht allgemein anwendbar. Nicht-EU-Unternehmen können sich jedoch dafür entscheiden, einen Bevollmächtigten zu ernennen, der sich um ihre Mehrwertsteuerangelegenheiten kümmert, obwohl dies nicht vorgeschrieben ist.
Links oder Verweise auf offizielle Registrierungsportale
Mehrwertsteuer-Registrierung der britischen Regierung: Das offizielle Portal für die MwSt-Registrierung ist über die Website der britischen Regierung zugänglich und bietet eine schrittweise Anleitung für das Registrierungsverfahren. Hier ist der Link: UK Government VAT Registration
MwSt.-Anmeldung und -Zahlung
Fälligkeitstermine
Mehrwertsteuererklärungen und -zahlungen sind im Allgemeinen vierteljährlich fällig.
Einreichungsprozess
Reichen Sie die Mehrwertsteuererklärungen online über das HMRC-Portal ein.
Zahlungsarten
Lastschriftverfahren, Banküberweisung und Online-Zahlungen werden akzeptiert.
Gängige Mehrwertsteuerabzüge und -befreiungen
Eine umfassende Liste von Gegenständen und Dienstleistungen, die für den Vorsteuerabzug in Frage kommen, umfasst Geschäftslieferungen, Transaktionen mit Gewerbeimmobilien und bestimmte wohltätige Aktivitäten.
Richtlinien für die Beantragung von Vorsteuerabzügen finden Sie auf der HMRC-Website.
Mehrwertsteuer für internationale Unternehmen
Für internationale Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich oder innerhalb des Vereinigten Königreichs Handel treiben, ist es von entscheidender Bedeutung, sich mit den Mehrwertsteuervorschriften vertraut zu machen, insbesondere im Zusammenhang mit Importen, Exporten und der Erbringung digitaler Dienstleistungen. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung, damit Sie verstehen, wie die Mehrwertsteuer auf diese Transaktionen anzuwenden ist.
Einfuhren und Ausfuhren
Einfuhren
Mehrwertsteuer auf Einfuhren: Die Mehrwertsteuer ist in der Regel auf in das Vereinigte Königreich eingeführte Waren zu zahlen. Der Mehrwertsteuersatz hängt von der Art der importierten Waren ab und wird im Allgemeinen zum gleichen Satz gezahlt, als ob die Waren innerhalb des Vereinigten Königreichs geliefert worden wären.
Aufgeschobene Mehrwertsteuerabrechnung: Um den Cashflow zu verbessern, können Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung ausweisen, anstatt sie im Voraus zu zahlen und sie später zurückzufordern. Dies bedeutet, dass die Mehrwertsteuer in derselben Mehrwertsteuererklärung sowohl gezahlt als auch zurückgefordert werden kann, vorbehaltlich der normalen Regeln für die Mehrwertsteuerrückforderung.
Zollabgaben: Je nach Ursprung der Waren können auch Zölle anfallen, die nicht als Mehrwertsteuer zurückgefordert werden können.
Ausfuhren
Nullbesteuerte Ausfuhren: Waren, die an Kunden außerhalb des Vereinigten Königreichs exportiert werden, können in der Regel zum Nulltarif ausgeführt werden, was bedeutet, dass auf den Verkauf keine britische Mehrwertsteuer erhoben wird. Die Unternehmen müssen jedoch einen Nachweis darüber erlangen und aufbewahren, dass die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Fristen (in der Regel drei Monate) exportiert worden sind.
Dienstleistungen: Ob die Dienstleistungen nicht in den Anwendungsbereich der britischen Mehrwertsteuer fallen, hängt von den Vorschriften über den Ort der Dienstleistung ab. Wenn der Kunde außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig ist, unterliegt die Erbringung von Dienstleistungen in der Regel nicht der britischen Mehrwertsteuer.
Elektronischer Handel und digitale Dienstleistungen
Verkauf von digitalen Dienstleistungen an britische Verbraucher
VAT MOSS: Nichtbritische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen (z. B. Software, Streaming) an Verbraucher im Vereinigten Königreich erbringen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Nach dem Brexit können sich Unternehmen im Rahmen der MOSS-Regelung für Nicht-EU-Länder in einem EU-Mitgliedstaat registrieren lassen und die fällige Mehrwertsteuer in der gesamten EU abführen. Für Verkäufe an Verbraucher im Vereinigten Königreich müssen sich die Unternehmen jedoch im Vereinigten Königreich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Mehrwertsteuersätze: Für digitale Dienstleistungen, die an britische Verbraucher erbracht werden, gelten die üblichen britischen Mehrwertsteuersätze, die derzeit 20 % betragen.
Online-Marktplätze
Haftung von Marktplätzen: Online-Marktplätze, die den Verkauf von im Vereinigten Königreich befindlichen Waren an britische Verbraucher erleichtern, müssen unter Umständen die Mehrwertsteuer auf diese Verkäufe erheben und abführen.
An britische Kunden verkaufte Waren aus Übersee: Für Waren aus dem Ausland, die über Online-Marktplätze an britische Kunden verkauft werden, kann der Marktplatz für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich sein.
Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften
Aufbewahrung von Aufzeichnungen: Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen führen, die die mehrwertsteuerliche Behandlung ihrer Importe, Exporte und digitalen Dienstleistungen belegen, einschließlich Nachweisen für den Export und den Standort des Kunden.
Mehrwertsteuer-Rechnungen: Die ordnungsgemäße Ausstellung von Rechnungen für die Mehrwertsteuer ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei Dienstleistungen, bei denen die Bestimmung des Ortes der Leistung und des anwendbaren Mehrwertsteuersatzes komplex sein kann.
Fazit
Die Navigation durch das Mehrwertsteuersystem im Vereinigten Königreich kann komplex sein, insbesondere angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen. Es ist ratsam, sich für eine maßgeschneiderte Beratung an einen Mehrwertsteuer-Experten zu wenden.
Zusätzliche Ressourcen
Ausführlichere Informationen und offizielle MwSt.-Formulare finden Sie auf der Website des HM Revenue and Customs (HMRC ).

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