Treasures of Brazil Ltd vs. HMRC: Berechtigte Erwartung im britischen Mehrwertsteuerrecht
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Das First-tier Tribunal (FTT) hat sein Urteil in der Rechtssache zwischen Treasures of Brazil Ltd (ToB) und HMRC bezüglich der freiwilligen MwSt-Registrierung veröffentlicht, da erwartet wird, dass die MwSt-Schwelle bald überschritten wird. Aufgrund der Verzögerungen bei der MwSt-Registrierung wurde die Situation für ToB komplex, was schließlich zu einem Gerichtsverfahren führte.
Sachverhalt und FTT-Urteil
Nach Einreichung der freiwilligen MwSt.-Registrierung aufgrund der begründeten Erwartung, dass sie den MwSt.-Schwellenwert im Vereinigten Königreich überschreiten wird, erhielt die ToB eine Antwort des HMRC, in der es hieß, dass zusätzliche Dokumente erforderlich seien und dass die ToB keine Software erhalten und keine MwSt. in Rechnung stellen dürfe, bevor das Registrierungsverfahren abgeschlossen sei. Außerdem erklärte das HMRC, dass das Verfahren zur Registrierung der Mehrwertsteuer in der Regel etwa 30 Tage dauert.
Letztendlich dauerte das Verfahren drei Monate, aber das Schreiben zur Bestätigung der MwSt-Registrierung bestätigte, dass die Registrierung innerhalb der 30-Tage-Frist abgeschlossen wurde. Das HMRC akzeptierte jedoch die Beschwerde von ToB, dass das Bestätigungsschreiben das falsche Datum enthielt. Dennoch betrug die Differenz zwischen dem Abschluss der Registrierung und dem Eingang der Mitteilung bei ToB 11 Tage.
ToB aktualisierte sofort sein System und seine Dokumente und berechnete die Mehrwertsteuer für den Verkauf von Schmuck und Taschen. In der folgenden Mehrwertsteuererklärung wies ToB jedoch keine Mehrwertsteuer auf die Verkäufe aus, sondern beantragte eine Gutschrift der Vorsteuer in Höhe von 4,5 Mio. GBP.
Das HMRC war neugierig, warum keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wurde, woraufhin ToB erklärte, dass es nicht für die schlechte Kommunikation und Ineffizienz des HMRC bestraft werden sollte und dass es die Anweisungen des HMRC befolgt habe. Schließlich erließ das HMRC einen Bescheid mit berichtigten Vorsteuer- und Ausgangssteuerbeträgen und forderte 6,5 Mio. GBP netto. Die ToB legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts und der geltenden MwSt-Vorschriften entschied die Finanztransaktionssteuer, dass die ToB berechtigterweise davon ausgehen konnte, dass sie nicht zur Erhebung der MwSt verpflichtet war, da ihre MwSt-Registrierung noch im Gange und anhängig war. Daher war ToB berechtigt, die Mehrwertsteuer erst dann zu berechnen und zu erheben, wenn sie die Bestätigung erhielt, dass das Verfahren der Mehrwertsteuerregistrierung abgeschlossen war.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung der Finanztransaktionssteuer ist für Steuerpflichtige von großer Bedeutung, da sie zeigt, dass sie in bestimmten Situationen Vertrauensschutzargumente vorbringen und vor der Finanztransaktionssteuer Rechtsmittel einlegen können. Vertrauensschutzargumente sind jedoch in der Regel der Prüfung durch den High Court vorbehalten.
Letztlich stellt der Fall eine reale Situation dar, in der die Leitungsorgane die Frist nicht einhalten, und zeigt, wie Steuerpflichtige in solchen Situationen reagieren können.
Quelle: First-tier Tribunal Tax Chamber - Case Number: TC09325

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