UK aktualisiert Mehrwertsteuer-Meldevorschriften für Warenverkäufe zwischen Nordirland und der EU
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Nach dem Brexit veröffentlichte das HMRC im Jahr 2020 Leitlinien zur Meldung von Warenverkäufen aus Nordirland in die EU. Ende Februar aktualisierte das HMRC die Leitlinien zum Online-Ausfüllen des EG-Verkaufsverzeichnisses (ESL) und forderte eine Bestätigung, dass das ESL eingereicht wurde.
Die Leitlinien enthalten alle relevanten Informationen darüber, wer ein ESL einreichen muss, wann und welche Daten in dem Bericht enthalten sein müssen.
ESL-Regeln und Anforderungen
Im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen müssen HMRC über Warenlieferungen aus Nordirland an in der EU mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmen informieren. Je nach Gesamtumsatz muss der ESL monatlich oder vierteljährlich vorgelegt werden. Ein monatlicher Vorsteuerabzug ist erforderlich, wenn der Gesamtumsatz in den letzten vier Quartalen über 35.000 GBP lag. Der vierteljährliche Vorsteuerabzug ist jedoch erforderlich, wenn die Grenze von 35.000 GBP in jedem Quartal der letzten vier Quartale überschritten wurde. Ein jährlicher Vorsteuerabzug kann in manchen Fällen zulässig sein, doch müssen die Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die Unternehmen haben nach Ablauf des Berichtszeitraums 21 Tage Zeit, um den ESL vorzulegen. In der Regel können Unternehmen den Vorsteuerabzug online einreichen, indem sie ein Online-Formular ausfüllen oder eine Datei im CSV- oder XML-Format hochladen. Einige Ausnahmeregelungen erlauben jedoch die Übermittlung des ESL in Papierform.
Unternehmen, die in ihrem ESL Fehler machen, haben 21 Tage Zeit, diese zu korrigieren und ein neues einzureichen. Wenn das ursprüngliche ESL durch Hochladen einer CSV- oder XML-Datei eingereicht wurde, wird die Korrektur durch Hochladen einer neuen Datei abgeschlossen.
Schlussfolgerung
Für MwSt-Zwecke registrierte britische Unternehmen, die an der Lieferung von Waren aus Nordirland in die EU beteiligt sind, müssen die Meldevorschriften genau beachten und sich in Fällen, in denen sie die Bedingungen für die Befreiung von der Online-Übermittlung erfüllen, an HMRC wenden und die erforderlichen Daten übermitteln sowie ein Papierformular anfordern.
Darüber hinaus sollten die Unternehmen ihren Gesamtumsatz genau überwachen, um festzustellen, wie oft sie die ESL für die in den Geltungsbereich fallenden Lieferungen einreichen müssen.
Quelle: HMRC

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